Dies ist ein Beitrag zum Thema Taschengeld für die Betreute im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von michaela mohr
Das heisst nicht Taschengeld sondern Barbetrag ! Gruss Michaela
nicht eindeutiger : Barbetrag zur persönlichen ...
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#11 |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
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nicht eindeutiger : Barbetrag zur persönlichen Verfügung !
Gruß andre
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Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten. |
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#12 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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du alter kleiner Korinthen...........schieber
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#13 |
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Einsteiger
Registriert seit: 21.05.2011
Beiträge: 13
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Lieber Ralph-J,
leider wurde kein Vertrag abgeschlossen der die Höhe des Taschengeldes regelt. Gruß Emanuel |
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#14 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,991
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HAllo Emanuel,
das ist in der Regel auch gar nicht möglich, Ralf-J hatte ja bereits selber dazu geschrieben das er auch gar nicht weiß zwischen wem ein solcher Vertrag geschlossen werden soll. Und es ist ja auch unsinnig da sich der Barbetrag immer daran orientieren wird welche Ausgaben vorhanden sind. Laß dich also daher nicht verrückt machen. Ich weiß jetzt nicht ob du der weitere Betreuer bist oder sonstiger Beteiligter am Verfahren, aber es steht dir ja frei dich mit deinem Anliegen an das zuständige Amtsgericht zu wenden. Der betreuer für die Vermögensangelegenheiten wird die Anfrage sicherlich zur Stellungnahme zugeschickt bekommen und das Gericht prüft die Angelegenheit. Da das ganze Verfahren ja wohl schon seit 4 Jahren so läuft wundert es mich etwas das nun der Wunsch nach mehr Geld aufkommt. Was hat sich denn geändert?? Gruß, Andreas
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#15 |
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Einsteiger
Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 22
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Hallo Emanuel
vielleicht hilft es auch einfach mal den Betreuer selbst zu fragen, normalerweise kann man sich doch zusammen setzten und die finanzielle Situation besprechen ? z.b auch klären welche Rechnungen in welcher Höhe gerade anstehen ? Da es sich um eine Beamtin , Ehegattin eines Beamten handelt gehe ich z.B davon aus, dass Ihre Mutter beihilfeberechtigt ist- ergo bei allen Arzt, Rezeptrechnungen etc. Selbstzahler? Es können also durchaus auch mal höhere Kosten anfallen bis die Erstattungen da sind. Lassen Sie sich doch mal die Kosten offen legen ? Grüße Rege |
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#16 |
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Einsteiger
Registriert seit: 21.05.2011
Beiträge: 13
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Hallo Rege,
ich stimme Dir in allen Punkten zu. Der Vermögensbetreuer blockt alle mein Anfragen ab mit dem Hinweis, es sei nicht mir, als weiterer Betreuer, sondern dem Betreuungsgericht auskunftspflichtig. Gruß Emanuel |
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#17 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 21.05.2011
Beiträge: 13
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Hallo Andreas,
Deine Verwunderung über den Bedarf nach Geld trifft Dich genauso wie mich. Es hat sich nichts geändert. Der Vermögöensverwalter hat sich auch schon die gerichtliche Genehmigung geben lassen um größere Beträge vom Sparbuch zu holen z.B. 2500 Euro. Gruß Emanuel Zitat:
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#18 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,991
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Zitat:
womit er auch recht hat, sinnvoll wäre natürlich wenn ein Gespräch über die Versorgungsmöglichkeiten stattfinden könnte. Aber da dies, aus welchen Gründen auch immer, nicht geht, verbleibt dir höchstens der Weg über eine Akteneinsicht in die Rechnungslegung beim Betreuungsgericht. Gruß, Andreas
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 92
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Von agw:
„HAllo Emanuel, das ist in der Regel auch gar nicht möglich, Ralf-J hatte ja bereits selber dazu geschrieben das er auch gar nicht weiß zwischen wem ein solcher Vertrag geschlossen werden soll. Und es ist ja auch unsinnig da sich der Barbetrag immer daran orientieren wird welche Ausgaben vorhanden sind. Laß dich also daher nicht verrückt machen.“ Das habe ich in der Tat so geschrieben, da sich die Aufgabengebiete der beiden Betreuer nicht überschneiden. In meinem Fall mit Vertrag war das anders. Da gäbe es aber noch Verfahrenspfleger und Rechtspfleger, die (blauäugig wie ich bin) die Höhe des „Taschengeldes“ (sorry) regeln könnten, bevor sich Angehörige oder Freunde beim Gericht erst beschweren müssen. Was ist, wenn ein Betreuter keine Angehörigen hat, denen es auffällt, dass (solange keine Gründe genannt werden) grundlos das Taschengeld gekürzt wurde? Dem Rechtspfleger dürfte das egal sein, solange die Buchführung des Vermögensbetreuers stimmt …. vermute ich mal. Gruß Ralf |
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#20 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Was ist, wenn ein Betreuter keine Angehörigen hat, denen es auffällt, dass (solange keine Gründe genannt werden) grundlos das Taschengeld gekürzt wurde?
Na dann gibt `s wenigsten keine gesetzlichen Erben , die ein Interesse daran haben könnten , daß nach dem Tod des Betreuten ein möglichst großer Nachlass übrigbleibt. In Pflegeheimen kommts übrigens auch gelegentlich vor, daß die Bezieher von Sozialhilfe dank Kleidergeld besser gekleidet sind, als so mancher "Selbstzahler", die dann meistens eine sehr sparsame Verwandtschaft haben. fwu |
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