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rückwirkende Nachzahlung für Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema rückwirkende Nachzahlung für Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, bin neu hier und wage mich trotzdem mal mit einer komplizierten Frage: Mein Bruder wird derzeit gesetzlich betreut (auch ...


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Alt 03.07.2006, 21:18   #1
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Registriert seit: 27.06.2006
Ort: Radebeul
Beiträge: 2
Standard rückwirkende Nachzahlung für Betreuung

Hallo, bin neu hier und wage mich trotzdem mal mit einer komplizierten Frage: Mein Bruder wird derzeit gesetzlich betreut (auch finanzmäßig), meine Mutter und ich sind mit dem Betreuer aber schon seit längerer Zeit nicht mehr zufrieden. Er kommt aller 3 Monate zum Kaffeetrinken, sonst ist schon lange für ihn nichts mehr zu tun, da die Verfassung meines Bruder gleichbleibend stabil ist, er sich in der Behindertenwerkstatt sehr gut etabliert hat und auch sonst keine Veränderungen anstehen. Vor ca. 3 Wochen passierte nun Folgendes (wovon ich leider erst im Nachgang durch unsere Mutter erfuhr):

Aufgrund eines kleinen Sparbetrages, den mein Bruder sich zusammengespart hat, ergab sich rückwirkend für 6 Monate eine Nachzahlung für Betreuungskosten in Höhe von ca. 1200 €. Der Betreuer ist mit meinem Bruder auf die Sparkasse und hat mit ihm gemeinsam das Geld abgehoben. Mein Bruder hat aber weder einen Nachweis, dass das Geld an den Betreuer ging, noch ein amtliches Schreiben für die Begründung des nachzuzahlenden Betrages. Mir ist schon klar, dass das über den Betreuer läuft, aber steht den Familienangehörigen nicht auch ein Aufklärungsrecht zu? Warum für ein ganzes halbes Jahr rückwirkend? Wie sollen wir prüfen können, ob das ordnungsgemäß abgelaufen ist?

Dieser Vorfall hat uns nach Rücksprache mit meinem Bruder bestärkt, den gesetzlichen Betreuer aufgeben zu wollen, um die Betreuung selbst zu übernehmen. Ist das einfach so möglich? Erwarte ich von einem Betreuer zu viel? Bin grad etwas ratlos und für Eure Meinungen und Kritik sehr dankbar.
sonze ist offline  
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Alt 05.07.2006, 11:48   #2
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Registriert seit: 16.02.2004
Beiträge: 9
Standard

Die Vergütung des Betreuers erfolgt folgendermaßen:

Nach einem gewissen zeitlichen Ablauf stellt der gesetzlich bestellte Betreuer beim Vormundschaftsgericht einen Vergütungsantrag. Die Vergütung wird in Pauschalen gewährt. Ist der Betreuer für den Bereich der Vermögenssorge (alle finanziellen Angelegenheiten) bestellt. reicht er gleichzeitig ein sogenanntes Vermögensverzeichnis mit ein, damit der zuständige Rechtspfleger prüfen kann, ob die Vergütung vom Betreuten oder aus der Staatskasse zu zahlen ist. Wenn genug angespart wurde, ist die Vergütung (leider?) vom Betreuten selbst zu zahlen, das ist wohl im Falle ihres Bruders passiert.

Die Rechtmäßigkeit der Vergütung wird vom Gericht überprüft, da muss man sich drauf verlassen, die Angehörigen haben kein Informationsrecht. Allerdings gibt es einen Vergütungsbeschluss, dieser ist die rechtliche Grundlage für die Entnahme der Vergütung aus dem Vermögen des Betreuten.

Wenn Sie überlegen, die rechtliche Betreuung selbst übernehmen zu wollen, schlage ich vor, dass Sie sich mit dem zuständigen Vormundschaftsgericht in Verbindung setzen und dies dort vortragen. Dann wird ein Betreuerwechsel geprüft. Da die ehrenamtliche Betreuung Vorrang vor der berufsmäßig geführten Betreuung hat, sollte dem eigentlich nichts im Wege stehen.

Viel Glück dabei!
Betr.stelle Oberhausen ist offline  
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Alt 06.07.2006, 20:27   #3
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Registriert seit: 27.06.2006
Ort: Radebeul
Beiträge: 2
Standard

Vielen Dank für die Antwort. Wir werden nächste Woche ein offenes Gespräch mit dem derzeitigen Betreuer führen und danach die weiteren Schritte über das Vormundschaftsgericht einleiten. Was ich allerdings immer noch sehr merkwürdig finde ist die Tatsache, dass der Vergütungsbetrag für das 1. halbe Jahr 2005 sehr stark abweicht von dem Vergütungsbetrag für das 2. halbe Jahr 2005, ohne nennenswerte finanzielle Veränderungen bei meinem Bruder. Schade, dass da keinerlei Prüfmöglichkeit besteht. Ebenso irritiert es mich etwas, dass die Abrechnung der Vergütung in so großen zeitlichen Abständen erfolgt. Aber wahrscheinlich fehlt mir da nur noch das Verständnis. Ich arbeite dran ;-)
sonze ist offline  
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Alt 07.07.2006, 07:08   #4
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Registriert seit: 16.02.2004
Beiträge: 9
Standard

Die Pauschalierung der Betreuervergütung wurde zum 01.07.2005 eingeführt. Bis dahin konnte jede einzelne Tätigkeit minutiös abgerechnet werden. Das wird die Ursache für die schwankende Höhe der Vergütung sein.

Über Sinn und Unsinn einer pauschalierten Vergütung wurde lange diskutiert. Sie erleben die Auswirkungen nun hautnah.
Betr.stelle Oberhausen ist offline  
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Stichworte
angehörige, pauschale, vergütung

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