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Aufgaben Pflegeheim / Betreueraufgaben

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgaben Pflegeheim / Betreueraufgaben im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Forum, vielleicht liegts am Wetter, aber zur Zeit spielen viele verrückt.... Mein Problem: Eine Betreute, 91 jährig, lebt im ...


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Alt 15.07.2006, 13:03   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.07.2005
Beiträge: 19
Standard Aufgaben Pflegeheim / Betreueraufgaben

Hallo Forum,

vielleicht liegts am Wetter, aber zur Zeit spielen viele verrückt....
Mein Problem: Eine Betreute, 91 jährig, lebt im Pflegeheim, ist nachts gestürzt, wurde ins Krankenhaus eingewiesen, Oberschenkelhalsbruch, also folgt Krankenhausaufenthalt. Heute Morgen ruft das Heim an, ich müsste sofort kommen und Wäsche holen, der Dame ins Krankenhaus bringen, sie seien für so etwas nicht zuständig. Dazu gesagt: das Heim und das KH im gleichen ORt ist etwa 40 km einfache Strecke von mir entfernt.
Ist es nicht Aufgabe des Pflegeheimes der Dame eine Tasche zu richten, für einen ev. Aufenthalt im KH ?? Soweit hätte man doch denken können, das sie ev. länger bleiben muss, oder liege ich da falsch ??
Dank für die Antworten, Gruß Petra
petra LM ist offline  
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Alt 16.07.2006, 12:47   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Petra,

es ist Aufgabe des Heims, eine Behandlung im Krankenhaus ebenso vorzubereiten wie die Untersuchung ambulant durch den Hausarzt. Im Gegenteil ist die Betreuung letztlich nur für rechtliche Angelegenheiten zuständig, bzw. dafür zuständig, die tatsächliche Ausführung durch Dritte zu gewährleisten. Wenn finanzielle Mittel vorhanden sind, ließe sich privat die Aushilfe durch anderen Pflegedienst realisieren. Anderenfalls bliebe es in der Verantwortung des Heimes oder der Angehörigen.

Mit bestem Gruß

Heinz
 
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Stichworte
betreueraufgaben, betreuerpflichten, heim, stationäre einrichtung

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