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Hafte ich für das (heute) fehlende Geld?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hafte ich für das (heute) fehlende Geld? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmer, ich habe ein Problem und fürchte mögliche haftungstechnische Folgen: Betreute kam ins Heim. Sie war mit 1.000€ auf ...


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Alt 04.12.2011, 21:27   #1
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 477
Standard Hafte ich für das (heute) fehlende Geld?

Liebe Teilnehmer,

ich habe ein Problem und fürchte mögliche haftungstechnische Folgen:

Betreute kam ins Heim. Sie war mit 1.000€ auf dem Girokonto im Soll. Die Bank kündigte ihr den Dispo und die Rente (rund 500€) ging weiter aufs Konto.
Nach einigen Monaten wurde nun der Heimkostenzuschuss vom Sozialamt gewährt, das Problem: mir fehlen die 1.000€, da das Konto nun ausgeglichen ist.

Hafte ich womöglich für diesen Betrag, da ich die Rente hätte rechtzeitig aufs Heim übertragen müssen?


Schöne Grüße

Klima
Klima ist offline  
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Alt 04.12.2011, 22:05   #2
mungo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Klima Beitrag anzeigen
[Dispo frißt Rente]
Hafte ich womöglich für diesen Betrag, da ich die Rente hätte rechtzeitig aufs Heim übertragen müssen?
Womöglich.
Wenn die Betreuung zu diesem Zeitpunkt bereits bestanden hat, könnte man argumentieren, daß Du die Rente als unpfändbare Sozialleistung hättest sichern müssen.
 
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Alt 05.12.2011, 06:54   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

wann hattest Du den Rentenüberleitungsantrag gestellt? Darauf wird es wahrscheinlich ankommen?
Überleitungen brauchen in der Regel 4-6 Wochen, andere Möglichkeiten hat man nicht. Rente kann man nicht schnell in bar abholen. Vielleicht wäre das eine Argumentation gegeüber dem Sozialamt, ich würde es auf jeden Fall versuchen.

Hast Du irgendwelche Nachweise, dass Du versucht hast das Geld von der Bank zu bekommen, sei es in bar?

Vorsichtshalber würde ich aber jetzt gleich auch schon die Haftpflichtversicherung über einen möglichen Haftungsfall informieren.

Gruss und Kopf hoch
Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 05.12.2011, 08:48   #4
mungo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Rente kann man nicht schnell in bar abholen.
Doch, schon. Zur Bank gehen, Auszahlung beantragen - eben mit dem Argument der Unpfändbarkeit - und ein Konto bei ner anderen Bank eröffnen.

Da werden die sicherlich not amused sein, aber gehen tut's.
 
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Alt 05.12.2011, 09:28   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

echt mungo?
Ich hatte in einer ähnlichen Sache die Auskunft von der Rentenstelle dass jede Umstellung einfach dauert, bzw. nicht von heute auf morgen geht weil das dann über Stuttgart laufen muss. Rententräger und Auszahlungsstelle sind ja verschieden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 05.12.2011, 11:26   #6
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 477
Standard

Hallo michaela mohr,
Hallo Mungo,

vielen Dank für Eure Antworten!
Wenn sie auch für mich eher unerfreulich sind. Ich habe an die Rentenumleitung schlicht und einfach nicht gedacht.

Schöner Mist

Da muss dann wohl die Versicherung in Anspruch nehmen.


Gruß,

Klima
Klima ist offline  
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Alt 05.12.2011, 14:15   #7
mungo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Wahrscheinlich hast Du mich nicht richtig verstanden, Michaela.

Ich meinte, wenn das Geld bei der Bank ist, schlicht hingehen und abheben: Sozialleistung, unpfändbar.
Müssen sie auszahlen.

Sollen sie doch den Dispo irgendwohin schreiben. Einer Bank, die soviel Chuzpe hat, bei Betreuerbestellung gleich den Dispo zu kündigen...
 
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Alt 05.12.2011, 15:39   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich meinte, wenn das Geld bei der Bank ist, schlicht hingehen und abheben:
Ja klar, das schon.
Ich hatte mehr in Richtung ordnungsgemässer "Ausrede" für den Kollegen gedacht.
michaela mohr ist offline  
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Alt 05.12.2011, 16:09   #9
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

hallo beisammen,


haftung setzt ja neben einem veschulden einen Schaden voraus.

Wenn ich das ganze richtig verstanden habe, bestanden anfangs Schulden bei der Bank wegen der Überziehung , diese wurden gedeckt, da die Rente aufs Konto ging . Jetzt hat die Betreute 1000 € Schulden beim Heim . An ihrem Vermögen hat sich nix geändert , nach wie vor 1000 € im minus > also kein Vermögensschaden !


fwu
fwu ist offline  
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Alt 05.12.2011, 17:01   #10
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,865
Standard

Zitat:
Zitat von fwu Beitrag anzeigen
hallo beisammen,


haftung setzt ja neben einem veschulden einen Schaden voraus.

Wenn ich das ganze richtig verstanden habe, bestanden anfangs Schulden bei der Bank wegen der Überziehung , diese wurden gedeckt, da die Rente aufs Konto ging . Jetzt hat die Betreute 1000 € Schulden beim Heim . An ihrem Vermögen hat sich nix geändert , nach wie vor 1000 € im minus > also kein Vermögensschaden !


fwu
Hallo,

das sehe ich auch so.

Wo bitte liegt genau das schuldhafte bzw. (grob) fahrlässige Verhalten d. Betreuers; es sei denn er wurde zuvor ausdrücklich aufgefordert bzw. darauf hingewiesen, einen Umleitungsantrag zu stellen. Aber auch dann kann man - bevor man hier gleich das Haftungsgeschütz auffährt - den Sachverhalt der Sozialbehörde schildern (ggf. um Entschuldigung bitten) und um betr. vorschüssliche Leistungen bitten, die dann evt. ratenweise - notfalls auch vom Heimtaschengeld - einbehalten werden können. Vielleicht findet sich auch im Verwandtenkreis ein Dritter, der die Sache übernimmt bzw. vorstreckt.

mfg
carlos ist offline  
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