Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie werde ich Berufsbetreuer? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo alle zusammen,
ich bin seit einiger Zeit in die Betreuung von nach und nach jetzt 7 Personen gerutscht. Die ...
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#1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 12.08.2011
Ort: Winsen
Beiträge: 6
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Hallo alle zusammen,
ich bin seit einiger Zeit in die Betreuung von nach und nach jetzt 7 Personen gerutscht. Die Kosten für diese ehrenamtliche Tätigkeit sind immens, von der Zeit ganz zu schweigen. Ich würde diese ganze Geschichte gern beruflich machen. Welche Voraussetzungen brauche ich dafür? Ich bin Krankenpfleger, Honorargutachter für das Sozialgericht, habe eine Zulassung nach dem HPG, eine Ausbildung als Pflegegutachter und nun mache ich eine Zusatzausbildung zum Mediator. Ebenfalls habe ich 15 Jahre lang ein Heim für schwer depravierte Alkoholiker mit über 80 Betten betrieben und geleitet. Reicht das aus? Und wie ist der Werdegang, wenn ja? Viele Fragen viele Fragen...... Danke für Eure Geduld. mfg. Andreas |
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#2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Berufsbetreuer wir man nicht durch Eignung, sondern durch Bestellung des Betreuungsgerichts.
(Das ist weder eine Qualitätsaussage noch ein Votum für oder gegen diese Praxis.) Den Unterschied macht die Formulierung beim Bestellungsbeschluß: "... wird als Berufsbetreuer bestellt." Von der Qualifikation ist lediglich der Stundensatz abhängig, nach dem der Vergütungsantrag gestellt werden kann (siehe Stundensatz ? Betreuungsrecht-Lexikon). Diese Frage solltest Du mit dem Betreuungsgericht klären. Du mußt dich allerdings verpflichten, mindestens elf Betreuungen zu übernehmen, um als Berufsbetreuer bestellt zu werden. Die bereits vorhandenen Betreuungen können möglicherweise in Berufsbetreuungen umgewandelt werden; auch da mußt Du beim Betreuungsgericht nachfragen. |
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#3 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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hallo Andreas,
nachdem die Betreuungsbehörde häufig den Gerichten Vorschläge zur Betreuerauswahl macht , solltest Du mit denen Kontakt aufnehmen und Deine Bereitschaft zur Übernahme von berufsmäßigen Betreuungen erklären. Meines Erachtens kann es nicht schaden , sich auf mehrere Gruppen von Klienten zu spezialisieren, bei Dir also Menschen mit Pflegebedarf einerseits und Alkoholiker andererseits. Relevant ist möglicherweise auch die Gutachtertätigkeit, da Du ja diesbezüglich vom "Staat" schon zu Rate gezogen wirst. schöne Grüße fwu |
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