Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimvertrag + Kostenverpflichtungserklärung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
Ich habe hier schon zum Thema Heimvertrag gesucht, so ähnliche Themen gefunden, die aber nun nicht konkret meine Frage ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 27.03.2011
Beiträge: 4
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Hallo,
Ich habe hier schon zum Thema Heimvertrag gesucht, so ähnliche Themen gefunden, die aber nun nicht konkret meine Frage beantwortet haben - falls doch schon alles schon irgendwo steht, dann liegts daran, dass neu bin und vielleicht falsch gesucht habe. Da mein Vater nun nach einem Schlafanfall ins Pflegeheim muss, und ich die gesetzliche Betreuung übernommen habe, - und bislang noch gar keine Erfahrung mit so etwas habe - stehe ich nun vor meinem ersten Pflegeheimvertrag. Da mir angeraten wurde, erst Kurzzeitpflege zu machen, habe ich das nun vor, und mir liegt der Vertrag des Heimes vor. Dabei scheint es sich um denselben Vertragstext wie bei der Dauerpflege zu handeln. Im Anhang befindet sich dazu nun eine "Kostenverpflichtungserklärung", die ich als Schuldübernehmer als "Gesamtschuldner neben dem Bewohner" unterschreiben soll, und das klingt für mich etwas beunruhigend. Denn ich gebe zu, ich weiß nicht, was ich da unterschreiben würde, wenn ich es unterschreibe. Vom finanziellen her ist es so, dass die Rente meines Vaters nicht ausreicht, momentan gehe ich von Pflegestufe 2 aus (wobei das ja wenn ich es richtig verstehe, erst bei der Dauerpflege nach der Kurzzeitpflege richtig zum tragen kommt) und es muss also zunächst Vermögen noch eingesetzt werden, bevor man zum Sozialamt gehen kann. Was heißt das also konkret? Muss ich das also unterschreiben, und welche Konsequenzen kann das für mich haben? (Und ich habe sicherlich vor, dass beizeiten die Anträge gestellt werden, Pflegekasse, oder dann später Sozialamt). Gruß Claire |
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#2 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
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Zitat:
- stelle auch einen Wohngeldantrag ! Gruss andre
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Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten. |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 27.03.2011
Beiträge: 4
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Danke für die Antwort.
Okay, ich werde sehen, dass ich damit durchkomme. Jemand vom Pflegestützpunkt meinte, wenn sie drauf bestehen, solle ich meine Mutter unterschreiben lassen, um ihr Geld gehts ja auch, und Ehepartner müssten füreinander einstehen. Wohngeldantrag, ich wusste nicht, dass man das da stellen kann, dann werde ich das auch tun. Gruß Claire |
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#4 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
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Zitat:
Die Mutter wird nicht unterschreiben können, sie ist ja nicht bevollmächtigt bzw. kein Vertreter. Für die Heimkosten haftet nun mal der Heimbewohner (ist ja vergleichbar mit einem Wohnungsmietvertrag). Der Betreuer hatt allerdings daür Sorge zu tragen, dass die Heimkosten auch bezahlt werden und eben ggf. Leistungen zu beantragen. (wie Wohngeld oder wenn die Voraussetzungen vorliegen Sozialhilfe) Grüsse andre
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Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten. |
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#5 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 27.03.2011
Beiträge: 4
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Zitat:
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#6 |
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Behördenmitarbeiterin
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 226
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Hallo Claire,
richtig, vom Grundsatz her bestehen Unterhaltspflichten. Aber zum einen gibt es dort einen Selbstbehalt, der bei einer Schuldmitübernahme unter den Tisch fiele. Zum anderen sehe ich wirklich überhaupt keinen Grund, einen direkten, ggfs sogar über den Unterhaltsanspruch hinausgehenden Anspruch des Heimes gegen Dich oder Deine Mutter zu schaffen. Ich habe schon mehrfach bei verscheidenen Heimen merkwürdige Zusatzvereinbarungen abgelehnt, einmal auch eine solche Schuldübernahme und noch nie erlebt, dass ein Heim deshalb den Heimvertrag nicht geschlossen hätte o.ä. LG rorikae |
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