Dies ist ein Beitrag zum Thema Akteneinsicht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
habe bei meiner Betreuten ja nur die Aufgabenkreise Ämter und Behörden. Würde aber gern das Gutachten lesen, evtl. kopieren, ...
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#1 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
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Hallo,
habe bei meiner Betreuten ja nur die Aufgabenkreise Ämter und Behörden. Würde aber gern das Gutachten lesen, evtl. kopieren, weil ich vorhabe Ambulant Betreutes Wohnen zu installieren und einen Schwerbehindertenantrag zu stellen. Ich weiß für das ABW habe ich schon den Antrag auf Erweiterung der Aufgabenkreise gestellt. Habe bei Gericht angerufen wegen der Akteneinsicht. Soll einen Antrag stellen? Reicht es wenn ich mit einem Satz die Akteneinsicht beantrage oder muss ich eine Begründung zuschreiben. Muss die Kopie der Bestellungsurkunde beigefügt werden? Gruss |
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#2 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,625
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Die Betreuungsakte dürftest du als BetreuerIn bei Gericht problemlos einsehen dürfen. Wenn ich Einsicht in eine Beteuungsakte nehmen möchte, hat noch nie jemand nach den Aufgabenkreisen gefragt und die Akte daraufhin zerfiieselt
![]() Tschuldigung. Ich gehe einfach während der Geschäftszeiten zum Gericht und gucke rein. besser ist es allerdings, vorher anzurufen, ob die Akte auch da ist. Ich habe ebenfalls den einen oder anderen Betreuten, bei dem ich ein Bewo initiiert habe, obwohl die Aufgabenkreise (in diesen Fällen meist Vermögen, Behörden) das eigentlich nicht decken. Ich habe beim zuständigen Richter kurz informell angefragt oder auch schriftlich mitgteilt, dass ich das vorhabe und um Hinweis gebeten, falls eine Erweiterung des Aufgabenkreises für notwendig erachtet wird. Bisher war das nie der Fall. Die Betreuten haben aber auch jeweils gut mitgearbeitet, Auskünfte zur Gesundheit gegeben und eingewilligt, dass Bewo und ich uns abstimmen und dass ich den Hilfeplan lesen darf. Der soll ja auch vom Betreuer unterzeichnet werden. |
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#3 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
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Angerufen habe ich beim Gericht wegen der Akteneinsicht. Da wurde mir gesagt, dass ich Akteneinsicht immer schriftlich beantragen müsste...Ok, das mache ich jetzt...
Ich werde die Erweiterung der Aufgabenkreise beantragen um Vermögenssorge und Organisation ambulanter Hilfen...Und dann schaue ich halt weiter.... Danke für die Antwort |
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