Dies ist ein Beitrag zum Thema neue Mitbewohnerin gefährdet andere im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
mein Betreuer lebt in einer Wohngruppe eines großen Behindertenheimes. Er ist blind, ebenso wie ein Mitbewohner, aber noch recht ...
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#1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,764
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Hallo,
mein Betreuer lebt in einer Wohngruppe eines großen Behindertenheimes. Er ist blind, ebenso wie ein Mitbewohner, aber noch recht selbständig. Nun hat die Verwaltung eine Frau, ca. 60 Jahre, in dieser Wohngruppe einquartiert, die ein echter Messie ist. Ungewaschen, chaotisch unordentlich uws. Dadurch, dass sie alles dort stehen und liegen lässt, wo sie grade ist, besteht für die blinden Mitbewohner eine echte Gefahr. Blinde brauchen ja ein Umfeld, in dem alles seinen Platz hat. Durch das Verhalten dieser Frau haben sie aber schon in Müll und Dreck gegriffen, und die Verletzungsgefahr ist groß, wenn in der Küche Messer usw. heraumliegen, der Herd nicht abgestellt ist (heiße Kochplatten) und anderes mehr. Ein Anruf brachte bisher keinen Erfolg. Mein Betreuter selbst hat sich in seiner Verzweiflung auch schon an den Leiter der Einrichtung gewandt, bis gestern abend ist nichts passiert. Ich trage mich mit dem Gedanken, mich an einen mir bekannten Anwalt zu wenden. Ggfls. Richtung einstweilige Anordnung. Was meint Ihr ? Gruß Andreas |
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#2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 91
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Was steht den im Heimvertrag? Prüfe doch, ob das Heim seinen Pflichten nicht nachkommt; wenn du Glück hast, gibt es bei euch eine ordentliche Heimaufsicht, die man einschalten könnte; wenn du Pech hast, wird sie dich darauf hinweisen, daß die neuen Verträge nach WBVG Verbraucherverträge sind, die dem Zivilrecht unterliegen, dann ist der Anwalt wohl der bessere Ansprechpartner;
auf jeden Fall würde ich das Heim schriftlich auffordern, den Zustand zu beenden (kurze Fristsetzung) und es in die Haftung nehmen für alle daraus entstehenden Schäden (bis hin zur fahrlässigen Körperverletzung); außerdem solltest du das Gericht informieren, möglicherwweise auch den Rechtspfleger mit ins Heim nehmen, um dich selbst abzusichern; am Ende will keiner etwas gewußt haben, das kennt man doch.... viel Erfolg! |
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