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Vermögensverzeichnis Belege

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensverzeichnis Belege im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich sitze gerade an meinem 1. Vermögensverzeichnis soweit passt alles aber ich würde gerne wissen welche Belege ihr mitschickt, ...


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Alt 31.03.2011, 09:21   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.01.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 13
Standard Vermögensverzeichnis Belege

Hallo,

ich sitze gerade an meinem 1. Vermögensverzeichnis soweit passt alles aber ich würde gerne wissen welche Belege ihr mitschickt,
insbesondere habe ich viele Schulden aufgelistet muss ich die alle einzeln belegen?

Danke für Eure Hilfe
Bounty ist offline  
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Alt 31.03.2011, 10:06   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

Moin,

da die Gläubiger aufgeführt werden müssen. Praktisch ist , dass Du schon eine Übersicht über einige/alle Gläubiger hast, was ja auch nicht immer einfach ist zu eruieren. Eine Liste vom örtlichen GV oder der Schufa sollte reichen.

Vermögensverzeichnis ? Betreuungsrecht-Lexikon

Viele Grüße!

Geändert von gonzo (31.03.2011 um 10:08 Uhr)
gonzo ist offline  
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Alt 31.03.2011, 18:15   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
Standard

Moin Bounty

als Belege laufen Kopien von:
Kontoauszügen und Sparbüchern
Grundbuchauszug (den Wert kannst Du Pi-mal Daumen schätzen)
ALG2-, Grundsicherungs- oder Rentenbescheide

bei irgendwelchen Wertsachen ggf. Fotos

Bei Schulden mache ich eine Gläubigerliste mit den jeweiligen Forderungen und den Hinweis auf möglicherweise fehlende Vollständigkeit. Das reicht üblicherweise. Ich gehe mal davon aus, dass die Gerichte auch keine Lust haben die ganze Gläubigerkorresponmdenz mit in der Akte zu haben.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 31.03.2011, 19:37   #4
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Ich mach bei den Schulden nur "Ca. Angaben" . Nach den ersten
4 Wochen ist eine klare Aussage meist eh nicht möglich.
In der Regel sind die Schulden ja meist größer als das Guthaben und Immobilien werden häufig selbst genutzt, so daß sie bei der Frage, ob der Betreute vermögend ist , keine Rolle spielen. Ist bisher noch nie moniert worden .


fwu
fwu ist offline  
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Alt 01.04.2011, 04:24   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen zusamen,

bei uns reicht man nur die Saldenbestätigungen zum Stichtag mit ein, Leistungsbescheide brauchen wir auch nicht. Im Grund verstopft sowas ja auch nur die Gerichtsakte.

Am besten ist es Bounty wenn Du Deinen zuständigen Rechtspfleger fragst was er haben möchte, da muss dann auch nicht noch lange hin und hergefragt werden.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 01.04.2011, 09:23   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.01.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 13
Standard

Vielen lieben Dank an alle!!
Ich werde jetzt wg. der Schulden nochmal den Tip befolgen und doch bei der Rechtspflegerin anrufen ob Sie Belege will oder nicht.

Kann der liebe Gesetzgeber nicht mal einheitliche Lösungen schaffen dann wäre uns alle geholfen!!!!!!
Bounty ist offline  
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