Dies ist ein Beitrag zum Thema Schenkung bei Geschäftsunfähigkeit im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe festgestellt, dass meine neue Betreute letztes Jahr, zu einem Zeitpunkt, zu dem sie laut Gutachten schon geschäftsunfähig ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 143
|
Hallo,
ich habe festgestellt, dass meine neue Betreute letztes Jahr, zu einem Zeitpunkt, zu dem sie laut Gutachten schon geschäftsunfähig war, der entfernten und einzigen Verwandten 14.000 EUR (angeblich für ihre Beerdigung) "geschenkt" hat. Insgesamt hat sie ca 300.000 EUR auf dem Sparbuch. Die Verwandte hat dann noch ca. weitere 50.000 EUR von dem Sparkonto abgeholt. Die 50.000 EUR wurden zurückgezahlt, nachdem die Verwandte von der Sparkasse darauf angesprochen wurde. Wie gehe ich am besten vor? Ihre Anschrift habe ich nicht. Soll ich bzgl. der 14.000 EUR einen RA einschalten? Strafanzeige stellen? Danke für euren Rat! |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
|
Hallo,
ist die Beschenkte später die Alleinerbin, denn dann wäre es ja irgendwie paradox die große Keule zu schwingen?! Klar die Selbstbedienungsmentalität nach der Schenkung war nicht fein, aber wenn sie das geschenkte Geld zurück zahlt,würde ich die POL aussen vor lassen. Zum Hintergrund gemäß §§ § 104 BGB Geschäftsunfähigkeit § 105 BGB Nichtigkeit der Willenserklärung ist die Schenkung nichtig, so dass Du das Geld zurückfordern musst. Ich denke da Deine Klientin liquide ist würde ich eine RA konsultieren und das weitere Vorgehen abstimmen, insbesondere auf die Adressermittlung. Viele Grüße! Geändert von gonzo (07.05.2011 um 00:13 Uhr) |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| geschäftsunfähigkeit, schenkung |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|