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Berufsbetreuer erkrankt schwer - wie geht es Weiter?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuer erkrankt schwer - wie geht es Weiter? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, da stellt sich für mich die Frage, wenn ein Berufsbetreuer durch eine schwere Krankheit plötzlich nicht mehr in der ...


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Alt 21.02.2011, 17:50   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 21.02.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 3
Frage Berufsbetreuer erkrankt schwer - wie geht es Weiter?

Hallo, da stellt sich für mich die Frage, wenn ein Berufsbetreuer durch eine schwere Krankheit plötzlich nicht mehr in der Lage ist, seine Betreuungen weiterzuführen bzw. geordnet zu übergeben, wie geht es mit den Betreuungen weiter, wenn es keinen vorab bestellten Vertretungsbetreuer gibt:
  1. übernimmt die Betreuungsbehörde oder das AG, aufgrund welcher und wessen Meldung?
  2. wer übernimmt von wem die Handakten?
  3. wie steht es mit der Vergütung, wenn eine regelrechte Abrechnung bzw. Vergütungsbeantragung durch den Betreuer selbst nicht mehr erstellt werden kann, sondern z.B. durch den Ehegatten.
Hat jemand im Forum Erfahrungen bzw. kennt Festlegungen zum Vorgehen?
klausjm ist offline  
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Alt 21.02.2011, 18:12   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Hallo klausjm,

deine Frage ist ein bißchen sehr pauschal.

Aber grundsätzlich ist es so das das zuständige Betreuungsgericht einen Vertreter bestellen müsste wenn der Betreuer tatsächlich verhindert ist. Wer die Verhinderung mitteilt ist nicht geregelt soweit ich weiß.

Zu 2. Welche Handakten meinst du denn?

Zu 3. Das verstehe ich jetzt mal so das der Betreuer nicht mehr in der Lage ist seine Rechnung zu erstellen. Falls er diese auch nicht mehr selber unterschreiben kann und seine Angelegenheiten längerfristig nicht selber regeln kann wäre ja zu prüfen ob nicht die Einrichtung einer Betreuung zur Geltendmachung der Ansprüche in Frage käme.


Dazu gab es auch letztens einen Beitrag im Rechtspflegerforum.

Aber ich glaube für genauere Antworten braucht es ein bißchen mehr Fakten.


Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 21.02.2011, 18:14   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,

meines Erachtens ist - unter Hinweis auf die Dringlichkeit in der Sache - in diesem Fall unverzüglich beim Gericht die Bestellung eines Verhinderungsbetreuers zu beantragen.
Diesem sind dann auch die Akten bzw. die wesentlichen Infos und Belege zu übergeben.
Für den Zeitraum der Verhinderung erhält dann der Verhinderungsbetreuer die Vergütung und stellt die betr. Anträge.

Die gängige Praxis bei Verhinderung stellt m.E. ein grundsätzliches Problem dar.
Viele KollegInnen und vor allem die Gerichte mögen dies zwar (aus Vereinfachungsgründen) anders sehen, aber meines Erachtens gehört - um für solche Fälle richtig gewappnet zu sein - eigentlich bei jeder Betreuung zusätzlich ein Verhinderungsbetreuer in den Beschluss.

Die gängige Praxis ist wohl die, dass sich die Betreuer untereinander vertreten und im Vorfeld entsprechende Untervollmachten ausgestellt werden. Solange es sich bei dem Verhinderungsfall nur um normale Urlaube oder kurze Krankheitsphasen handelt, ist dies meistens auch unproblematisch. Auch bei bestehenden Betreuer-Bürogemeinschaften funktioniert dies üblicherweise.
Aber "einzelkämpfende Betreuer" können bei plötzlich auftretenden (längerfristigen) Erkrankungen da ganz schon in die Bredouille geraten, zumal nicht alles per Untervollmacht geregelt werden darf und es ggf. Probleme bei einer evt. Haftungsfrage geben kann.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 21.02.2011, 23:22   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 21.02.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 3
Standard

Hallo Carlos und Andreas, vielen Dank für Eure Antworten.
Ja, sicher ist meine Frage sehr pauschal, aber sie dürfte in der Lebenswirklichkeit durchaus Relevanz haben. Krankheiten, wie Schlaganfall, Herzinfarkt, Koma bei Zuckerkranken usw. gehen doch sicher auch an Berufsbetreuern nicht vorbei.
  • Zu den Akten: ich meine die über viele Jahre angesammelten Akten - so ist der Berufsbetreuer ja wohl verpflichtet, die Betreuungsakten über 10 Jahre Aufzuheben - da sind in meinem Archiv jetzt über 200 Akten hinzu kommen die aktuellen. Wer kümmert sich darum - im Zweifel werden sie durch die Hinterbliebenen entsorgt.
  • Zur Weiterführung der Betreuungen: sicher muss es eine Meldung ggü. dem AG geben, dazu wird mein Ehepartner in der Lage sein. Aber das kann natürlich etwas dauern, denn der hat in so einem Ausnahmefall natürlich auch eine Menge um die Ohren. Und bis das AG reagiert, vergeht in der Regel einige Zeit. So lange stehen dann die Betreuten ohne Haushalts- bzw. Taschengeld, die Heime u. Sozialstationen usw. ohne bezahlte Rechnungen da (die letzteren können das sicher eine Weile vertragen). Eine Haftung des Betreuers in solchen Fällen läuft da sicher ins Leere.
  • Zur Abrechnung: das ist eine interessante Konstruktion: die Einrichtung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis Abrechnungen der Betreuungsarbeit des betreuten Berufsbetreuers - vielleicht etwas sehr speziell.
    Was passiert eigentlich, wenn der Berufsbetreuer verstirbt - könnte ja z.B. ein Unfall sein, mit der noch nicht abgerechneten Betreuerarbeit - haben da die Erben einen Anspruch?
Ich denke, da gibt es noch eine ganze Menge Regelungsbedarf, zumal die Betreuer in meiner Region zum erheblichen Teil in ein Alter kommen, in dem das Risiko des Eintretens von plötzlichen VEränderungen - um es mal etwas zu umschreiben - deutlich erhöht ist.

Ich freue mich auf Eure Antworten
Klaus
klausjm ist offline  
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Alt 22.02.2011, 06:23   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen zusammen,

mit diesem gruseligen Thema fängt der Tag ja schon wieder gut an

In der RUB gings neulich zu diesem Thema hoch her. Herr Fröschle hatte die Meinung vertreten, dass es Sache der Angehörigen eines BB´s sei nicht nur die Akten weiterzugeben sondern z.B. auch noch die Schlussrechnung für den Betreuten zu erstellen. Es wurde insgesamt natürlich dringend angeraten die eigene Aktenführung und Verwaltung so zu gestalten, das dies problemlos möglich sei. Vergütungsabrechnungen bis zum Endtag könnten dann auch noch gestellt werden.
Es wurde gedreht und gewendet, der Datenschutz usw. auch noch bemüht aber daran scheint erst mal kein Weg vorbei zu gehen. Fazit war, von einem "guten" Betreuer erwartet man, dass er sämtliche Akten und den Geldverkehr immer auf dem aktuellen Stand hält so dass es letztendlich nur eines Ausdrucks zur Schlussrechnung und Übergabe bedarf.
Grundsätzlich denke ich mal, dass jeder Selbstständige seinen "Laden" so weit im Griff hat dass im Zweifelsfall nicht das völlige Chaos ausbricht

Zu der Anmerkung, dass Angehörige im Todesfall vielleicht nicht an die Nachricht ans Gericht denken meine ich, das sollte man trotz allem aber doch erwarten können. gerade auch weil ja bekannt ist wie extrem schwierig die Sitution für die Betreuten sonst werden könnte. Zudem hat man in der Regel einen Verteter und wenn etwas passiert kriegt der das sicher als einer der ersten mit und macht dem Gericht sicherheitshalber ebenfalls Mitteilung.

Bei uns wurden beim Todesfall eines Betreuers vom Gericht die Fälle recht schnell aufgeteilt. Es war eine unangenehme Situation alles bei der Witwe abzuholen. Ungeachtet der Tatsache dass die Übergabe vielleicht "perfekter" hätte laufen müssen (nach der Diskussion in der RUB) habe ich an derselben Stelle wie der verstorbene Kollege weitergemacht und als erstes eine aktuelle Sachstandserfassung betrieben. Es war auch kein Hexenwerk Dinge die gefehlt haben dann selbst zu besorgen.

Aber ich will da jetzt wirklich nicht weiter drüber nachdenken......

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 22.02.2011, 09:36   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 21.02.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 3
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HAllo Michaela,
danke für Deine Nachricht - so in etwa habe ich mir das in der Praxis schon vorgestellt - alles nach dem Mitto irgendwie wird sich das schon regeln. Naja, zertifizierte Abläufe stelle ich mir anders vor.
Im übrigen, gruselig ist das Thema doch eigentlich nicht - es gehört einfach dazu, als Betreuer erleben wir es doch gar nicht so selten, dass ein Betreuter stirbt oder ein ganz "normaler" Mensch durch ein plötzliches Ereignis von jetzt auf gleich seine Angelegenheiten nicht mehr selbständig wahrnehmen kann - und dazu gehören auch die bis dahin so überaus wichtigen beruflichen Aufgaben. Mit einem Male erleben auch die Angehörigen, dass ganz andere Dinge wichtig sind.

Nun Ja, Vertretungsbetreuer werden bei uns in Berlin jedenfalls vorab nicht benannt und damit bleibt es wohl tatsächlich die Aufgabe der Angehörigen entsprechende Meldung an das AG zu geben.

Vielleicht hat aber noch jemand einen anderen Vorschlag? Einen Schönen Tag Euch allen !
Klaus
klausjm ist offline  
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Alt 22.02.2011, 20:29   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin Klaus

Zitat:
Zitat von klausjm Beitrag anzeigen
HAllo Michaela,
danke für Deine Nachricht - so in etwa habe ich mir das in der Praxis schon vorgestellt - alles nach dem Mitto irgendwie wird sich das schon regeln. Naja, zertifizierte Abläufe stelle ich mir anders vor.
...
Klaus
Ich gehe mal davon aus, das in der Praxis auch zertifiziertes Chaos noch Chaos bleibt...

Selbst in meiner Bürogemeinschaft, in der die Aktenführung standardisiert ist und wir uns über unsere Betreuten reichlich viel unterhalten, gehe ich davon aus, dass es ein mittleres Chaos geben wird, wenn einer für längere Zeit oder ganz ausscheidet.
Natürlich gibt es die Meldung an das Gericht sofort und die Bestellungen der Verhinderungsbetreuer oder Nachfolgebetreuer wird auch schnell vonstatten gehen. Trotzdem wird es sicherlich chaotisch werden, die Betreuungen schnell zu übernehmen, sich einzuarbeiten und so weit drin zu sein, dass wieder ein einigermaßen normaler Betrieb herrscht. - und das selbst alles bei einigermaßen Idealbedingungen. Also warum sich den Kopf zerbrechen? Das Chaos kommt sowieso, kein Grund deshalb jetzt schon weiche Knie zu bekommen.
Davon abgesehen hatten wir gerade den Fall, dass ein Kollege komplett ausgestiegen ist und seinen Job an den Nagel gehängt hat.
Es ist zu schaffen. Das beruhigt.

Also der Tag bleibt schön...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Stichworte
berufsbetreuer, erkrankung, handakten, verhinderung


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