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Betrug?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betrug? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Seit Ende April habe ich die Betreuung für meinen Schwager in spe übernommen. Seine ehemalige Betreuerin war seine eigene Mutter. ...


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Alt 16.05.2006, 12:06   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 09.05.2006
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 5
Standard Betrug?

Seit Ende April habe ich die Betreuung für meinen Schwager in spe übernommen. Seine ehemalige Betreuerin war seine eigene Mutter. Was ich die ganze Zeit vermutet habe, scheint sich zu bewarheiten. Ich habe herausgefunden, dass er Pflegestufe 1 hat. Das ist völliger Blödsinn! Mein Betreuter leidet an epileptischen Anfällen (ca. 3 in einem halben Jahr) von denen ich jedoch auch noch nichts mitbekommen habe und wir kennen uns seit 10 Jahren... naja. Jedenfalls ist Pflegestufe 1 völlig unnötig! Ich frage mich, wie das gehen konnte. Die 2. Auffälligkeit ist, dass auf seinem Behindertenausweis ein "G" eingetragen ist, welches doch für "erheblich Gehbehindert" steht. Er selbst war ziemlich erstaunt, als ich ihm davon erzählte. Er weist absolut keine Gehbehinderung auf - noch Nie! Nun, da wir uns so toll zerstritten haben mit seinen Eltern/meinen Schwiegereltern sozusagen und sie aus diesem Grund kein Wort mehr mit mir reden will, schreibt sie mir nette Briefe, die sie bei ihrem Sohn auf Arbeit (Behindertenwerkstatt) abgibt. In dem letzten stand, dass sie keinen Finger krum macht wegen der Geldangelegenheiten. Wenn ich mich um nix kümmere, dann geht weiter alles Geld von den Ämtern auf ihr Konto.

Nun frage ich mich: Hat die Frau das alles gemacht um an Geld zu kommen? Ich weiss, das mir hier keiner diese Frage beantworten kann, jedoch möchte ich wissen, ob sie irgendwie zur Rechenschaft gezogen werden kann? Sie kann doch nicht einfach alles Geld einkassieren und behalten unberechtigter Weise!Kann es sein, dass sie ungestraft bleibt? Aktuelles Problem ist nun sein Kindergeld. Sie will es nicht überweisen und ich muss nun schnell so einen Abzweigungsantrag stellen. Welche Möglichkeiten habe ich denn, um ihm zu seinem Geld zu helfen? Ich bin absolut enttäuscht, dass soetwas möglich ist....

Also kann mir jemand ein paar Tip´s geben, wie man da vorgehen kann? Ich habe am Donnerstag einen Termin bei der Betreuungsbehörde und hoffe, dass ich da etwas erreichen kann, aber ich bitte dennoch um einige Ratschläge aus diesem Forum. Danke

LG
Bettina
antares05 ist offline  
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Alt 16.05.2006, 19:33   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,794
Standard ohne

Hallo Bettina,


ich würde es mir auf jeden Fall genau überlegen, ob es die Aufgabe einer Betreuerin ist, gegen die geschilderten Umstände anzugehen, die ja in der Vergangenheit liegen, und die ja offenbar längst "amtlich" sind, jedenfalls was Behindertenausweis und Pflegestufe betrifft.

Natürlich darf sich die Mutter nicht die Gelder einstecken, die von der Sozialverwaltung gezahlt werden. Hier würde ich für den Betreuten ein eigenes Konto einrichten und dafür Sorge tragen, dass alle Zahlungen auf dieses Konto gehen.

Mit ist allerdings völlig unklar, warum keine Pflegestufe zuerkannt werden soll. Und auch den Schwerbehindertenausweis wird er nicht ohne Grund erhalten haben. Hier empfehle ich, Akteneinsicht beim zuständigen Versorgungsamt zu beantragen. In der Akte sind bestimmt Befunde, die weiter helfen. Ansonsten natürlich Kontaktaufnahme mit den behandelnden Ärzten.

Also, es bleibt einiges zu tun. Viel Erfolg dabei,


Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 17.05.2006, 08:23   #3
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Registriert seit: 09.05.2006
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 5
Standard

Hallo Andreas,

naja, das Problem zieht sich ja nun leider bis in die Gegenwart. Der junge Mann steht ohne finanzielle Mittel da. Ich habe bereits ein Konto für ihn eingerichtet. Allerdings hält die Mutter Gelder zurück, die für diesen Monat leider nochmal auf ihr Konto gegangen sind. Das ist alles ziemlich schwierig, er lebt sozusagen auf unsere Kosten zur Zeit, und bei einem 4-Personen-Haushalt mit 2 Kindern ist das sehr schwer :cry: Ich bemühe mich das so schnell wie möglich zu regeln. Wie gesagt, ich setze Hoffnung in den Termin morgen bei der Betreuungsbehörde. Ich berichte dann mal.

LG
Bettina

Achja zur Pflegestufe nochmal: Ich meine ja nur dass es doch Betrug ist, wenn er die Pflegestufe 1 hat, von der Mutter Pflegegeld kassiert wird, er aber absolut keine Hilfe in der Richtung braucht. Ich meine, dass ich das nicht so weiterführen kann, ich müsste ja dann lügen sozusagen :? Man, das ist alles vielleicht ein durcheinander....
antares05 ist offline  
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Alt 17.05.2006, 23:16   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 17.05.2006
Ort: Bodensee
Beiträge: 1
Standard

Hallo Bettina,

ich kann dein Problem sehr gut nachvollziehen, da ich ein ähnliches habe. Ich bin seit Januar 2006 Betreuer meiner Mutter. Vorher war meine Schwester die Betreuerin. Leider habe ich festgestellt, dass in dieser Zeit die Dinge eher zum finanziellen Nachteil meiner Mutter geregelt wurden. Mittlerweile kenne ich mich ziemlich gut aus, wie man mit solchen Dingen umgehen muss.

Du solltest beim zuständigen Vormundschaftsgericht beantragen, dass deine Betreuungsvorgängerin eine Schlussrechnung legen soll. D.h., sie muss dann nachweisen, was sie mit dem Geld gemacht hat. Und dies bis ins kleinste Detail.

Weiterhin kommst du sehr einfach an das Geld, das deinem Betreuten zusteht. Mit einer Kopie deines Betreuerausweises schreibst du die zuständigen Behörden/Institutionen an und gibst die neue Bankverbindung an, auf die ab sofort das Geld für deinen Betreuten überwiesen werden soll. Hierbei musst du beachten, dass auf dem Betreuerausweis vermerkt ist, dass du auch für die Vermögensangelegenheiten die Betreuung hast.

Wegen der Pflegestufe kannst du bei der Krankenkasse beantragen, dass die Pflegestufe nochmals überprüft wird.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiter helfen.

Liebe Grüße
Michael
Silmarillion33 ist offline  
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Alt 18.05.2006, 07:04   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 09.05.2006
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 5
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Hallo Michael,

ich habe ja bereits bei den Behörden die neue Kontonummer meines Betreuten angegeben. Das Geld was in Zukunft (ab 06/06) für ihn bestimmt ist, wird er auch auf sein Konto erhalten. Nur beim Kindergeld muss ich nun noch den Abzweigungsantrag einreichen, sodass dieses Geld auch ihm zukommt. Das Problem ist die Grundsicherung. Als ich die Betreuung übernahm, wusste ich und auch sonst niemand, welche Einnahmen bzw Ausgaben er haben würde. Ich habe ja nur durch einen Anruf beim Grundsicherungsamt erfahren, dass er Grundsicherung erhält, da ich diese eigendlich für ihn beantragen wollte. Seine Mutter hat mir und auch sonst überall (vor Gericht, in der Behindertenwerkstatt) angegeben, er würde nur Werkstattentgelt erhalten und sonst nichts! Pech war nur, dass ich ja zum 20.4. die Betreuung übernommen habe und da war die Grundsicherung für den Monat 05/06 bereits raus (auf das Konto der Mutter) und da kommen wir nun nicht ran, da sie sich weigert es rauszugeben.

Das mit der Schlussrechnung hört sich ja gut an. Wie gesagt, ich werde ja nachher den Sachverhalt bei der Betreuungsbehörde darlegen und dann werde ich berichten.

Dadurch, dass wir (meine "Schwiegereltern" und meine Familie) nun durch den Vorfall verstritten sind, will sie nun in keinster Weise mit mir in Verbindung treten. Das erschwert ja nun auch, an die ganzen Unterlagen ranzukommen. Sie gibt ja nichtmal die Krankenkassen-Chipkarte heraus, sowie seine Geburtsurkunde :shock: Man, das muss man sich mal vorstellen...

Liebe Grüße
Bettina
antares05 ist offline  
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Alt 18.05.2006, 17:32   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,794
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Hallo,

da der Betreute mittellos ist, und es doch um recht wichtige Sachen geht, kann man einen Anwalt mit der Durchsetzung einiger Forderungen beauftragen.

Als da wären: Aushändigung der zu unrecht erhaltenen Gelder, Übergabe der Krankenkassenkarte und was sonst noch fehlt.

Die Kosten werden vom Gericht getragen, es muss nur ein Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht gestellt werden. Dürfte eigentlich kein Problem sein.

Ich habe damit nur gute Erfahrungen gemacht. Es ist erstaunlich, wie kleinlaut manche Schreihälse werden (die sonst angeblich alles besser wissen und jeden Paragraphen kennen), wenn ein Schreiben von einem Anwalt mit Fristsetzung ins Haus flattert.

In einer Betreuungsangelegenheit habe ich auch jemanden vor das Gericht gezerrt, die Dame hatte wenige Tage vor Übernahme der Betreuung noch schnell das Sparbuch geplündert. Sie durfte (und hat) dann alles ratenweise zurück gezahlt.

Also, Kopf hoch, das wird schon werden.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 19.05.2006, 06:57   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 09.05.2006
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 5
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Hallo zusammen,

ja Andreas, das mit dem Beratungsschein und Anwalt ist mir schon bekannt, die Dame von der Betreuungsbehörde meinte jedoch, man soll erstmal all die anderen Wege abschreiten. So wird die ehemalige Betreuerin nun zur Behörde geladen, zur übergabe aller betreuungsrelevanter Unterlagen. Sie soll dann Stellung nehmen, warum sie das zu unrecht erhaltene Geld nicht überweisen will. Mir reicht es schon lange. "Schreihals" trifft es übrigens vortrefflich! Ich kenne die Frau zugut, und was sie brauch ist leider wirklich eine Aufforderung mit etwas Nachdruck durch einen Anwalt. Aber da ich Neuling auf dem Gebiet "Betreuung" bin, will ich mich an die Ratschläge bzw Vorschläge der netten Dame von der Betreuungsbehörde halten. Fraglich ist jedoch noch, ob die Betreuungsvorgängerin überhaupt zu diesem Termin erscheinen wird - denn dies ist auch so ´ne Masche von ihr... wenns zu heikel wird, einfach nicht erscheinen.
Nun ja, ich werde also diesen Termin abwarten müssen (2. Juniwoche) und wenn dann nicht alles zu meiner Zufriedenheit gelöst ist, werde ich beim Amtsgericht soeinen Beratungsschein holen und mich anwaltlich beraten lassen.
Eine Schlussrechnung muss die ehemalige Betreuerin sowieso stellen, wurde mir gesagt, das muss ich nicht beantragen. Aber für welchen Zeitraum und in welchem Umfang (Inhalt) wäre dann soeine Schlussrechnung? Sie war vorher nicht in der Pflicht alles Nachzuweisen da sie ja seine Mutter ist. Ich mach mir da noch Sorgen, ob sie sich da nicht irgendwie durchschmuggeln kann. Muss man da Belege vorweisen?

Liebe Grüße
Bettina
antares05 ist offline  
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Alt 20.05.2006, 00:54   #8
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,794
Standard ohne

Hallo,

Belege muss ein Betreuer wirklich für jeden Pups vorlegen (sorry, aber ist so *grins*), von der Briefmarke bis zur Quittung für den Pelzmantel.

Worauf ich in diesem Forum immer wieder hinweise: es bringt gar nichts, sich über Vorbetreuer, betrügerische Betreuer oder vergleichbare Personen aufzuregen, besonders, wenn diese tatsächlich Betrogen haben. So schlimm es ist, aber wenn jemand Geld veruntreut hat, und es ist nichts (mehr) zu holen, sprich es wurde alles verprasst und der Täter ist mittellos, dann bringt kein Gerichtsverfahren der Welt viel.

Zivilrechtlich ist nichts zu holen, es entstehen nur zusätzliche Kosten. Und ein Strafverfahren wegen Untreue/Betrug/Unterschlagung dient eher der persönliche Befriedigung von Rachegelüsten, die auch verständlich sind, aber davon ist kein Euro wieder da.

Dass die nette Dame vom Amtsgericht dazu rät, erstmal einen anderen Weg zu bescheiten, ist klar. Denn bei dem vor mir geschilderten Weg müssen die Kosten ja vom Gericht getragen werden. Ich bitte aber zu beachten, ob ggfls. Fristen einzuhalten sind.

So, genug für heute, gute Nacht !

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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angehörige, betreuerwechsel, betrug, schlußrechnung

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