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Gesetzl.Betreuung ohje, so kann das doch nicht sein

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzl.Betreuung ohje, so kann das doch nicht sein im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Rechtsfähigkeit des Menschen Da hast Du recht. Ich denke jedoch, dass mungo sich darauf bezieht, dass die Familie als ...


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Alt 14.02.2012, 13:59   #41
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

Zitat:
Rechtsfähigkeit des Menschen
Da hast Du recht.
Ich denke jedoch, dass mungo sich darauf bezieht, dass die Familie als Gruppe keine Rechtsfähigkeit besitzt.

Mal nebenbei:
Ist Dir bekannt, dass - wenn Du den rechten Knopf mit den " drückst - Du mehrere Beiträge zeitgleich zitieren kannst und dann nicht mühsam jeden Beitrag einzeln beantworten musst?
Fara ist offline  
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Alt 17.03.2012, 18:46   #42
mungo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Mal Altlasten aufarbeiten.

Zitat:
Zitat von nam Beitrag anzeigen
§ 1 Beginn der Rechtsfähigkeit BGB

Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.

Das schliesst du für eine Familie aus?
Ja. Das schließe ich für eine Familie aus.
Die Individien haben - individuelle - Rechte, die Familie nicht.

Und dafür bin ich nicht verantwortlich, sondern unser Rechtssystem: Sie steht zwar "unter dem besonderen Schutz" des Staates (gemeint ist wahrscheinlich eher "zur Verfügung", aber das grenzt an Ketzerei...), hat aber als solche keinerlei Rechte.

Das gilt ganz allgemein für jede Form der Postulationsfähigkeit, nicht nur im Betreuungsrecht.
Nochmal: Die Familie ist nicht rechtsfähig.

Zitat:
Zitat von nam Beitrag anzeigen
Du bist einer der Betreuer mit sehr "profunden" Kenntnissen aus dem Bereich des Rechts......
Da üben wir ja alle dran.
 
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behörden, betreuung, konto

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