Dies ist ein Beitrag zum Thema Auskunft des Arztes gegenüber Betreuer im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich bin als Betreuer vom Gericht bestellt und erhalte keine Auskunft über den Gesundheitszustand meines Klienten. Der Arzt hatte mich ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 29.06.2011
Beiträge: 3
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Ich bin als Betreuer vom Gericht bestellt und erhalte keine Auskunft über den Gesundheitszustand meines Klienten. Der Arzt hatte mich bisher damit hingehalten, dass ich auf seiner Rückrufliste stehe, jedoch nie angerufen.
Zuletzt hatte ich schriftlich um ein Gespräch gebeten, ohne Erfolg. Das Schreiben wurde nicht beantwortet. Demnach wurde ich als Betreuer und auch als Familienangehöriger vollkommen ignoriert und kann somit meiner Aufgabe in der Gesundheitsfürsorge für meinen Klienten und auch gegenüber der Familie, nicht nachkommen. Ich hatte diesen unmöglichen Zustand schließlich bei der Pflegeleitung des Pflegeheims vorgebracht und bekannt gegeben, dass ich auf Grund dieses unhaltbaren Zustandes die Verlegung meines Klienten in ein anderes Pflegeheim anstrebe. Nun erhielt ich jedoch erstmals einen Anruf des Arztes: "...das Vertrauensverhältnis ist gestört, ich werde die ärztliche Betreuung zum Quartalsende niederlegen" Seit diesem Zeitpunkt ist mein Klient ohne ärztliche Betreuung und wird nur dann noch ärztlich versorgt, wenn ein Notfall eintritt. Frage: Der Arzt ist doch dem Betreuer gegeüber zur Auskunft verpflichetet. Wo ist dies gesetzlich geregelt ? |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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guck mal hier:
Gesundheitssorge ? Betreuungsrecht-Lexikon Aber offen gestanden habe ich eher den Eindruck, dass seine ärztliche Herrlichkeit es nicht ertragen kann, wenn ihm da jemand auf die Finger zu gucken wagt. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,817
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Hallo,
das ergibt sich logischerweise schon aus dem Aufgabenbereich der Gesundheitssorge; siehe hierzu u.a.: https://www.datenschutzzentrum.de/me.../vertreter.htm Wie ich auch kürzlich erfahren musste, ist dies aber wohl nicht allen Ärzten bzw. Kliniken bekannt. mfg |
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#4 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
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Moin Frawo
Mit der Androhung, das Heim zu wechseln hast Du ziemlich laut geschossen. Aber auch Erfolg gehabt - zumindest in dem Sinne, dass der Arzt seinen Auftrag abgibt. Es hätte vielleicht auch gereicht, einfch nur den Arzt zu feuern und dem Heim mitzuteilen, dass ein anderer Arzt den Job übernehmen soll. Etwas anderes ist der Umstand, dass dein Betreuter keinen Haus-Arzt mehr hat und nur noch im Notfall ärztlich versorgt wird. Hier würde ich das heim ansprechen, mit welchen Ärzten dort sonst noch gearbeitet wird - und dann einen von denen als Hausarzt konsultieren. Sollte das Heim sich querstellen, bist Du mit dem Angebot des Heimwechsels immer noch im Rennen. Ist das Heim aber wirklich so besch... in der Zusammenarbeit, solltest Du ein paar deutliche Worte hierüber an die Heimaufsicht nicht vergessen, das hilft auch. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 29.06.2011
Beiträge: 3
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Hallo Irme,
vielen Dank für Deine Hinweise. Ich bin mittlerweile in der Wirklichkeit der Betreuung angekommen. Ich habe als Betreuer die Pflicht für eine ärztliche Versorgung selbst zu sorgen, kann dies aber nicht umsetzen. Dafür gibt es zwei Haupthinderungsgründe: Es ist kostengünstig, ein Pflegheim im ländlichen Raum zu errichten. Dabei wird auf die ärztliche Versorgungsmöglichkeit nicht geachtet. Diese stellt sich so dar, als dass die Ärzte in der Umgebung ihre älteren Patienten meist auch im nahen Pflegeheim übernehmen. Fremde Patienten jedoch, werden ungern, in der Regel überhaupt nicht übernommen. Grund: Kosten ! Ein Hausbesuch wird mit ca. 14 Euro vergütet. Aussage eines Arztes auf Anfrage: "Dafür kommt bei ihnen noch nicht eimal ein Klempner ins Haus. Ich wimmele daher alle Hausbesuche ab. Ich habe mehr von 20 Patienten in meiner Praxis als von 200 in den Pflegeheimen". Mein Klient hat aus der REHA eine MRSA-Besiedlung mitgebracht. Aussage eines Arztes: "Es ist mir zu aufwendig, Mundschutz und Handschuhe anzuziehen. Das ist zeitlich nicht zu machen". Die ärztliche Betreuung sieht also in der Regel so aus: Der Arzt erscheint alle zwei Wochen mal im Pflegeheim, begüßt seine Patienten und stellt die erforderlichen Rezepte aus (dafür muß er die Patienten gesehen haben). Von einer ärztlichen Betreuung kann man dann nicht mehr ausgehen, wenn der Patient umfänglicher betreut werden muß, z.B. bei einer MRSA-Besiedlung. Dies wollen die Ärzte nicht leisten, schon gar nicht bei einen "fremden" Patienten. Es war also ein grober Fehler das Pflegeheim zu bitten, für eine andere, ärztliche Betreuung zu sorgen. Ich habe aber die Pflicht mich über den Gesundheitszustand meines Klienten zu informieren auch um die Anfragen, z.B. der Verwandschaft beantworten zu können. Meine höflichen Anfragen an den Arzt, telefonisch und auch schriftlich wurden jedoch fast drei Monate lang einfach ignoriert. Ich war als Betreuer für den Arzt einfach nicht vorhanden. Ein für Alle unhaltbarer Zustand. Diese Situation gilt auch für ein zukünftiges Pflegeheim. Erst muß dort ein Arzt gefunden werden, bevor mein Klient überstellt werden kann. Ich nenne daher von Anfang an alle Beeinträchtigungen meines Klienten und habe bisher von keinem der angefragten Ärzte eine Antwort erhalten. Ich bin daher ratlos und habe mich an die Kassenärtzliche Vereinigung (KV) gewandt. Dort ist man zwar einsichtig, kann jedoch auch nur mit weiteren Listen von möglichen Ärzten dienen und ich hänge in der gleichen Schleife. So sieht also die Wirklichkeit in der Betreuung aus. Vermutlich werde ich irgendwann einmal zur Verantwortung gezogen weil es mir nicht gelungen ist, für eine ärztliche Versorgung für meinen Klient zu sorgen. Gruß, Frawo |
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#6 |
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ehrenamtliche Betreuerin a.D.
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 533
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denn du kannst ja nachweisen daß du es versucht hast. Habe auch so eine Erfahrung gemacht, allerdings hat der Arzt nicht den Patienten sofort rausgeschmissen. Manche Ärzte, zum Glück nicht alle, sind auch nur noch "Geschäftsleute", ist meine Erfahrung.
![]() Mfg Doro Geh deinen Weg und laß die andern reden |
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#7 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,977
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Zitat:
da würde ich mir doch den Heimvertrag noch einmal anschauen denn in vielen Verträgen ist die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung Aufgabe des Heimes. Gruß, Andreas
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 29.06.2011
Beiträge: 3
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Hallo Andreas,
vielen Dank für Deinen Hinweis. Im Heimvertrag habe ich natürlich sofort nachgesehen, aber zu spät! Der Vertrag wurde abgeschlossen, als mein Klient schon im Haus aufgenommen war. Dort steht nur, dass das Pflegepersonal auf Anweisung des Arztes vorgeht. Im Vorgespräch wurde dargestellt, dass ca. 15 Ärzte ins Haus kommen und man einen davon darum bitte würde, meinen Klienten zu übernehmen, was ja auch passiert ist. Davon, dass nun ein Arzt seine Leistung einfach einstellen kann und dadurch die nachfolgenden Probleme auftauchen, konnte ich nicht ausgehen. Ich hatte einfach keinen blassen Schimmer von der Situation insgesamt. Dein Hinweis ist aber wichtig. Ich werde, so ich denn ein neues Haus finde diese Situation berücksichtigen. Gruß, Frawo |
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