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Heimvertrag + Kostenverpflichtungserklärung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimvertrag + Kostenverpflichtungserklärung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, Ich habe hier schon zum Thema Heimvertrag gesucht, so ähnliche Themen gefunden, die aber nun nicht konkret meine Frage ...


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Alt 27.03.2011, 20:59   #1
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Beiträge: 4
Standard Heimvertrag + Kostenverpflichtungserklärung

Hallo,
Ich habe hier schon zum Thema Heimvertrag gesucht, so ähnliche Themen gefunden, die aber nun nicht konkret meine Frage beantwortet haben - falls doch schon alles schon irgendwo steht, dann liegts daran, dass neu bin und vielleicht falsch gesucht habe.

Da mein Vater nun nach einem Schlafanfall ins Pflegeheim muss, und ich die gesetzliche Betreuung übernommen habe, - und bislang noch gar keine Erfahrung mit so etwas habe - stehe ich nun vor meinem ersten Pflegeheimvertrag. Da mir angeraten wurde, erst Kurzzeitpflege zu machen, habe ich das nun vor, und mir liegt der Vertrag des Heimes vor. Dabei scheint es sich um denselben Vertragstext wie bei der Dauerpflege zu handeln.

Im Anhang befindet sich dazu nun eine "Kostenverpflichtungserklärung", die ich als Schuldübernehmer als "Gesamtschuldner neben dem Bewohner" unterschreiben soll, und das klingt für mich etwas beunruhigend.
Denn ich gebe zu, ich weiß nicht, was ich da unterschreiben würde, wenn ich es unterschreibe.

Vom finanziellen her ist es so, dass die Rente meines Vaters nicht ausreicht, momentan gehe ich von Pflegestufe 2 aus (wobei das ja wenn ich es richtig verstehe, erst bei der Dauerpflege nach der Kurzzeitpflege richtig zum tragen kommt) und es muss also zunächst Vermögen noch eingesetzt werden, bevor man zum Sozialamt gehen kann.

Was heißt das also konkret? Muss ich das also unterschreiben, und welche Konsequenzen kann das für mich haben? (Und ich habe sicherlich vor, dass beizeiten die Anträge gestellt werden, Pflegekasse, oder dann später Sozialamt).
Gruß
Claire
Claire ist offline  
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Alt 27.03.2011, 21:19   #2
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Beiträge: 674
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Zitat:
Zitat von Claire Beitrag anzeigen
und ich die gesetzliche Betreuung übernommen habe, eine "Kostenverpflichtungserklärung", die ich als Schuldübernehmer als "Gesamtschuldner neben dem Bewohner" unterschreiben soll, und das klingt für mich etwas beunruhigend.
Vom finanziellen her ist es so, dass die Rente meines Vaters nicht ausreicht, Claire
Hallo, Du solltest die Erklärung im Rahmen Deiner Tätigkeit als Betreuer/in auf keinen Fall unterschreiben. Damit würdest Du persönlich haften für den Fall, dass die Heimkosten aus welchen Gründen auch immer nicht oder nicht vollständig gezahlt werden.
- stelle auch einen Wohngeldantrag !

Gruss andre
__________________
Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten.
andre ist offline  
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Alt 28.03.2011, 19:22   #3
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Danke für die Antwort.

Okay, ich werde sehen, dass ich damit durchkomme. Jemand vom Pflegestützpunkt meinte, wenn sie drauf bestehen, solle ich meine Mutter unterschreiben lassen, um ihr Geld gehts ja auch, und Ehepartner müssten füreinander einstehen.

Wohngeldantrag, ich wusste nicht, dass man das da stellen kann, dann werde ich das auch tun.

Gruß
Claire
Claire ist offline  
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Alt 28.03.2011, 21:32   #4
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
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Ort: Thüringen
Beiträge: 674
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Zitat:
Zitat von Claire Beitrag anzeigen
Okay, ich werde sehen, dass ich damit durchkomme. Jemand vom Pflegestützpunkt meinte, wenn sie drauf bestehen, solle ich meine Mutter unterschreiben lassen, um ihr Geld gehts ja auch, und Ehepartner müssten füreinander einstehen. Wohngeldantrag, ich wusste nicht, dass man das da stellen kann, dann werde ich das auch tun.
Gruß
Claire
Hallo, das hat mit "durchkommen" nichts zu tun. Wenn es Schwierigkeiten gibt, den Vertrag geben lassen und damit zur Heimaufsicht gehen, dort erhält man Beratung und die rufen ggf. im Heim an und erklären die Rechtslage.
Die Mutter wird nicht unterschreiben können, sie ist ja nicht bevollmächtigt bzw. kein Vertreter. Für die Heimkosten haftet nun mal der Heimbewohner (ist ja vergleichbar mit einem Wohnungsmietvertrag). Der Betreuer hatt allerdings daür Sorge zu tragen, dass die Heimkosten auch bezahlt werden und eben ggf. Leistungen zu beantragen. (wie Wohngeld oder wenn die Voraussetzungen vorliegen Sozialhilfe) Grüsse andre
__________________
Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten.
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Alt 28.03.2011, 22:01   #5
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Beiträge: 4
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Zitat:
Zitat von andre Beitrag anzeigen
Für die Heimkosten haftet nun mal der Heimbewohner (ist ja vergleichbar mit einem Wohnungsmietvertrag). Der Betreuer hatt allerdings daür Sorge zu tragen, dass die Heimkosten auch bezahlt werden und eben ggf. Leistungen zu beantragen. (wie Wohngeld oder wenn die Voraussetzungen vorliegen Sozialhilfe) Grüsse andre
Aber Eheleute sind sich doch auch gegenseitig unterhaltspflichtig, und zuerst wird das Geld meines Vaters aufgezehrt, danach käme das meiner Mutter dran, bevor dann mal der Antrag beim Sozialamt gestellt werden kann, es ist also am Ende so oder so ihr Geld das draufgeht, bis eben der Schonbetrag erreicht ist.
Claire ist offline  
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Alt 31.03.2011, 12:13   #6
Behördenmitarbeiterin
 
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 226
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Hallo Claire,

richtig, vom Grundsatz her bestehen Unterhaltspflichten. Aber zum einen gibt es dort einen Selbstbehalt, der bei einer Schuldmitübernahme unter den Tisch fiele.
Zum anderen sehe ich wirklich überhaupt keinen Grund, einen direkten, ggfs sogar über den Unterhaltsanspruch hinausgehenden Anspruch des Heimes gegen Dich oder Deine Mutter zu schaffen.

Ich habe schon mehrfach bei verscheidenen Heimen merkwürdige Zusatzvereinbarungen abgelehnt, einmal auch eine solche Schuldübernahme und noch nie erlebt, dass ein Heim deshalb den Heimvertrag nicht geschlossen hätte o.ä.

LG
rorikae
rorikae ist offline  
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heimvertrag, rechtsfragen

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