Dies ist ein Beitrag zum Thema OEG im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
das ärztliche Gutachten liegt noch in Hamburg bei der Gutachterin, die wir Ende November aufgesucht hatten.! Von da ist ...
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#31 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
das ärztliche Gutachten liegt noch in Hamburg bei der Gutachterin, die wir Ende November aufgesucht hatten.! Von da ist es nicht weiter gekommen - und ich bin sauer auf das Amt...Jetzt wird von Sachsen aus eine Nachfrage gestartet. Die dortige Sachbearbeiterin ist sehr nett und war selbst völlig erschrocken. Als ich das vorige Mal angerufen hatte, kam ihr das Ganze noch nicht merkwürdig vor, da vertröstete sie mich noch. Und ich hatte sie mißverstanden, ich meinte, es wäre schon wieder in Sachsen eingetroffen und es müssen dort noch Entscheidungen getroffen werden. Naja, wenigstens wissen wir nun wo es stecken geblieben ist. Kann ich die Ärztin eigentlich auch selbst kontaktieren? Gruß! Ursula |
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#32 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,843
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Hallo Ursula,
die Ärztin selbst kontaktieren geht nicht. Wir haben auch Gutachter, innerhalb des Hauses und außerhalb (sogenannte Außengutachter). Wenn da jemand irgendwie den Namen des Gutachers erfährt und dann dort direkt nachfragt, dann gibt des wirklich böses Blut. Passiert aber sehr selten. Gruss Andreas |
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#33 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Andreas,
ich kenne die Ärztin. Schließlich war ich mit meiner Betreuten bei ihr in Hamburg. Warum sollte ich sie dann nicht anrufen? Gruß! Ursula |
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#34 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Noch mal eine Frage zum OEG. ´Hat meine Betreute eigentlich etwas von der Beschädigtenversorgung nach dem OEG oder würde das Geld gleich eingesetzt für die Unterbringungskosten etc. so dass sie selbst nichts davon sieht?
Inzwischen habe ich eine Frist gesetzt bei dem Amt in Chemnitz und mit Rechtsanwalt gedroht. Es scheint ja wohl jede Stelle, die sich mit unseren Unterlagen befaßt, zu schlampen bzw die Sache zu verschleppen. Die Fristsetzung mit der Gutachterin ist gut gelaufen. Jetzt bin ich gespannt wie das Amt damit umgeht. Meine Betreute leidet unter panischen Ängsten, die Erinnerung an den Mißbrauch sind hochgestiegen. Sie mußte auf die Akutstation. Gruß, Ursula |
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#35 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,843
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Hallo,
Leistungen nach dem OEG, auch laufende Renten, dürfen nicht als Einkommen angerechnet werden und sind, so viel ich weiß, auch nicht pfändbar. Also hätte die Betreute zumindest ein kleines Extra-Taschengeld. Ich hatte schon vor drei Wochen mal eine Kollegin gefragt, um sich sicher zu sein. Es ging allerdings um eine meiner Betreuten. Gruß Andreas |
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#36 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
nun ist der Antrag abgelehnt. Binnen eines Monats kann ich Widerspruch einlegen. Das werde ich auf jeden Fall tun, denn es ist in meinen Augen eine große Ungerechtigkeit, die hier passiert. Es heißt in dem Schreiben: ...die Zunahme von aggressiven Ausbrüchen auf schädigungsunabhängige Ursachen zurückzuführen ist (Pubertät, Spannungen im Umfeld), und die wesentlichen Ursachen für die geltend gemachten Gesundheitsstörungen in der bestehenden geistigen Behinderung/Hirnschädigung liegt. Hat also ein geistig behinderter Mensch kein Recht auf die Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz wenn er mißhandelt und mißbraucht wurde? Das kann ja wohl nicht sein. Pubertät liegt schon lange hinter meiner Betreuten, sie ist längst erwachsen. Fassungslos! Ursula |
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#37 |
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Gast
Beiträge: n/a
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hi urusla,
ja e sist sehr traurig udn zum kotzen ![]() ...shcient so als wnen deustchland es zulässt wenn man missbr***wird usw, udn es denen eltzendlich riegdnwie egal si, so ahb ich zumdienst den eindruck, vielelciht leigts abe rauch darn,a das sos so vilemänenr als richter udn als stattoderhäupter einegsezt sind.. ![]() und für diene berteute, die die eine egsitgie behidnerung hat tut e smri umos mehr leid. ![]() hoff eud komsm tdurhc mti dme,w a sud du ncoh evrushcts alles. stenrfe e |
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#38 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Liebe sternfee
,danke, dass du mir Mut machst, ich fühle mich durch deine Worte auch getröstet. Ja, es erschreckt mich, dass ein kleines Mädchen, leicht geistig behindert und mit einem Anfallsleiden in einer Familie aufwachsen mußte, in der sich niemand um es kümmerte. Im Gegenteil, die Mutter trank und trinkt noch heute, der Vater verging sich an den Kindern. Er wurde dafür zwar verurteilt, aber wer kümmerte sich um die geschädigten Mädchen? Sie blieben bei der Mutter, die sich schnell wieder einen neuen Lebensgefährten suchte. Dass auch er sich an ihrem kleinen Töchterchen verging und sogar seinen strafunmündigen und geistig behinderten Sohn dazu veranlaßte, dies Kind zu schänden, übersah sie. Sie machte ihre Augen zu. Erst als ihr Kind sich wehrte indem es aufmüpfig und aggressiv wurde, ein Mädchen, das bisher noch nie aufgefallen war, wurde sie aufmerksam und brachte es zum Arzt. Ihr Lebensgefährte wurde inhaftiert, sein Sohn blieb bei ihr. Meine Betreute wurde immer aggressiver, fiel in ihrer Schule auf und wurde schließlich aus der Familie genommen. Eine Odysse folgte für das Kind, von Krankenhaus zu Krankenhaus, von Einrichtung zu Einrichtung. Und jetzt? Mit Mitte 20 ist sie noch immer schwer traumatisiert. In der letzten Woche wurde sie auf die Akutstation der Psychiatrie eingewiesen , weil sie nach einem Telefonat mit ihrem Vater alle alten Mißhandlungen wieder erlebte, sie stiegen in ihr auf. Meine Betreute zitterte vor Angst, der Vater könne in der Nacht kommen und einen Weg in ihre Räume finden, sie war verstört und weinte bitterlich. Sie ließ sich nicht mehr beruhigen. Und der Staat bzw Sachbearbeiter eines Landesamtes lehnen jegliche Unterstützung ab? Ist vielleicht sie selbst schuld an dem Mißbrauch für den die Täter ja verurteilt wurden? Wird sie jetzt verurteilt, einfach weil es sie gibt? Hat sie kein Recht auf Unversehrtheit, kein Recht darauf, dass man sie ernst nimmt, ihr die Unterstützung gewährt, die ihr ja wohl zusteht? Was ist los in diesem Land in dem Täter zwar verurteilt werden aber Opfer allein mit ihrem Leid gelassen werden- weggesperrt - niemand sieht die Folgeschäden. Für Opferentschädigung kein Grund? Hat sie noch nicht genug abbekommen? Was hätte noch passieren sollen? |
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#39 |
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"Betreuerschreck"
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
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HI Ursula
eine ganz shclimme Geschichte. ich dneke es wird sich so wenig um die opfer gekümmert weil sie nicht so laut schreien. DAs Leid bleibt mehr im verborgenen und über die täter wird imme rberichtet über die opfer kaum. sie haben keine LObby..leider.. deshalb find ich es gut das es eben auch noch menschen gibt so wie du die sich kümmern. obwohl du natürlich auch nichts wieder rückgängig machen kannst. lg MOMO |
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#40 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Momo,
lieb, dass du dich meldest und mich mit deinen lieben Worten unterstützt, danke. Ich kann Rückenstärkung gut brauchen. rückgängig machen kann ich nichts, aber versuchen ihr zu ihrem recht zu verhelfen. Schließlich wurde in den Jahren ihrer Kindheit immer nur weggeguckt von jedermann, jetzt muß geguckt werden. Eine Gesellschaft, die sich nicht für ihre Kinder einsetzt wo sie offensichtlich gefährdet sind, muß mit den Folgen konfrontiert werden und für ihre Opfer sorgen. Den weißen Ring habe ich angerufen und um Hilfe gebeten und bei jemandem aus dem Betreuungsverein um Hilfe ersucht, mit jemand aus diesem forum telefonisch Kontakt aufgenommen. Was wäre wichtig für den Widerspruch, an was muß ich in jedem Fall denken und es erwähnen damit wir einen Hauch von Erfolg haben können? Die Klage wäre dann der nächste Schritt. |
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| bvg, entschädigung, oeg, versorgungsamt |
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