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Vergütung für Berufsbetreuer bei Krankenhaus-Aufenthalt des Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung für Berufsbetreuer bei Krankenhaus-Aufenthalt des Betreuten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Mein Bruder kam Mitte Mai 2010 ins Krankenhaus und gegen Ende August 2010 ins Pflegeheim. Die Betreuung besteht seit Ende ...


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Alt 11.06.2011, 11:56   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.06.2011
Ort: Hoch droben im Norden Deutschlands
Beiträge: 18
Standard Vergütung für Berufsbetreuer bei Krankenhaus-Aufenthalt des Betreuten

Mein Bruder kam Mitte Mai 2010 ins Krankenhaus und gegen Ende
August 2010 ins Pflegeheim.
Die Betreuung besteht seit Ende Mai 2010.
Der Betreuer rechnet aber für alle Quartale den jeweils höchst
möglichen Satz für Vermögende in der eigenen Wohnung ab.

Für die Krankenhauszeiten kann ich das noch ein wenig
nachvollziehen, aber sicher bin ich mir da nicht.
Für die Zeiten im Pflegeheim könnte ich mir das nur vorstellen,
wenn die eigene Wohnung noch aufzulösen ist. Aber in der eigenen
Wohnung wohnt nur noch seine Frau.

Hat jemand Informationen (bitte mit Link!) im Internet gefunden,
die da eindeutige Regeln darstellen?
Oder sind da inzwischen sogar höchstrichterliche Urteile gesprochen
worden?
Bisher habe ich bei Google oder Bing noch nichts, für mich verständliches
gefunden.

Anton
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"Wir haben alles richtig gemacht . . .
und aus unseren Fehlern lernen wir."
Anton ist offline  
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Alt 11.06.2011, 15:00   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Anton

hier:
Betreuervergütung ? Betreuungsrecht-Lexikon

wirst Du fündig.

Eindeutig sind Regeln aller wahrscheinlichkeit nach nie da es fast immer von allem auch Ausnahmen gibt.
Sollte geplant sein, dass dein Bruder evtl. wieder nach Hause geht wenn er sich genügend erholt hat wäre die derzeitige Regelung die Richtige, z.B.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.06.2011, 12:17   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Hallo Anton,

üblicherweise müsste dein Bruder vor Festsetzung der Betreuervergütung ein Schreiben des Gerichts erhalten haben in welchem er den Vergütungsantrag des Betreuers geschickt bekommt und die Möglichkeit hat Einwände gegen die Festsetzung zu erheben.
In dieser Antwort kann er seine Zweifel, innerhalb der Frist, ja äußern und der Rechtspfleger müsste den Vergütungsanspruch evtl. entsprechend ändern.

Falls dein Bruder sich nicht mehr selber äußern kann gibt es doch sicherlich einen Verfahrenspfleger? Den könntest du dazu auch befragen.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 12.06.2011, 12:41   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.06.2011
Ort: Hoch droben im Norden Deutschlands
Beiträge: 18
Standard Verfahrenspfleger?

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo Anton,
~ ~ ~
Falls dein Bruder sich nicht mehr selber äußern kann gibt es doch sicherlich einen Verfahrenspfleger? Den könntest du dazu auch befragen.

Gruß,
Andreas
Danke Andreas!

Ja, so ein Schreiben habe ich inzwischen in der Schublade des Nachtschrankes
bei meinem Bruder gefunden.
Da ist auch eine Telefonnummer drauf, auf der ich am Dienstag anrufen werde.
Wer (oder was) der Verfahrenspfleger ist, weiß ich nicht, aber das
werde ich ja dann am Dienstag erfahren.

Mein Bruder ist noch nicht in der Lage, sich für seine eigenen Belange
einzusetzen. Die durch den Schlaganfall verursachte Sprachstörung
(Wernicke-Aphasie) ist da noch sehr hinderlich.

Grüße aus dem Norden,
Anton
__________________
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und aus unseren Fehlern lernen wir."
Anton ist offline  
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betreuer, krankenhaus, vergütung

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