Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzl.Betreuung ohje, so kann das doch nicht sein im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von jero155
Da ja hier so ausführlich über berufliche Qualifikationen aufgrund meiner schnell daher geschriebenen Frage diskutiert wird, ...
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#31 | |
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Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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Zitat:
In der Psychologie gibt es Parallelen insofern, als das Psychotherapeutengesetz eine umfangreiche Ausbildung nach dem Universitätsstudium vorschreibt, wenn man als Psychotherapeut tätig werden möchte - da nutzt das Diplom zunächst nichts und das ist angesichts der Studieninhalte auch angebracht. Das lässt sich jedoch umgehen, wenn man als "Heilpraktiker für Psychotherapie" agieren möchte oder als "psychologischer Berater". Ersteres erfordert eine Prüfung beim Gesundheitsamt sowie einen Hauptschulabschluss, Letzteres verlangt Volljährigkeit. Natürlich gibt es unter den Heilpraktikern und Beratern viele gut ausgebildete, kompetente und seriöse. Aber an wen man im Einzelfall geraten ist, erfährt der Klient erst im Nachhinein. Und das lässt sich auf die Betreuung übertragen. Niemand kann verlangen, dass man perfekt ins Berufsleben startet. Aber ein Mindestanforderungsprofil ist legitim und das Mindestniveau darf - wenn es um Verantwortung für/gegenüber anderen Menschen geht - gerne etwas höher liegen. Es ist m.E. Aufgabe des Gesetzgebers, Menschen zu schützen, die sich in irgendeiner Form "in die Hände" anderer begeben (müssen), dass sie nicht an sich selbst überschätzende Selbsternannte oder Allzu-leicht-zu-Ernennende geraten. Gruß, J. P.S.: Sorry, jero155, wenn sich das an deinem Beispiel "entzündet", es ist nicht persönlich gemeint, sondern geht mir hier ums Prinzip. |
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#32 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
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#33 | |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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Zitat:
Hab doch eine RA´in .... leider dauern Zivilverfahren bei Betreuerhaftung immer etwas länger (zumal ja erst mal geklärt werden musste, dass der bzw. die "omnipotenten" Betreuer keine Befugnis haben im Rahmen ihrer Aufgabenkreise dort etwas zu regeln, Stichwort § 1902 BGB). Jedenfalls muss auch ein Betreuer mal merken, dass Unterbringungsverfahren weder ein Spaß noch eine Form der "Machtausübung" sein darf.
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
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#34 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Jedenfalls muss auch mein Betreuer mal merken, dass Unterbringungsverfahren weder ein Spaß noch eine Form der "Machtausübung" sein darf. Mir ist nicht klar wie oft die Kollegen und auch ich hier noch schreiben sollen wie wir Unterbringungen handhaben damit es endlich mal ankommt, dass wenn ein Betreuer falsch handelt, es nicht gleich alle sind! Auf den Ausgang des Zivilprozess bin ich gespannt, berichte mal weiter. Gruss Michaela |
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#35 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 04.08.2010
Ort: Deutschland
Beiträge: 52
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Tachchen an alle
![]() Muss das mal los werden; Wir Angehörige von Betroffenen, machen uns in in der Regel über Foren wie diese schlau, was wir "dürfen" und was "nicht". Viele für uns wichtige Infos bleiben uns verwehrt oder werden schlichtweg vergessen uns mitzuteilen. Kann durchaus vorkommen, wenn ein Berufsbetreuer mehr als 10 Betroffenen zu betreuen hat. Aber sich mal in die Lage der Angehörigen zu versetzen, wäre schön. Oder, sich ganz einfach einmal vor zu stellen, wie es wäre, wenn die eigenen Eltern von Berufsbetreuern betreut würden und sie selbst außen vor gelassen werden. Mit dem Wissen, das sie keine Rechte (außer Besuchsrecht) mehr haben. Angehörige stehen da, wie vor einen riesigen Berg der Ungewissheit. Ich war selbst 2 Jahe lang ehrenamtliche Betreuerin meiner Mutter in allen Lebenssituationen. Hab immer meine 2 Geschwister hinzu gezogen, wenn es um wichtige Fragen, wie z.B. Hausverkauf ( klaro mit Genehmigung des AG !) ginge. Es wäre mir niemals in den Sinn gekommen, über ihre Köpfe hinweg zu entscheiden, obwohl ich die Berechtigung dafür hatte. Schon klar, der Berufsbetreuer kann sich nicht von Gefühlen beeinflussen lassen, aber bisschen mehr Mitreden und bisschen mehr Infos wären klasse!!
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Betreuerin mit ♥ |
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#36 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Das Spektrum ist unwahrscheinlich (...) breit, und genau da liegt die Crux:
Manchmal ist es unabdingbar, die Verwandten einzubeziehen, manchmal ist es völlig ausgeschlossen. Manchmal sind die Verwandten um den Klienten bemüht, manchmal um seinen Besitz. Manchmal bringen Verwandte wichtige Unterstützung, manchmal sind sie die Quelle von Problemen des Klienten. Manchmal kann man prima mit ihnen reden, manchmal sind sie mit der Kneifzange nicht anzufassen. Bei meinen Betreuten gibt es Verwandte, gegen die ich wahrscheinlich mit dem Staatsanwalt vorgehen werde ebenso wie Verwandte, ohne die das Leben des Betreuten - und auch die Betreuung selbst - sehr viel schlechter funktionieren würde. Am liebsten habe ich allerdings die Verwandten, die sich jahrzehntelang nicht um den Klienten gekümmert haben und nun, wo per Eilbeschluß eine Betreuung eingerichtet worden ist, um ihn aus einer mißlichen Lage zu befreien, sie ganz plötzlich ihre "Liebe" für den Erbonkel entdecken... ![]() ![]() Ich persönlich fühle mich dem Klienten verpflichtet, dann (auch kritisch) dem Rechtssystem und dann den Menschen, die mit dem Klienten zu tun haben; das müssen keine Verwandten sein. Sicher ist Blut dicker als Wasser, bloß: Die Familie steht zwar unter dem "besonderen Schutz" des Staates, nur: Sie ist nicht rechtsfähig. |
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#37 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 04.08.2010
Ort: Deutschland
Beiträge: 52
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......konnten wir nicht das Glück haben, einen Betreuer wie dich zu bekommen??
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Betreuerin mit ♥ |
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#38 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Schönen Dank für die Blumen.
Das Problem ist im Grunde, daß nicht "ihr" einen Betreuer bekommt, sondern SIE. Weil eben - wie gesagt - die Familie nicht rechtsfähig ist und deshalb auch keinerlei Rechte in Bezug auf die Betreuung hat. |
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#39 | |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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Zitat:
Im übrige habe ich sogar zwei Betreuer ( nach § 1899 BGB), das MUSSTE das Gericht leider so anordnen...weil ein BERUFSbetreuer nicht in der Lage seinen Aufgaben ausreichend nachzukommen...... Ich sage wieder nur "Winterstein".......
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#40 | |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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Zitat:
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt. Das schliesst du für eine Familie aus? Oder war die Postulationsfähigkeit im Bezug auf das Betreuungsrecht gemeint ? Man merkt: Du bist einer der Betreuer mit sehr "profunden" Kenntnissen aus dem Bereich des Rechts......
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