Dies ist ein Beitrag zum Thema OEG im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
hallo liebe ursula,
Zitat:
Zitat von Ursula
Wird sie jetzt verurteilt, einfach weil es sie gibt? Hat sie kein Recht ...
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#41 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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hallo liebe ursula,
Zitat:
![]() urusla ich wüsnch dieenr betreutne hmm alles gtue, udnd as du iregndwa srurhcbkeomsmt ind eisme staaat... udnw egen dme sfchrien, leide rists auch so, aknnd as auch so sien, druch das vebreoten des shcriens, durhc dne täter, udn da sjahrelange eisnchüchtenr dasmit, dann hält emman letzendlich vor ansgt usw sien fresse ..so kenen cihes zumidnest... gruss sternrfee |
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#42 |
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"Betreuerschreck"
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
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HAlo ursula
du machst das volkomen richitg. ich könte da auch nicht weggucken. lg MOMO |
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#43 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Danke euch beiden
,den Widerspruch habe ich jetzt formuliert. Nun kann ich erst mal Pfingsten feiern. Frohe Pfingsten! Ursula
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#44 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
ich möchte euch nur mal schnell eine Rückmeldung geben. Nachdem ich den Widerspruch zum Bescheid auf meinen Antrag auf Opferentschädigung abgeschickt hatte, ließ eine Antwort auf sich warten. Schließlich habe ich dann um eine Sachstandsmitteilung innerhalb einer Frist von 14 Tagen gebeten. Jetzt kam die schriftliche Rückmeldung, dass dem Antrag trotz Widerspruch nicht stattgegeben wird, ich könne aber klagen. Binnen eines Monats müßte ich die Klage einreichen, wenn ich mich dazu entschließen sollte. Wie reicht man eine solche Klage ein? Suche ich zuerst einen Anwalt oder beantrage ich zuerst Prozeßkostenhilfe und lasse mir vom Gericht einen Anwalt empfehlen? Gibt es Empfehlungen irgendwo, irgenwelche Ratgeber oder könnt ihr mir raten? Liebe Grüße, Ursula |
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#45 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
ich suche nun also nach einem Fachanwalt für Sozialrecht. Das ist gar nicht so einfach. Eine Auskunft zur Rechtsanwaltssuche bekommt man nur zu bestimmten Zeiten bei der Rechtsanwaltskammer. Leider habe ich bisher noch niemanden erwischt. Ich bleibe aber am Ball. Auf dieser Seite gibt es einen prima "Rechtsanwaltsfinder", ist ganz einfach zu bedienen: Schleswig - Holsteinische Rechtsanwalts- /Notarkammer Nun habe ich jedenfalls schon ein paar Namen auf meiner Liste. Einen Beratungshilfeschein konnte ich nicht beantragen, weil der ablehnende Bescheid zum Widerspruch eingegangen war mit dem ausdrücklichen Vermerk, dass nun der Weg der Klage beschritten werden müsse. Gruß, Ursula Geändert von Ursula (06.10.2008 um 14:24 Uhr) |
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#46 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
über den Anwaltsfinder, siehe link im Beitrag oben, habe ich einen Rechtsanwalt für Sozialrecht in meiner Nähe entdeckt. Ich habe ihn gleich heute morgen angerufen und ihm das Problem des ablehnenden Bescheids zum Widerspruch auf den Antrag zum OEG geschildert. Er war aber leider kein Fachanwalt für Sozialrecht, konnte mir aber hervorragend weiter helfen. Jetzt habe ich die Telefonnummer und Adresse des Anwalts, den ich für die Klage, die ich einreichen könnte. Morgen habe ich einen Termin bei ihm. Leider liegt seine Kanzlei 60 km von meinem Wohnort entfernt, aber falls wir klagen können, ist es mir den Weg wert. Er wird die Akten prüfen und ein Urteil darüber abgeben, ob ein Prozeß erfolgversprechend laufen könnte. Falls es so ist, wird er mir auch beim Antrag auf PKH behilflich sein. Liebe Grüße, Ursula |
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#47 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Hallo, liebe Ursula, das hast du richtig gemacht mit RA.
Schneller und effektiver hättest du aber genau einen RA für OEG über den Weißen Ring finden können. Sie empfehlen bestimmte Anwälte weiter oder übernehmen sogar die Kosten für den RA im Rahmen der PKH. Viel Glück und Gruss von mary |
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#48 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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@andreas, zur Vervollständigung: Die Grundrente nach dem BVG ist nicht anrechenbar und geschützt, der BSA - Berufsschadenausgleich - gilt z.B. als Einkommen.
Inwiefern sogar die Grundrente zum Teil eingesetzt wird in einer Einrichtung kann ich nicht genau sagen. Auskünfte hierüber sind sogar von Mitarbeitern des VA unterschiedlich. Sofern der Geschädigte nach OEG allerdings in den Strafvollzug käme, wird auch die Grundrente gestrichen. Gruss mary |
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#49 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Liebe Mary,
über den Weißen Ring habe ich es versucht, aber niemanden erreicht. Darum bin ich selbst aktiv geworden. Allerdings denke ich auch, dass es der einfachere Weg gewesen wäre um einen RA zu finden. Nun hoffe ich, dass der, den ich aufgesucht habe, die richtigen und wesentlichen Schritte beschreitet. Mein Vertrauen hat er jedenfalls. Es kommt auf die Reaktion des Gerichts nach Antrag von PKH an, ob wir die Klage weiter verfolgen. Herzliche Grüße, Ursula |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Liebe Ursula, die Hauptsache er hat Ahnung vom OEG und versaubelt nicht noch alles. Hast du ihn gefragt, ob er - ausser dem allgemeinen Sozialrecht - Ahnung vom OEG hat?
Wir hatten mal ne RAin für Sozialrecht, anderer Fall, die war ne lahme dug, wie Andreas sagen würde, und hat zwei Dinge total verschludert. Aber inserieren im Net als Fachanwältin, das tut sie weiterhin. Als erstes wird der RA erst mal die Akte des Versorgungsamts beiziehen. Ich denke, es liegt ein Urteil gegen den Schädiger vor, Prozeß? Wenn ich das richtig mitgekriegt habe, besucht dieses Miststück deine Betreute auch noch? Dem würde ich Annäherungsverbot über's Gericht erteilen. Also wir hatten damals Glück mit dem Beschluss gegen den Schädiger, er wurde aus Altersgründen nicht verurteilt, einige Dinge wurden als verjährt bewertet und ich musste auch noch meinen Senf in Form einer Eidesstattlichen Versicherung dazugeben. Erst dann gab das Versorgungsamt der Entschädigung statt. Was haben wir für Unterlagen beibringen müssen. Krankenhausbericht gab es damals nur einen, was sich im Laufe der letzten 8 Jahre inklüsive Zwangseinweisungsbeschlüssen auf mindestens 6 Aktenordner angesammelt hat. Die Psychiatrie hat Dissoziatonen, Alk. und posttraumatische Belastungsstörungen mit Schizophrenie "verwechselt", was im Nachhinein fatale Folgen, auch wegen der Unmengen an Psychopharmaka hat. Das Grundübel war ein Gutachten eines gerichtlich bestellten SV mit falscher Diagnose und alle anderen haben das Ding übernommen. Eigentlich wollte ich mit diesen Heini auch schon mal sprechen. Ich werde mir demnächst ne Überweisung geben lassen und mit dem Gutachten (2001) bei ihm vorsprechen sowie mit einem ausführlichen Test und Untersuchungsbericht, der ganz andere Dinge nach 8 J. aussagt. Ich bin am Überlegen wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen Ärzte, Kliniken. Folge der Psychopharmaka sind u.a. Krampfanfälle, Pfötchenhaltung etc. Langzeitschäden nicht ausgeschlossen. Der jetzige Doc meinte, alles langsam absetzen, sie braucht nix gegen Schizo, weil sie diese nicht hat. In der vorletzten Psychiatrie habe ich Aufklärungsarbeit über Missbrauch und PTBS geleistet, die haben Null kapiert, nur zugeballert mit ihrem Mix. In einer anderen Klinik wurden sogar Studien gemacht, die über WHO anerkannt wurden, ohne die Patienten zu informieren. Der allseits anerkanne Prof. wollte sie Studenten "vorführen". Ehe ich hinter dieses ganze Verquickung von gewissen Ärzten, Gutachtern, Pharmaindustrie, Richter und Betreuer, Betreuungsbehörden, geblickt habe, dauerte zu lange. Gruss mary Geändert von mary (15.10.2008 um 00:05 Uhr) |
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