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Betreuerin loswerden?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerin loswerden? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Forengemeinde, ich hoffe, Ihr könnt mir irgendwie helfen. Seit Dezember 2005 wird mein Vater von einer Rechtsanwältin (die nur ...


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Alt 31.07.2006, 17:31   #1
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Registriert seit: 31.07.2006
Ort: Westerwald
Beiträge: 2
Standard Betreuerin loswerden?

Hallo Forengemeinde,

ich hoffe, Ihr könnt mir irgendwie helfen.

Seit Dezember 2005 wird mein Vater von einer Rechtsanwältin (die nur Betreuungen macht) betreut. Sie verwaltet sein Geld usw.

Seit dem Beginn ihrer Betreuung hat sie einmal die Wohnung meines Vaters aufgesucht und ihn seitdem nicht mehr gesehen. Sein Gesundheitszustand hat sich - nicht nur durch den Alkohol wie die Betreuerin sagen würde - stark verschlechtert. Er kann sich selber keine Speisen mehr zubereiten, ist inkontinent und stark unterernährt.
Vergangenen Samstag fand ich durch einen zufälligen Besuch meinen Vater in seiner Wohnung auf dem Boden liegend (obwohl ich offiziell keinen Schlüssel mehr habe). Er war völlig "eingekotet" und lag nackt seit vermutlich mehreren Stunden so. Die Rettungssanitäter und auch der im Krankenhaus behandelnde Arzt meinten, dass er ausgetrocknet sei. Der Arzt konnte ihm auch kein Blut abnehmen zudem war er unterkühlt. Weitere Infos gab man mir im Krankenhaus nicht, da er ja eine Betreuerin hat. Diese wurde dann am Montag über die Einlieferung informiert, war verwundert und meinte nur "dann braucht ja niemand Bier holen im Moment" (Einkäufe und Putzarbeiten erledigt eine Frau die im selben Haus wohnt wie mein Vater - nur keiner weiß was sie dafür bekommt vom Geld meines Vaters). Viel Auskunft im Krankenhaus bekomme ich nicht, obwohl er nicht doof ist o. dgl. - seine Betreuerin ist lediglich für die Finanzen und die Gesundheit zuständig. Ich wollte die BEtreuung übernehmen - eigentlich. Das zuständige Amtsgericht lud meinen Vater zum Gesundheitsamt ein, er konnte aber nicht erscheinen, da sämtliche Post zu der Betreuerin weitergeleitet wird. Somit sieht es in der "Betreuungsübernahme" wieder schlecht aus. Die Betreuerin meinte zudem, es sei nicht nötig, dass er KabelDigital für 11,00 Euro im Monat abonniert hat - ich bin der Meinung es ist nötig, da er nahezu den ganzen Tag im Bett liegt.

Nun meine Fragen :

Kann ich die Betreuerin wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen? Soviel ich weiß, hätte ihr der Gesundheitszustand bekannt sein müssen, da sie eigentlich regelmässig vorbeischauen sollte.

Wie kann mein Vater (und ich) diese Frau loswerden? Er ist absolut nicht zufrieden mit ihr und ich erst recht nicht...


Vielen Dank für Eure Antworten!


Jörn
JoernJanssen ist offline  
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Alt 31.07.2006, 21:03   #2
Ursula
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Beiträge: n/a
Standard

Hallo JoernJanssen,

Ich kann deine Aufregung sehr gut verstehen. Also, erst einmal kann es nicht sein, daß die Betreuerin die Post deines Vaters bekommt. Es sei denn, dies ist vormundschaftlich geregelt worden. Wenn dies nicht der Fall ist, die Betreuerin nicht den Aufgabenbereich Anhalten und Öffnen der Post inne hat, mußt du sofort einschreiten, bzw zusammen mit deinem Vater dagegen vorgehen. Alle Post, die an deinen Vater addressiert ist, darf er auch erhalten.
Da die Anwältin nur die beiden Bereiche Gesundheit und Vermögen betreut, würde ich an deiner Stelle die Betreuung für Aufenthaltsbestimmung beantragen. Dann hast du schon einen Bereich und mußt für wichtige Entscheidungen mit herangezogen werden.
Es tut mir leid, daß es bisher so unerfreulich mit der Betreuerin für deinen Vater gelaufen ist, aber ich denke, wenn du die Postangelegenheiten geregelt hast und für den Aufenthalt Sorge trägst, wird sich vieles für euch verbessern. Möglicherweise kannst du ja auch bald die anderen beiden großen Bereiche übernehmen.
Ich wünsch dir alles Gute! Ursula
 
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Alt 31.07.2006, 21:22   #3
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Straftatbestand

Übrigens ist es eine Straftat Post anzuhalten und unbefugterweise zu öffnen. Wenn du dies zur Anzeige bringst, hast du wahrscheinlich gute Chancen die Betreuerin loszuwerden.
Gruß! Ursula
 
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Alt 01.08.2006, 14:30   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 31.07.2006
Ort: Westerwald
Beiträge: 2
Standard

Hallo Ursula,

recht herzlichen Dank für Deine Antwort (en).

Bzgl. der Post meinte sie, dass sie sämtliche Post sofort erhalten muss, schließlich kann es ja was wichtiges sein. Auch TV-Zeitungen, ADAC-Zeitungen werden weitergeleitet, angeblich bekommt sie diese aber nicht!

Gibt es irgendwo im Netz oder ggf. hier die Möglichkeit zu erfahren, wie ich so einen Brief aufsetze um das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen?

Warum diese Frau Jura studiert hat um nur Betreuungen zu machen verstehe ich nicht ganz - vielleicht hat es ja was mit der Rente der Rechtsanwaltskammer zu tun

Grüße in die Runde


Jörn
JoernJanssen ist offline  
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Alt 05.08.2006, 00:33   #5
Forumsikone
 
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,284
Standard

Hallo Jörn,

ich bin juristischer Laie,
deshalb kann ich Dir nur ein paar Gedanken von mir mitteilen:

- Ich würde an Deiner Stelle dokumentieren,
was bisher alles vorgefallen und schief gelaufen ist.
Also die Geschehnissse mit Datum und Uhrzeit niederschreiben.
Das wird Dir und Deinem Vater bei einem möglichen Gang zur
Polizei oder vor Gericht sehr helfen.
Gab es Zeugen ?
Dann solltest Du das auch notieren.

- Ob das Verhalten der Betreuerin unter "unterlassene Hilfeleistung"
fällt,
kann ich nicht beurteilen.
Aber es scheint schon so zu sein,
daß sie zumindest sehr fahrlässig gehandelt hat.
Sie muß ja nachweisen können,
wann sie eigentlich bei Deinem Vater war.

- Ob die Anwältin wirklich das Recht hat,
die Post zu öffnen... ?
Kommt sie eigentlich ihren Aufgaben nach ?

- Wie man eine Betreuerin wieder los wird
- und auch alle Deine anderen Fragen-,
können Dir am besten Heinz und Achim beantworten.
Sie haben sich ja noch nicht geäußert,
womöglich haben sie Deinen Beitrag übersehen...
*achim und heinz zuwink*

Also,
am Ball bleiben,
Jörn. :wink:

Liebe Grüße
Jörg
__________________
Jörg ist offline  
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Alt 19.08.2006, 02:08   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 19
Standard Re: Betreuerin loswerden?

Zitat:
Zitat von JoernJanssen
Kann ich die Betreuerin wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen? Soviel ich weiß, hätte ihr der Gesundheitszustand bekannt sein müssen, da sie eigentlich regelmässig vorbeischauen sollte.
Hallo Joern,

ich denke du kannst sie anzeigen. Sie selbst hätte zwar nicht unbedingt vorbeikommen müssen, aber sie hätte wohl eine häusliche Krankenpflege und ein Notrufsystem installieren müssen, wenn sie vom Gesundheitszustand wusste. Und als Betreuerin mit dem Aufgabenkreis Gesundheit muss sie das gewußt haben. Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren natürlich auch einstellen. Du könntest dann das Verfahren unter Umstanden aber auch selbt weiter betreiben.

Zitat:
Zitat von JoernJanssen
Wie kann mein Vater (und ich) diese Frau loswerden? Er ist absolut nicht zufrieden mit ihr und ich erst recht nicht...
Wenn deinem Vater gegen seinen Willen der Betreuer bestellt wurde kannst du gegen die Bestellung der Rechtsanwältin Beschränkte Beschwerde einlegen und verlangen, dass jemand anders die Betreuung übernimmt (BGH FamRZ 1996, 607).

Dein Vater kann immer Beschwerde gegen alle belastenden Entscheidungen bei Gericht einlegen. Er kann einen Anwalt oder eine sachkundige Person als Verfahrensbevollmächtigten in der Angelegenheit einsetzen.

Für Beschwerden ist das Landgericht zuständig. Gegen Entzscheidungen des Landsgerichts kann beim Oberlandgericht erneut Beschwerde eingelegt werden, usw.

Grüsse
chancen ist offline  
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Alt 23.08.2006, 00:04   #7
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Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Ihr Lieben, also mit Betreuerin hatten wir auch schon unseren Streß seit 3 Jahren.

Sie sah die Wohnung, die in einem einzigen Saustall verwandelt wurde, die Betreute aß schon wochenlang nix mehr, war auch im schlechten Zustand. Die Betreuerin hat nix getan. Weder das Gesundheitsamt oder psychosozialen Dienst eingeschaltet, nix. Teilweise hat die Betreute sie mal über paar Monate nicht gesehen. Betreute hat die Betreuerin immer versetzt, ihr die Türe dann auch nicht geöffnet, wenn Termine waren.

Es dauerte meist nicht lange, da war die Betreute wieder in der Psychiatrie, aber nur weil Verwandte Druck machten und zusätzlich noch Polizei, Ordnungsamt, Betreuungsbehörden und sozialpsychiatrischen Dienst einschalteten.

Einmal war sie mindestens 2 Monate total psychotisch und stark gefährdet für sich und andere. Ehe die Betreuerin und Richter reagierten, reagierten bereits andere Behörden.

Ihr Gesundheitszustand gipfelt in dem Verwahrlosen der Wohnung, der Verwahrlosung für sich selbst, Verweigerung von jeglichem Essen und der "Auffälligkeiten" gegenüber Mitmenschen. Verwandte haben jeweils die Wohnung in tagelanger Aufräum- und Putzaktionen in einem sauberen Zustand gebracht. Bilder von "vorher" und "nachher" wurden angefertigt.

Absetzversuche blieben bislang erfolglos, da die Betreute keine Verwandten als Betreuer haben wollte (die könnten ja zu viel von ihrem Zustand mitbekommen, zu viel Aufsicht). Ihr ist die Betreuerin doch recht, denn die kann sie ja veräppeln. Und in der jetzigen Wohnungssituation soll Betreuerin sehen, wie sie zu Potte kommt.

Grundsätzlich besteht aber die Möglichkeit des Absetzens, wenn Beweise vorhanden sind. Dokumentieren!!

Gruss von mary
mary ist offline  
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Alt 23.08.2006, 00:15   #8
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Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Jörn, es gibt Juristen, die nicht genügend zahlungskräftige Mandanten haben, vielleicht nicht voll ausgelastet sind?

Also ein Betreuer benötigt schon jur. Fachkenntnisse. Allerdings einen Beschluss nach PsychKG beim Richter zu erwirken, mit ausreichender Begründung, das könnte ich auch ganz locker.

Bei Betreuungen kann ein RA um die 80 €/Stunde abrechnen. RAe werden auch gerne bei vermögenden Betreuten eingesetzt, weil es um finanzielle Dinge geht.

Und wer wem vom VormG die Fälle übergibt, entzieht sich meiner Kenntnis :P

Gruss mary
mary ist offline  
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angehörige, aufhebung betreuung, betreueraufgaben, betreuerpflichten, betreuerwechsel

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