Dies ist ein Beitrag zum Thema Unter welchen Voraussetzungen kommt jemand zwangsweise in betreutes Wohnen? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Sehr geehrte Mit-User,
die Frage steht im Titel. Da ich darüber nichts weiß, kann ich die Frage nicht näher ausführen, ...
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Einsteiger
Registriert seit: 18.04.2011
Beiträge: 14
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Sehr geehrte Mit-User,
die Frage steht im Titel. Da ich darüber nichts weiß, kann ich die Frage nicht näher ausführen, sie ist allerdings ohnedies klar, wie ich denke. Im Vorhinein vielen Dank für jede hilfreiche Antwort. |
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#2 |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 28.02.2010
Ort: Bayern
Beiträge: 469
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Niemand. Es gibt keinen Zwang sich sozial betreuen zu lassen.
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#3 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 09.03.2012
Beiträge: 59
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#4 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen,
das Zitat:
![]() ![]() In`s beteute Wohnen kann man nur mit absoluter Freiwiligkeit aufgenommen werden. Unterbringungen- und das ist etwas ganz anderes wie Betreutes Wohnen- geschehen nur mit gerichtlichem beschluss. Das ist das Ding, was der Betreuer veranlassen muss wenn Ärzte dringend und aus gutem Grund dazu raten. Schau du @Fabian dir mal das Datum von dieem Thread an. |
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