Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer trägt Haftung f. Patient bei Tagesurl. aus Psychiatrie im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich stelle mal die Frage so rein: Z.B. Ärztin sagt, Patientin könnte Tagesurlaub bekommen. Man holt sie ab, bringt sie ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Ich stelle mal die Frage so rein: Z.B. Ärztin sagt, Patientin könnte Tagesurlaub bekommen. Man holt sie ab, bringt sie nach Hause, sie ist um die 6 Std. alleine in der Whg. Sie betrinkt sich total, stellt was an. Ärztin meint, man müsse sie nicht beaufsichtigen, nur hinbringen, wieder abholen.
Das wurde schon 2 x durchgezogen, jedes mal was passiert. Warum lässt sich die Ärztin darauf ein? Soll eine Haftungsfreistellung unterzeichnet werden bei Abholung? Verwandte sind doch keine Fachleute, Ärzte, um beurteilen zu können, ob der Tagesurlaub aus ihrer Sicht zu verantworten ist. Wie bescheuert muss doch eine Ärztin sein, die das genehmigt und wiederum Verwandte anruft und denen das zumutet! Soll auf den Rücken der Verwandten hier was ausprobiert werden? Gruss mary |
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#2 |
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"Betreuerschreck"
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
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Mary ich frage mich auch oft was manche Ärzte so machen
So nach dem Motto nach mir die Sintflut. Wie geht es dir denn? lg MOMO
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 31.01.2004
Ort: Wülfrath
Beiträge: 3
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Liebe Mary,
wenn eine Patientin "Urlaub" aus einer Klinik bekommt bedeutet das ja, dass sie noch nicht gesund ist. Das sollte auch den Betreuern außerhalb der Klinik klar sein. Es gibt damit zwei Möglichkeiten: 1. Eine Ärztin gibt Urlaub ohne zu wissen, ob und wie außerhalb der Klinik betreut wird. Das ist sicher problematisch, wobei problematisch hier keine rechtliche, sondern eine persönliche Bewertung sein soll. 2. Eine Ärztin gibt Urlaub und geht davon aus, dass die Patientin betreut wird. Dann sollte sie, die Ärztin, auch davon ausgehen dürfen, dass die Patientin keinen Alkohol bekommt! Wir sollten nicht immer alles auf andere, auch nicht auf die Ärzte, schieben. Hier wird meines Erachtens im Umfeld der Patientin Mist gebaut. Was wäre denn die Konsequenz? Kein Urlaub! Für niemanden! Auch nicht für die Patienten, die außerhalb der Klinik vernünftig betreut werden. Dann das richtig sein? Eine rechtliche Bewertung soll das hier nicht sein, dafür fehlen auch Informationen zu Betreuungsumfang, Aufsichtspflicht, Menge des Alkoholkonsums, Art und Umfang des Schadens und so weiter. Das Haftungsrecht kann dabei unter Umständen recht kompliziert sein. Nimms mir bitte nicht übel, wenn ich dein Schimpfen auf die Ärztin nur bedingt teile. Gruß, Ludger |
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#4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo allseits,
`arg´: Haftung + Betreuer = neuralgischer Punkt Also: es ist strikt zu trennen zwischen der Haftung und Verantwortung der Klinik und denen da draußen im Umfeld. So darf sich die Klinik nicht erlauben, wie es schon mehrmals vorgekommen ist, jemanden nach Hause zu entlassen, ohne BetreuerIn/ Angehörige zu benachrichtigen und einfach vor der Haustüre abzuliefern oder ohne Medikamente oder ohne ärztliche Versorgung. Alles schon erlebt. Nahezu üblich. Sodann ist zu unterscheiden zwischen Betreuungs- und Behandlungsplan. Mitunter entscheidet das Gericht geschlossene Unterbringung, die Klinik meint aber, Belastungstest müssen sein und lassen den/die Betreute auf dem Gelände oder auch vom Gelände mit vollem Risiko, dass Betreute sich oder anderen Schaden zufügt. Egal, ob mit BetreuerIn abgesprochen, es geht voll auf die Kappe der Klinik. Die Ärzte sind übrigends im Rahmen des Therapieplans dahingehend abgesichert, aber leider nicht die Geschädigten..... Was anderes ist es, wenn BetreuerIn die/den Betreuten entgegen der Ärzte aus der Klinik holt. Logisch, dass dann die alleinige Verantwortung auf BetreuerIn übergeht, die sich im Schadensfall schwerlich rauswinden kann. Jetzt die gemischte Situation: Klinik entlässt in die Obhut von BetreuerIn oder Angehörige. Egal, was die Klinik mit auf den Weg gibt, von wegen zu beaufsichtigen oder nicht, es entsteht eine eigene Verantwortung der Begleitperson und zwar durch die zeitweilige Obhut. Heißt, wenn was passiert, haftet die/der Betreute, sofern geschäfts- und schuldfähig, erst einmal selbst. Sodann die Begleitperson wegen evtl. verletzter Aufsichtspflicht, wenn anzunehmen war, dass die Betreute sich oder andere schädigen würde. Und schließlich haftet zusätzlich die Klinik. Sollten sich die Ärzte oder die Klinik aufgrund geschickter Argumentation aus der Affäre ziehen können, dann sind natürlich auch die Begleitpersonen draußen. Wenn die Klinik nicht mit einem Schaden zu rechnen brauchte, dann doch erst recht nicht Laien im Umfeld der Patientin. Heißt, die Geschädigten sind dann selbst die Dummen. Auch nicht Neues, kommt praktisch täglich vor. Betreute ist mittelos, nicht haftpflichtversichert und richtet Schaden an. Die Geschädigten, ob Vermieter oder Passanten oder Autobesitzer oder wer auch immer zu Schaden kommt, wird dann auf das allgemeine Lebensrisiko verwiesen. Wenn also begründete Bedenken gegen einen Tagesurlaub bestehen, weil die Betreute nicht kontrolliert werden kann, egal aus welchen Gründen, dann sollte die Klinik schriftlich die alleinige Haftung übernehmen. Dann wird schon eher mal nachgedacht. So war es, als ein Betreuter und Bewohner in seiner Psychose eine Gasflasche in einen Heizungsbrenner des Wohnheimes geworfen hatte, zum Glück eine Explosion verhindert werden konnte und die Klinik den Betreute umgehend wieder in das Wohnheim entlassen wollte, weil ja nichts passiert war. Als den Ärzten ihre Eigenverantwortlichkeit abverlangt wurde, besannen sie sich dann doch eines Anderen. In diesem Sinne wohl bekomms Heinz |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Heinz, danke für die Antwort.
Gestern ist mal "normal" gelaufen, obwohl sie wieder Alk zu sich nahm und rumschrie in ihrer Whg. Sie kam ziemlich daneben dort wieder an. Die Ärztin wurde tel. darauf hingewiesen, dass sie alleine in ihrer Whg. sein wird. Wurde zur Kenntnis genommen. Beim letzten Aufenthalt - ohne Beschluss - , wo sie einfach nicht mehr hingegangen ist, passierten eine Sachbeschädigung und eine Körperverletzung. Die Person musste sich in ärztliche Behandlung begeben. Strafanzeigen. Das ist der Hintergrund jetzt meines Postings gewesen. Einige Ausgänge dort - mit oder ohne Beschluss - wurden genutzt, um entweder abzuhauen, Fahndungen eingeleitet oder einfach sich in der nächsten Kneipe rumzutreiben und erst gegen Mitternacht dort anzutanzen. Das mit dem Schriftlichen werden wir auf jeden Fall das nächste Mal machen. Vielen Dank und Gruss mary |
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