Dies ist ein Beitrag zum Thema Auflösung Bausparvertrag und Lebensversicherung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an alle!
Ich bin erst seit kurzem als Berufsbetreuerin tätig und habe erst zwei Betreuungen übernommen. Gleich mein erster ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 01.06.2011
Beiträge: 2
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Hallo an alle!
Ich bin erst seit kurzem als Berufsbetreuerin tätig und habe erst zwei Betreuungen übernommen. Gleich mein erster Fall ist sehr umfangreich wirft einige Fragen auf, bei denen ihr mir vielleicht helfen könnt: Der Betreute ist 56 Jahre als und ist durch einen Schlaganfall pflegebedürftig (Stufe 1). Er bewohnt ein eigenes Haus, das stark heruntergekommen und vermüllt ist. Während der Betreute für 4 Wochen in der Kurzzeitpflege war, habe ich die 3 Räume, die er bewohnt, entrümpeln lassen und habe nur mit Mühe einen Pflegedienst gefunden, der ihn nun zu Hause versorgt. Der mit in dem Haus lebende Sohn kümmert sich um absolut gar nichts, zahlt auch die mit seinem Vater mündlich vereinbarte Miete (170 €) nur sporadisch. Der Betreute bekommt eine kleine Erwerbsunfähigkeitsrente (aufgrund eines Unfalls, der schon lange zurückliegt), wurde als vermögend eingestuft, da er noch einen Bausparvertrag (2800 €) und eine Lebensversicherung (aktueller Rückkaufwert ca. 7000 €) hat. Bis zu dem Schlaganfall hatte der Betreute noch einen kleinen Nebenverdienst, der nun entfällt. Die laufenden Kosten für das Haus (die Tilgung eines Darlehens läuft noch ca. 3 Jahre) und die Lebenshaltungskosten können jetzt nur noch mit Mühe durch die Rente bestritten werden. Den Bausparvertrag musste ich bereits auflösen, um den Eigenanteil für die Kurzzeitpflege und die Kosten für die Entrümpelung und ein paar offene Rechnungen bezahlen zu können. Nun fordert die getrennt lebende Ehefrau die Auszahlung der Hälfte aus dem Bausparvertrag. Ich habe auch schon ein entsprechendes Schreiben ihrer Rechtsanwältin erhalten. Der Bausparvertrag wurde von beiden Ehepartnern abgeschlossen und laüft auch auf beider Namen. Eingezahlt hat aber nur mein Betreuter. Frage: - Ich nehme an, der Anspruch der Ehefrau besteht, und ich muss ihr die Hälfte auszahlen, oder hat jemand eine Idee? - Der Betreute möchte unter allen Umständen in seinem Haus wohnen bleiben, obwohl er weiß, dass er nicht mehr lange halten kann. Allein um für die Ölheizungs-Anlage das Öl für den nächsten Winter bestellen zu können (und auch für meine Vergütung), müsste als nächstes die Lebensversicherung aufgelöst werden. - Das Haus müsste außerdem weiter entrümpelt werden, um es in einen halbwegs bewohnbaren Zustand zu bekommen. Aber je schneller das Geld aus der Lebensversicherung ausgegeben wird, desto eher müsste es dann letztendlich verkauft werden. Hat jemand einen Rat? Grüße Santana I |
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Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
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Vielleicht könnte man mit dem Sohn reden, wenn er Einkommen hat, die Miete pünktlich, bzw. sogar eine höhere Miete zahlt, könnte man ihm vielleicht das Haus, das er ja mal erben wird, erhalten. Wäre das eine Option? ( So wie Du von der Vermüllung sprichts, aber wohl eher nicht wahrscheinlich, oder?)
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 26.06.2011
Beiträge: 3
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Hast du dich vorher bei der Bank schlau gemacht, ob der Bausparvertrag und die Lebensversicherung nicht als Sicherheit der Bank hinterlegt sind, weil bei meinem Fall ist dies so. Beides ist als Sicherheit hinterlegt und somit ist der Schonbetrag von 10.000 Euro nicht überschritten.
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