Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung für Berufsbetreuer bei Krankenhaus-Aufenthalt des Betreuten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Mein Bruder kam Mitte Mai 2010 ins Krankenhaus und gegen Ende
August 2010 ins Pflegeheim.
Die Betreuung besteht seit Ende ...
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11.06.2011, 11:56 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 06.06.2011
Ort: Hoch droben im Norden Deutschlands
Beiträge: 18
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Vergütung für Berufsbetreuer bei Krankenhaus-Aufenthalt des Betreuten
Mein Bruder kam Mitte Mai 2010 ins Krankenhaus und gegen Ende
August 2010 ins Pflegeheim. Die Betreuung besteht seit Ende Mai 2010. Der Betreuer rechnet aber für alle Quartale den jeweils höchst möglichen Satz für Vermögende in der eigenen Wohnung ab. Für die Krankenhauszeiten kann ich das noch ein wenig nachvollziehen, aber sicher bin ich mir da nicht. Für die Zeiten im Pflegeheim könnte ich mir das nur vorstellen, wenn die eigene Wohnung noch aufzulösen ist. Aber in der eigenen Wohnung wohnt nur noch seine Frau. Hat jemand Informationen (bitte mit Link!) im Internet gefunden, die da eindeutige Regeln darstellen? Oder sind da inzwischen sogar höchstrichterliche Urteile gesprochen worden? Bisher habe ich bei Google oder Bing noch nichts, für mich verständliches gefunden. Anton
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11.06.2011, 15:00 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Anton
hier: Betreuervergütung ? Betreuungsrecht-Lexikon wirst Du fündig. Eindeutig sind Regeln aller wahrscheinlichkeit nach nie da es fast immer von allem auch Ausnahmen gibt. Sollte geplant sein, dass dein Bruder evtl. wieder nach Hause geht wenn er sich genügend erholt hat wäre die derzeitige Regelung die Richtige, z.B. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
12.06.2011, 12:17 | #3 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Hallo Anton,
üblicherweise müsste dein Bruder vor Festsetzung der Betreuervergütung ein Schreiben des Gerichts erhalten haben in welchem er den Vergütungsantrag des Betreuers geschickt bekommt und die Möglichkeit hat Einwände gegen die Festsetzung zu erheben. In dieser Antwort kann er seine Zweifel, innerhalb der Frist, ja äußern und der Rechtspfleger müsste den Vergütungsanspruch evtl. entsprechend ändern. Falls dein Bruder sich nicht mehr selber äußern kann gibt es doch sicherlich einen Verfahrenspfleger? Den könntest du dazu auch befragen. Gruß, Andreas
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12.06.2011, 12:41 | #4 | |
Einsteiger
Registriert seit: 06.06.2011
Ort: Hoch droben im Norden Deutschlands
Beiträge: 18
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Verfahrenspfleger?
Zitat:
Ja, so ein Schreiben habe ich inzwischen in der Schublade des Nachtschrankes bei meinem Bruder gefunden. Da ist auch eine Telefonnummer drauf, auf der ich am Dienstag anrufen werde. Wer (oder was) der Verfahrenspfleger ist, weiß ich nicht, aber das werde ich ja dann am Dienstag erfahren. Mein Bruder ist noch nicht in der Lage, sich für seine eigenen Belange einzusetzen. Die durch den Schlaganfall verursachte Sprachstörung (Wernicke-Aphasie) ist da noch sehr hinderlich. Grüße aus dem Norden, Anton
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betreuer, krankenhaus, vergütung |
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