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offene Fragen zum Umfang der Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema offene Fragen zum Umfang der Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, habe praktisch alles Aufgabenbereiche, außer Post, was ich aber heute beantragt habe. B. auf Intensivstation, Luftröhrenschnitt, kurzzeitige Besserung, jetzt ...


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Alt 24.05.2011, 20:17   #1
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Beiträge: 3
Standard offene Fragen zum Umfang der Betreuung

Hallo,

habe praktisch alles Aufgabenbereiche, außer Post, was ich aber heute beantragt habe.
B. auf Intensivstation, Luftröhrenschnitt, kurzzeitige Besserung, jetzt wieder Verschlechterung, nicht über den Berg, habe seit 1 Woche Betreuung.
B war lt. eigener Aussage vor OP und lt.Gewerbeamt selbständig, ist über 55 und zuletzt vor ca. 15 Jahren krankenversichert. Antrag auf ALG II und Sozialhilfe gestellt. Kann unmöglich die Krankenversicherungszeiten zurück bis 1960 belegen!

B zahlt monatl. an Rechtsanwalt. 1. Besuch Betreuter künstl. beatmet, nicht ansprechbar, plane 2. Besuch, lt. Arzt ansprechbar aber nicht rechtsfähig, kann nur durch Kopfbewegung kommunizieren.

Problem KV/Aufgabenbereich Gesundheits- u. Vermögenssorge:
Aufnahme nach 5/1/13 SGV V problematisch, hohe Nachforderung und fraglich ob überhaupt, da zuletzt angab selbständig zu sein. Vorschussforderung über mehr als 6000 € an mich ergangen.
Wie verhalte ich mich, Aufnahme nach 5/1/13 bringt hohe Nachforderungen, die B. wohl nicht zahlen kann. Selbstzahlung der KH Kosten übersteigt Vermögen. Sozialamt hält sich zurück und will Nachzahlung für KV bzw. Krankenhauskosten für akute Hilfe nicht übernehmen. Wo bekomme ich Rechtsberatung?

Problem Wohnungsangelegenheit;
Habe Wohnung zusammen mit Vermieter mit Hausschlüssel von B. geöffnet (sichern der Wohnung, Haustiere usw). Haben einige Unterlagen wegen Antragstellung im Schrank gesehen und geöffnet und mitgenommen. Vermieterin Papierstapel gezeigt und Protokoll angefertigt, Wohnung chaotisch, Essensreste, schmutzige Wäsche usw. Frage: Brauche dringend noch weitere Unterlagen für Anträge ALGII, Klärung KV, Sozialhilfe - darf ich (in Begleitung) in die Wohnung mit Schlüssel von B. vom KH mitgenommen und Unterlagen sichten und mitnehmen, Alles Schriftverkehr ist nur lose hineingestopft in der Schublade.

Problem Anspruch Sozialhilfe/Vermögenssorge/bisherige Forderungen und Verpflichtungen
Noch Geld auf Girokonto vorhanden - wenn bereits fälliger Vorschuss für KH gezahlt wird - pleite. Forderungen mit bisher erfolgter Ratenzahlung an RA-Kanzlei liegen vor. Wenn ich vereinbarte Ratenzahlung leiste, habe ich wahrscheinlich Probleme mit Sozialhilfe? Lt. Sozialamt darf ich Vorschussforderung, eigentlich schon aktuell tatsächlich erreichte KH-Kosten nicht an KH zahlen. Stimmt das?

Problem: Selbständigkeit
B. ist selbständig und überweist sich von Geschäftskonto auf Privatkonto als "Fortbildungskosten" um Lebensunterhalt zu finanzieren. Sonst seit ca. 2 Monaten keine Einnahmen.

Wer weiß Rat?

Mir wird die Sache langsam zu heiß!
rotkehlchen ist offline  
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Alt 24.05.2011, 23:31   #2
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

hallo Rotkehlchen,


zuerst mal ruhig bleiben. Der Sozialstaat funktioniert immerhin noch soweit, daß man Dir den Betreuten nicht mit blutigen Halsverband vor die Türe setzt.

1. Kosten der Krankenhausunterbringung : (anschließend REHA?)

Ich würde vorab sofort formlos per Einschreiben beim Sozialamt unter Verweis auf § 48 SGB XII einen Antrag auf Hilfe bei Krankheit stellen. Wenn die sonstigen Voraussetzungen Einkommen/Vermögen vorliegen , übernimmt das Sozialamt die gleichen Kosten wie die Krankenkasse. Ich würde das auch mit dem KH absprechen, in Sonderfällen können KH-Kosten auch noch kurzfristig nachträglich beim Sozialamt beantragt werden.

Ich würde sodann Job-Center und Sozialamt schriftlich um Beratung bitten, ob die Kosten für eine Private Krankenversicherung im Basistarif übernommen werden. Im letzten Jahr gab es dazu ein paar Sozialgerichtsentscheidungen , oder ob das Sozialamt eine unechte Krankenversicherung bei der ges. KV abschließt ( Ärzte, KH rechnen zB mit AOK ab, Klient hat Versichertenkarte, Kasse verlangt dann von Sozialamt die aufgebrachten Kosten)

Zum § 5/1/13 SGV V fällt mir gerade nix ein.

2.
Zahlungen an Rechtsanwalt würde ich mal einstellen. Wieviel Geld ist denn noch da ??

3.
Welche Grunderkrankung (en ) liegt denn bei dem Klienten vor ?
Wenn mit einer Erwerbsunfähigkeit zu rechnen ist, würde ich schon mal einen Antrag auf EU-Rente vorbereiten . Bekommt er wegen der Fehlzeiten zwar nicht , aber er hat - wenn die Erwerbsunfähigkeit durch die DRV festgestellt ist - einen Anspruch auf Sozialhilfe, als Vorstufe für Grusi wegen Erwerbsunfähigkeit und Alter.

4.
Kann die Wohnung mit ALG II, Sozialhilfe etc. gehalten werden ?


5.
Abwarten welche Perspektiven sich auftun : Wohnform , Pflege , psychosziale Betreuung wird es geben.



schöne Grüße


fwu
fwu ist offline  
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Stichworte
krankenversicherung;, selbständigkeit


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