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Welche Möglichkeiten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Welche Möglichkeiten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, kann ich als gesetzl. Betreuer auch für bestimmte Personen ein Ausgehverbot wie z.B. das diese Leute sich nur in ...


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Alt 24.07.2006, 17:28   #1
Mac
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Registriert seit: 22.06.2006
Ort: Deutschland
Beiträge: 17
Standard Welche Möglichkeiten

Hallo,
kann ich als gesetzl. Betreuer auch für bestimmte Personen ein Ausgehverbot wie z.B. das diese Leute sich nur in einem bestimmten Ort oder Stadt bewegen dürfen? Bei Verstoß kann ich dann auch rechtlich vorgehen?

Gruß
Mac :twisted:
Mac ist offline  
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Alt 24.07.2006, 18:28   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,809
Standard ohne

Hallo,

das wäre eine Maßnahme, die so weit in die Grundrechte eingreift, dass schon sehr sehr gute Gründe vorliegen müssten, damit das vom Gericht genehmigt wird. Und ohne diese Genehmigung geht nichts.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 24.07.2006, 21:09   #3
Mac
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Registriert seit: 22.06.2006
Ort: Deutschland
Beiträge: 17
Standard

Hallo Andreas,

so was muß ich beim Amtsgericht beantragen? Was soll das denn?
Der Typ torpediert seitdem ich die Betreuung beantragt habe alles was ich mache und tue. Wie kann ich den denn einschränken? Er bekommt schon keine Auskünfte mehr von den Ärzten etc. was ich vorher genehmigt hatte und jetzt alles wiederrufen habe. Gibt es da noch irgendwelche Typs und Tricks?

Gruß
Mac
Mac ist offline  
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Alt 24.07.2006, 23:37   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,809
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Alter Schwede,

so etwas ohne Genehmigung des Amtsgerichtes zu machen führt ziemlich sicher zu schwersten rechtlichen Kosequenzen.

Bei allem Verständnis für die Problematik (ich führe bald 10 Jahre lang ehrenamtliche Betreuungen), so geht es nicht. Dann würde ich die Betreuung abgeben, habe ich auch schon gemacht.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 25.07.2006, 07:18   #5
Mac
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.06.2006
Ort: Deutschland
Beiträge: 17
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Hallo,
die Betreuung werde ich nicht so schnell aufgeben. Ich fürchte nämlich, das dieser Typ nur das Geld will. So richtig ist er nämlich nicht an meiner Mutter interessiert. Er hat schon öfter gesagt, das er sich das Haus umbauen will, um sie bei sich wohnen zu lassen. das würde ja auch Asche geben und wenn sie dann bei ihm wohnt gibt es noch mehr asche.
Wenn das Gericht mir die Betreuung wegnimmt ok, aber sonst werde ich mit Pauken und Trompeten untergehen, um meine Mutter versuchen so gut ich kann vor diesem Typ zu schützen. Ich habe bloß noch keine Ahnung wie ich ihm diese Gedanken nachweisen soll!!

Gruß
Mac
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Alt 27.07.2006, 14:54   #6
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Mac,

ich habe den Eindruck, dass dir die Pferde durchgehen.

Zum einen kannst du einem anderen, für den du nicht die Betreuung hast nicht verbieten, sich irgendwo aufzuhalten. Wenn jemand einen Platzverweis oder ein Verbot des Aufenthalts aussprechen darf, dann die Polizei bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung resp. bei Gefahr für Leib oder Leben anderer oder sich selbst. So z.B. bei Gewalt in Familien, Körperverletzung oder Suizid.

Auch wenn der Partner deiner Mutter dir und anderen fürchterlich auf die Nerven geht, hast du keine Recht ihm gegenüber. Du kannst noch nicht einmal deiner Mutter verbieten, ihn in ihre Wohnung zu lassen. Schließlich ist Betreuung keine Bevormundung, auch wenn du meinst, dass er ihr nicht gut tut oder sogar schädigt.

Jeder, auch Betreute haben das Recht auf ihre Krankheit, auf ihren Splin und auf die Leute, die sie gerne um sich haben. Ob das dem Gericht oder dem Betreuer gefällt oder nicht, ist völlig irrelevant. Mitunter muss erst ein Schaden entstehen, Nervenzusammenbruch, Vermögensschaden oder dgl. um gegen diese Verbindung vorgehen zu können. Ohne konkrete Beweise von gesundheitlichem oder finanziellem Schaden hast du keine Schnitte. Vermutungen und Befürchtungen sind pillepalle.

Nun gibt es aber noch ein paar andere Aspekte. Du sprachst vom Haus. Wer ist Eigentümer? Wirst du Erbe? Ist der Partner bereits im Grundbuch eingetragen? Kann deine Mutter dir das Haus vorweg übertragen? Wenn du Eigentümer des Hauses oder der Wohnung oder der Vermieter für deine Mutter bist, kannst du auch entscheiden, wer sich längere Zeit in der Wohnung aufhalten darf. Kannst dem Partner eventuell dann Hausverbot erteilen. Aber halt nur, wenn du auch die Rechtsposition hast.

Will deine Mutter deine Hilfe aber gar nicht und will sie dir auch nicht das Haus übertragen; will sie hingegen, dass ihr Freund bei ihr ist, auch wenn es ihr nicht gut tut, dann ist es der Wille deiner Mutter und du hast das hinzunehmen, ob es dir passt oder nicht.

Und wenn er die Gerätschaften zur Krankengymnastik deiner Mutter benutzt, um ihr vorzuturnen oder sich selbst zu builden, dann ist es die Entscheidung deiner Mutter, ob sie es zulässt oder nicht. Wenn das Gerät beschädigt würde oder gar funktionsuntauglich würde, dann hat sie einen Anspruch gegenüber der Krankenkasse auf Reparatur. Sollte die KK mutwillige Schädigung feststellen und von deiner Mutter Schadenersatz verlangen, ist sie zahlungspflichtig und kann, wenn sie denn will, von ihrem Partner Ersatz oder Beteiligung an den Kosten verlangen. So geht es.

Ich würde mir an deiner Stelle eine andere Strategie überlegen. Scheinbar hat er die Intelligenz einer Scheibe Brot, so wie du ihn schilderst. Also liegt es an dir, ihn zu dirigieren und manipulieren. Bekanntermaßen erzeugt Druck nur Gegendruck. Je mehr du gegen ihn und auch gegen deine Mutter oppunierst, weil sie ihn nicht lassen kann oder will, je schwieriger machst du es dir selbst. Wenn du das so willst, dann musst du das so weitermachen, wie bisher.

Da du aber offensichtlich nicht viel weiterkommst als nur ständig gefrustet zu sein, musst du wohl andere Methoden ausprobieren, ihn z.B. einspannen, geringe und unwichtige Aufgaben übertragen, als wenn von ihm und dem Ergebnis das Wohl der Welt abhinge, bauchpinseln und ihn so funktionieren zu lassen, wie es für das ganze System am hilfreichsten ist. Wenn du dich anscheinend mit ihm versstehst, gewinnst du auch mehr Vertrauen deiner Mutter und kannst so vielleicht vorzeitig ins Grundbuch. Mit Speck fängt man Mäuse. Viel Erfolg.

Ich würde es aber auch hier umsichtig dran gehen. Denn als Betreuer und Sohn der Betreuten und evtl. Erbe könnte eine Interessenkollission vermutet werden. Dann kann das Gericht einen Verfahrenspfleger für deine Mutter oder einen Ergänzungsbetreuer einsetzen, der aufpasst, dass du dich nicht auf Kosten deiner Mutter bereicherst. Also aufgepasst.
Mit bestem Gruß
Heinz
 
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