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Kündigung der Mietwohnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kündigung der Mietwohnung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich bin jetzt auch damit beauftragt eine Mietwohnung zu kündigen, weil mein zu Betreuender in einem Heim versorgt wird! Er ...


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Alt 10.03.2011, 15:18   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 24.02.2011
Beiträge: 25
Standard Kündigung der Mietwohnung

Ich bin jetzt auch damit beauftragt eine Mietwohnung zu kündigen, weil mein zu Betreuender in einem Heim versorgt wird! Er selber will wieder in seine Wohnung aber leider ist das aus gesundheitlichen Gründen nicht vorstellbar! Wie verhalte ich mich gegenüber dem Vermieter der vom zuständigen Sozialamt keine Miete mehr überwiesen bekommt????
Bei der gerichtlichen Genehmigung muss ich doch sicherlich eine Begründung beifügen oder???? Gibt es da schon Vordrucke????
PS Aufgabenkreis lautet: Vermögenssorge einschließlich der Entscheidung über Wohnugsauflösung
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da morgen die Wohnungsbaugesellschaft anrufen wird!
Sonnige Grüße
Vanessa
vanessa ist offline  
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Alt 10.03.2011, 15:33   #2
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
Standard

Antrag an das Gericht stellen auf Genehmigung der Kündigung der Wohnung nach § 1907 BGB. Der Begründung könnte man ein entsprechendes ärztliches Gutachten beifügen - sollte die Betreuung erst gerade eben eingerichtet worden sein, dann kann man sich auch auf die hier herangezogenen Gutachten beziehen.

Und die Wohnungsbaugesellschaft - teile ihr die beabsichtigte Kündigung schon einmal mit, aber am Ende hat die schlicht Pech gehabt.
Chrysologus ist offline  
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Alt 11.03.2011, 08:08   #3
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 24.02.2011
Beiträge: 25
Standard

Danke für deine Antwort!

Zitat:
Zitat von Chrysologus Beitrag anzeigen
Antrag an das Gericht stellen auf Genehmigung der Kündigung der Wohnung nach § 1907 BGB. Der Begründung könnte man ein entsprechendes ärztliches Gutachten beifügen - sollte die Betreuung erst gerade eben eingerichtet worden sein, dann kann man sich auch auf die hier herangezogenen Gutachten beziehen.

Und die Wohnungsbaugesellschaft - teile ihr die beabsichtigte Kündigung schon einmal mit, aber am Ende hat die schlicht Pech gehabt.
vanessa ist offline  
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Alt 11.03.2011, 21:09   #4
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
Standard

Zitat:
Zitat von Chrysologus Beitrag anzeigen
Und die Wohnungsbaugesellschaft - teile ihr die beabsichtigte Kündigung schon einmal mit, aber am Ende hat die schlicht Pech gehabt.
Hallo, das ist in einigen Fällen nicht richtig. Falls die Betreute bereits von Sozialhilfen lebt und die Heimaufnahme plötzlich kam, nicht planbar war, dann muss das Sozialamt ggf. doppelte Kosten der Unterkunft anerkennen. (Wohnung und Heim) In einem konkreten Fall kam noch hinzu, dass erst mit Genehmigung vom Betreuungsgericht wirksam gekündigt werden darf. (§ 1907 BGB) Gruß andre
__________________
Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten.
andre ist offline  
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Alt 11.03.2011, 21:13   #5
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
Standard

Zitat:
Zitat von vanessa Beitrag anzeigen
Ich bin jetzt auch damit beauftragt eine Mietwohnung zu kündigen, weil mein zu Betreuender in einem Heim versorgt wird! Er selber will wieder in seine Wohnung aber leider ist das aus gesundheitlichen Gründen nicht vorstellbar! Wie verhalte ich mich gegenüber dem Vermieter der vom zuständigen Sozialamt keine Miete mehr überwiesen bekommt????
Hallo, wer hat Dich beauftragt ? Gibt es ärztliche Unterlagen, die die Erforderlichkeit der Heimunterbringung begründen ? Von was hat die Betroffene bisher gelebt?
Beim Sozialamt solltest Du schon mal zur Fristwahrung einen Widerspruch gegen die Nichtanerkennung der doppelten Kosten der Unterkunft einlegen. Gruß andre
__________________
Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten.
andre ist offline  
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Alt 12.03.2011, 00:30   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo,

für den Antrag beim Gericht bzgl. der Wohnungsauflösung kannst Du die Heimbedürftigkeisbescheinigung beilegen.

Bis die Genehmigung vom Gericht vorliegt, kann die Wohnung nicht gekündigt werden, das Sozialamt muss zahlen.

Schau mal hier unter "Die restlichen Mietkosten"

Wohnungsauflösung ? Betreuungsrecht-Lexikon






Tina L. ist offline  
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Alt 12.03.2011, 17:03   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: 38384 Gevensleben
Beiträge: 45
Standard

@ Tina: habe einen änlichen Fall: wo bekomme ich die Heimbedürftigkeitsbescheinigung her? Dürfte ja wohl nicht identisch mit Feststellung der Pflegestufen sein?

Gruss
Sikoba
Sikoba ist offline  
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Alt 12.03.2011, 17:19   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo Sikoba,

Zitat:
wo bekomme ich die Heimbedürftigkeitsbescheinigung her?
Du reichst ein ärztliches Attest, aus der die Heimbedürftigkeit hervorgeht, bei der Krankenkasse ein.

Zitat:
Dürfte ja wohl nicht identisch mit Feststellung der Pflegestufen sein?
Richtig. Die Pflegestufe hat nix damit zu tun.
Tina L. ist offline  
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Alt 12.03.2011, 17:28   #9
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Ps. Die Heimbedürftigkeitsbescheinung ist die Voraussetzung zur Aufnahme in ein Heim. Sie soll vor Einzug in eine Einrichtung vorliegen.

Es sei denn es handelt sich um eine private Seniorenresidenz in die ein sehr, sehr vermögender Klient ziehen möchte....
Tina L. ist offline  
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Alt 12.03.2011, 17:45   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

das scheint regional auch sehr unterschiedlich. In Hessen braucht man diese Bescheinigung nicht, auf jeden Fall nicht in Darmstadt und darum herum

Schönes WE, Grüsse.
Michaela
michaela mohr ist offline  
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