Dies ist ein Beitrag zum Thema Gemauschel im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
kennt ihr das Gefühl, es wird gemauschelt (zum Nachteil der Beetreuten), und es ist nicht zu beweisen ?
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,794
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Hallo,
kennt ihr das Gefühl, es wird gemauschelt (zum Nachteil der Beetreuten), und es ist nicht zu beweisen ? Eine Betreute (eine junge Frau) ist absolut hilflos (Sauerstoffunterversorgung bei der Geburt, Hirnschaden schwersten Ausmaßes), sie wird von einer caritativen Organisation betreut, lebt im Heim. Im letzten Jahr hat sie eine Nachzahlung vom Sozialamt bekommen, ca. 1200 Euro. Nun musste ich feststellen, dass von diesem Geld nur noch die Hälfte vorhanden ist. Das meiste Geld wurde für Getränke ausgegeben. :?: Ich habe mich mit der Wohngruppe in Verbindung gesetzt. Der Sozialarbeiter erklärte mir, dass das Heim einen Vertrag mit einem Getränkelieferanten hat. Das ist ja gut und schön, aber einerseits entziehen sich die Preise damit einer/meiner Kontrolle, und andererseit frage ich mich, was ist, wenn das Taschengeld aufgebraucht ist. Muß sie dann Durst leiden ? Ich formuliere es mal so, wie ich es empfinde: Da hat jemand etwas Geld, und eine Mensch im Heim denkt: na prima, da drücken wir ihr mal ein paar Getränke mehr auf's Auge (bzw. auf das Konto), das wird schon gutgehen, und was soll der Betreuer denn machen ? Und eben dieses Gefühl ärgert mich sehr. Muss man denn allen mißtrauen und hinterherkontrollieren ? Genauso wurden anteilige Kosten für einen Bus (Ferienfreizei/Ausflug) vom Taschengeldkonto abgebucht. Wieder wurde auf bestehende Verträge mit einem Autovermieter hingewiesen. Diese Firma ist mir aber als sehr teuer bekannt. Das nervt mich an. Was würdet Ihr machen bzw. wie ist eure Meinung ? Gruss Andreas |
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#2 |
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Technischer Administrator
Registriert seit: 20.01.2004
Beiträge: 343
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Hallo Andreas,
ich kann dir sehr gut nachfühlen, ich habe auch manchmal bei den Abrechnungen ein "dummes" Gefühl. Ich finde, du solltest da auf jeden Fall noch einmal genauer nachschauen. Wenn die Einrichtung das Geld verwaltet, so sollte diese hier auch genau Buch führen, wann welche Beträge genau abgebucht wurden. Dann hat man schon mal die Zeiträume und kann die Beträge einfach mal mit Preisen aus dem Supermarkt gegenrechnen. Wenn dann herauskommt, dass die Bewohnerin im Monat 10 Kisten Cola verbraucht, stimmt etwas nicht. Ich hatte so einen Fall, da war es aber eine einmalige Fehlbuchung, aus einer Kiste wurde da 10, aber das ließ sich eben durch die Buchführung kontrollieren. Viel Erfolg Achim |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
eure Beiträge verursachen mir jetzt auch ein merkwürdiges Gefühl. Mein Betreuter holt sich regelmäßig TG im Büro der Einrichtung, aber darüber, wie er dies Geld ausgibt, finde ich keine Nachweise. Wenn ich ihn besuche, hat er kaum Geld im Portemonnaie, und das ,was er sich an Süßwaren oder Getränken im Supermarkt kauft, ergibt so kleine Beträge, daß sein abgeholtes Geld eigentlich für 14 Tage reichen müßte. Er raucht nicht und geht auch nie allein einkaufen. D.h., wenn man dem nachginge, könnte eine Menge Ärger dabei rauskommen, oder? Gruß! Ursula |
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#4 |
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Forumsikone
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,284
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Hallo,
Hallo Ursula, eure Beiträge verursachen mir jetzt auch ein merkwürdiges Gefühl. Mein Betreuter holt sich regelmäßig TG im Büro der Einrichtung, aber darüber, wie er dies Geld ausgibt, finde ich keine Nachweise. Wenn ich ihn besuche, hat er kaum Geld im Portemonnaie, und das ,was er sich an Süßwaren oder Getränken im Supermarkt kauft, ergibt so kleine Beträge, daß sein abgeholtes Geld eigentlich für 14 Tage reichen müßte. Er raucht nicht und geht auch nie allein einkaufen. D.h., wenn man dem nachginge, könnte eine Menge Ärger dabei rauskommen, oder? Ärger für wen ? Doch für die Einrichtung, denke ich mal !??____*mut mach* Gruß! Ursula Liebe Grüße Jörg
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#5 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,794
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Hallo,
so langsam nervt es. Ich beziehe mich auf mein Ausgangsposting zu den ungeklärten Ausgaben für eine Betreute. Sowohl mündlich als auch schrftlich habe ich interveniert, dass es so wie geschildert nicht geht. Ich habe im Heim angerufen, und mir wurde vom Sozialarbeiter mitgeteilt, dass Mittwoch Vormittag eine Besprechung aller Mitarbeiter stattfindet, und unmittelbar danach werde man sich melden. Passiert ist nichts, gestern am Nachmittag war ich persönlich dort. Es war nur eine Betreuerin anwesend, die von nichts wußte. :-( Nach meinem Gefühl wollen die das verschleppen. Aber da bleibe ich am Ball. Gruss Andreas |
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#6 |
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Forumsikone
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,284
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Hallo Andreas,
ich finde es toll, daß Du hartnäckig bleibst! Ich drücke Dir die Daumen! Liebe Grüße Jörg
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#7 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,794
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Hallo,
habe heute einen Anruf bekommen. Grundtenor des Sozialarbeiters: Wir dachten, wenn Geld da ist können wir es auch ausgeben. Und dann ist eine Mitarbeiterin mit der Betreuten essen gegangen, für 44 Euro (nur für die Betreute). Quittung wurde vergessen "man kann ja nicht an jede Kleinigkeit denken". Ich habe den Sachverhalt schriftlich dem Gericht geschildert, klar und deutlich geschrieben, dass ich alles für leider nicht beweisbares Gemauschel halte, und um Anweisung gebeten. Am liebsten würde ich mich bei der obersten Stelle beschweren. Gruß Andreas |
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
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Guten Tag,
welche "Anweisung "soll den das Vormundschaftsgericht geben? Der rechtliche Betreuer als Vertreter des oder der Betreuten ist doch derjenige, der hier selbstverantwortlich handeln und einen ordnungsgemäßen Nachweis der Ausgaben einfordern muss. Deswegen ist es besser, im Zuge einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Heimleitung klare Absprachen über den Einsatz des Barbetrages sowie über dessen Verbrauchsnachweis zu treffen. Bei Verstössen dagegen wäre dann zum Beispiel die Heimaufsicht einzuschalten, das wirkt. MfG arno |
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#9 |
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Forumsikone
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,284
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Hallo Andreas,
Danke! Halte uns bitte weiter auf dem laufenden. Liebe Grüße Jörg
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#10 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,794
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Hallo,
das wird noch dauern. Es ist Ferienzeit, und bis das Gericht antwortet kann es locker 4-6 Wochen dauern. Gruss Andreas |
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