Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Schenkung bei Geschäftsunfähigkeit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schenkung bei Geschäftsunfähigkeit im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe festgestellt, dass meine neue Betreute letztes Jahr, zu einem Zeitpunkt, zu dem sie laut Gutachten schon geschäftsunfähig ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 06.05.2011, 11:42   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 143
Standard Schenkung bei Geschäftsunfähigkeit

Hallo,
ich habe festgestellt, dass meine neue Betreute letztes Jahr, zu einem Zeitpunkt, zu dem sie laut Gutachten schon geschäftsunfähig war, der entfernten und einzigen Verwandten 14.000 EUR (angeblich für ihre Beerdigung) "geschenkt" hat. Insgesamt hat sie ca 300.000 EUR auf dem Sparbuch. Die Verwandte hat dann noch ca. weitere 50.000 EUR von dem Sparkonto abgeholt. Die 50.000 EUR wurden zurückgezahlt, nachdem die Verwandte von der Sparkasse darauf angesprochen wurde.
Wie gehe ich am besten vor? Ihre Anschrift habe ich nicht. Soll ich bzgl. der 14.000 EUR einen RA einschalten? Strafanzeige stellen?
Danke für euren Rat!
kath ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2011, 00:08   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

Hallo,

ist die Beschenkte später die Alleinerbin, denn dann wäre es ja irgendwie paradox die große Keule zu schwingen?! Klar die Selbstbedienungsmentalität nach der Schenkung war nicht fein, aber wenn sie das geschenkte Geld zurück zahlt,würde ich die POL aussen vor lassen.

Zum Hintergrund gemäß §§
§ 104 BGB Geschäftsunfähigkeit
§ 105 BGB Nichtigkeit der Willenserklärung
ist die Schenkung nichtig, so dass Du das Geld zurückfordern musst. Ich denke da Deine Klientin liquide ist würde ich eine RA konsultieren und das weitere Vorgehen abstimmen, insbesondere auf die Adressermittlung.

Viele Grüße!

Geändert von gonzo (07.05.2011 um 00:13 Uhr)
gonzo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
geschäftsunfähigkeit, schenkung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:00 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40