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Kündigung der Mietwohnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kündigung der Mietwohnung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Sikoba @ Tina: habe einen änlichen Fall: wo bekomme ich die Heimbedürftigkeitsbescheinigung her? Dürfte ja wohl nicht ...


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Alt 12.03.2011, 22:31   #11
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
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Zitat:
Zitat von Sikoba Beitrag anzeigen
@ Tina: habe einen änlichen Fall: wo bekomme ich die Heimbedürftigkeitsbescheinigung her? Dürfte ja wohl nicht identisch mit Feststellung der Pflegestufen sein?
Gruss Sikoba
Hallo,
Grundsätzlich dürfen Pflegebedürftige frei entscheiden, ob sie zu Hause oder in einer stationären Pflegeeinrichtung gepflegt werden möchten. Praktisch ist es ja so, dass Ärzte meist Empfehlungen geben. Bei der zuständigen Pflegekasse werden sodann stationäre Pflegeleistungen beantragt... Die konkreten Erforderlichkeitsprüfungen erfolgen durch den MDK der Krankenkassen.
Die Spitzenverbände der Pflegekassen haben in den Pflegebedürftigkeits- Richtlinien folgende Kriterien für die Erforderlichkeit der stationären Pflege festgelegt:
Fehlen einer Pflegeperson
fehlende Pflegebereitschaft möglicher Pflegepersonen
drohende oder bereits eingetretene Überforderung der Pflegepersonen
drohende oder bereits eingetretene Verwahrlosung des Pflegebedürftigen
Eigen- oder Fremdgefährdungstendenzen des Pflegebedürftigen
räumliche Gegebenheiten im häuslichen Bereich, die keine häusliche Pflege ermöglichen und durch Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes nicht verbessert werden können.
Die Stellungnahme des MDK hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die häusliche Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist. Beantragt der Versicherte vollstationäre Pflegeleistungen, hat der MDK auch die Erforderlichkeit vollstationärer Pflege zu prüfen.
Gruss andre
__________________
Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten.
andre ist offline  
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Alt 13.03.2011, 13:53   #12
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Zitat:
In Hessen braucht man diese Bescheinigung nicht, auf jeden Fall nicht in Darmstadt und darum herum
Uih, ich wußte gar nicht, dass das regional unterschiedlich gehandhabt wird.

Es gibt in Hessen bzw. Darmstadt also überhaupt keine Heimbedürftigkeitsbescheinigung?
Tina L. ist offline  
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Alt 13.03.2011, 13:58   #13
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Nee, sowas hatte ich noch nie in der Hand. (Was bei mir aber ja auch nicht unbedingt was heissen muss)

Schönes We für Dich
michaela mohr ist offline  
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Alt 13.03.2011, 14:03   #14
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Dir auch ein schönes Restwochenende
Tina L. ist offline  
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Alt 16.03.2011, 07:58   #15
Stammgastanwärter
 
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Vielen Dank Tina L. für Deinen link zum Thema "Restliche Mietkosten"!

U.a. wird aufgeführt, dass das LSG Baden-Württemberg am 22.10.2010, L 2 SO 2078/10 geuerteilt hat, dass bei unvorhersehbarem Einzug ins Heim die Kosten der bisherigen Mietwohnung vom Sozialamt unter Einhaltung der Kündigungsfrist weiter bezahlt werden.

Mein Ausgangspunkt: Betreute kommt unvorhergesehen ins Heim, Sozialamt übernimmt Kosten Heimaufenthalt und streicht Miete.

Nun meine - vielleicht naive - Frage: ich kann ja gerne Widerspruch unter Berufung auf o.g. Urteil einlegen. Nur wofür? Meine Bereute hat nichts davon, ich ebenso wenig. Einzig der Vermieter.
Wie gesagt, das Widerspruchsschreiben habe ich gerne aufgesetzt, nur war meine Überlegung, ob ich weiter aktiv werden muss wenn das Sozialamt seine Position beibehält.
Klima ist offline  
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Alt 16.03.2011, 08:37   #16
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Hallo Klima,

oft möchte man von dem einen oder anderen Vermieter zukünftig wieder eine Wohnung anmieten?
Ausserdem geht es ja nicht primär darum das der Betreute einen direkten Nutzen hat. Wir vertreten unsere Kunden rechtlich, das bedeutet wir setzen geltendes Recht an ihrer Stelle um.

Es kann nicht angehen dass andere einen Schaden in ihren vertraglich festegelegten Rechten erleiden nur weil nur weil derjenige der den Vertrag unterschreiben hat irgendwann mal davon "nichts mehr hat".

Wenn ein Vermieter es darauf ankommen liesse Dich bzw.
den Betreuten auf Einhaltung des Vertrags zu verklagen hättest Du bei der geltenden Rechtslage schlechte Karten.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 16.03.2011, 18:39   #17
Stammgast
 
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Zitat:
Zitat von Klima Beitrag anzeigen
Mein Ausgangspunkt: Betreute kommt unvorhergesehen ins Heim, Sozialamt übernimmt Kosten Heimaufenthalt und streicht Miete.Frage: ich kann ja gerne Widerspruch unter Berufung auf o.g. Urteil einlegen. Nur wofür? Meine Bereute hat nichts davon, ich ebenso wenig. Einzig der Vermieter.
Hallo, naja es ist ein Anspruch der Betreuten auf gegenüber dem Sozialamt und Du mußt diesen geltend machen. Also Widerspruch einlegen, die Begründung ergibt sich inhaltlich aus dem Urteil und der konkreten Situation Deiner Betreuten. Wenn sie Einkommen hat, kann sie diesen Einkommen genau in Höhe der Miete der ehem. Wohnung nicht bei der lfd. Sozialhilfe einsetzen. (weil eben die Miete aus einer mietvertraglichen Pflicht noch zu zahlen ist)
Ich habe gerade ein Verfahren am Sozialgericht in gleicher Sache laufen... mal sehen, wie es ausgeht.
Und dann: wenn wir all unsere Vermieter durch Mietschulden "verprellen", bekommen wir irgendwann tatsächlich keine Wohnungen mehr für unsere Leutchen.
Du machst den Widerspruch also nicht für den Vermieter, sondern weil es ein Anspruch der Betreuten ist, die sonst Schuldnnerin wird. (Vermieter macht später Vollstreckungsbescheid, pfändet ins Konto --- ein Haufen Rennerei für den Betreuer )
Gruss andre
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andre ist offline  
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Alt 17.03.2011, 19:43   #18
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Beiträge: 77
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...habe einen ähnlichen Fall; das Sozialamt hat, den eigenen Angaben zufolge, aus "Kulanz" 2 Monate die Miete weiter gezahlt. Ich habe dann die Miete für den 3. Monat eingefordert. Das Sozialamt stellt sich stur und sagt, wenn der Vermieter keine Miete mehr bekomme sei das das unternehmerische Risiko des Vermieters und außerdem könne der Vermieter sich ja an der Mietkaition schadlos halten. Ich finde, das ist eine eigenwillige Argumentation. Ich habe da Widerspruch eingelegt; mal schauen, was passiert....
Stephan ist offline  
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Alt 18.03.2011, 07:17   #19
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Beiträge: 674
Standard notwendiger Unterkunftsbedarf

... "sind die Überschneidungskosten, die auf dem bis zur Beendigung des Mietverhältnisses über eine Wohnung nach vorzeitig notwendig gewordenen Umzug in eine stationäre Einrichtung noch entstanden sind, sind zwar keine Kosten des notwendigen Lebensunterhaltes in einer Einrichtung gem. § 35 SGB XII.
Sie sind jedoch vom Sozialhilfeträger als notwendiger Unterkunftsbedarf gem. § 42 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII i.V.m. § 29 SGB XII zu übernehmen.
Streitig sind Überschneidungskosten für Miete nach Umzug ins Pflegeheim bis zum Ablauf der Kündigungsfrist der früheren Wohnung im Rahmen von Sozialhilfe
Unter Berücksichtigung der Miete für die alte Wohnung ist der Kläger hilfebedürftig
Somit handelt es sich auch in Bezug auf die Miete für die alte Wohnung um eine aktuelle Notlage und einen notwendigen Unterkunftsbedarf.
Bereits das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass dem Sozialhilferecht kein Strukturprinzip zu entnehmen ist, das es rechtfertigen könnte, das wirtschaftliche Risiko für die aus dieser staatlichen Inschutznahme resultierenden Mietbelastungen auf den Vermieter abzuwälzen (BVerwG, Beschluss vom 30.12.1997 - 5 B 21/97 - in FEVS 48, 241).
Der Kläger war in einer Zwangslage. Unstreitig konnte er sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst versorgen und war auf Pflege angewiesen,
Sein sozialhilferechtlich angemessener Unterkunftsbedarf konnte nur noch im Pflegeheim gewährleistet werden."
Gruss andre
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andre ist offline  
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Alt 11.04.2011, 17:35   #20
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Zitat:
Zitat von vanessa Beitrag anzeigen
Ich bin jetzt auch damit beauftragt eine Mietwohnung zu kündigen, weil mein zu Betreuender in einem Heim versorgt wird! Er selber will wieder in seine Wohnung aber leider ist das aus gesundheitlichen Gründen nicht vorstellbar! Wie verhalte ich mich gegenüber dem Vermieter der vom zuständigen Sozialamt keine Miete mehr überwiesen bekommt????
Bei der gerichtlichen Genehmigung muss ich doch sicherlich eine Begründung beifügen oder???? Gibt es da schon Vordrucke????
PS Aufgabenkreis lautet: Vermögenssorge einschließlich der Entscheidung über Wohnugsauflösung
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da morgen die Wohnungsbaugesellschaft anrufen wird!
Sonnige Grüße
Vanessa
Ich habe im Bekanntenkreis auch einen ähnlichen Fall. Da musste der Betroffene nicht in ein betreutes Heim umziehen, aber sich eine andere Wohnung suchen die Behindertengerecht ist. In der alten Wohnung gab es keinen Fahrstuhl und da er dann nicht mehr in den dritten Stock laufen konnte musste er eine neue große Wohnung mieten. Der Betreuer hat sich dann auch auf ein ärztliches Gutachten bezogen und so hat dann eigentlich alles gut geklappt.
erju ist offline  
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