Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzl.Betreuung ohje, so kann das doch nicht sein im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Rechtsfähigkeit des Menschen
Da hast Du recht.
Ich denke jedoch, dass mungo sich darauf bezieht, dass die Familie als ...
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#41 | |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Zitat:
Ich denke jedoch, dass mungo sich darauf bezieht, dass die Familie als Gruppe keine Rechtsfähigkeit besitzt. Mal nebenbei: Ist Dir bekannt, dass - wenn Du den rechten Knopf mit den " drückst - Du mehrere Beiträge zeitgleich zitieren kannst und dann nicht mühsam jeden Beitrag einzeln beantworten musst?
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#42 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Mal Altlasten aufarbeiten.
![]() Zitat:
Die Individien haben - individuelle - Rechte, die Familie nicht. Und dafür bin ich nicht verantwortlich, sondern unser Rechtssystem: Sie steht zwar "unter dem besonderen Schutz" des Staates (gemeint ist wahrscheinlich eher "zur Verfügung", aber das grenzt an Ketzerei...), hat aber als solche keinerlei Rechte. Das gilt ganz allgemein für jede Form der Postulationsfähigkeit, nicht nur im Betreuungsrecht. Nochmal: Die Familie ist nicht rechtsfähig. Da üben wir ja alle dran. |
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