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Gesetzl.Betreuung ohje, so kann das doch nicht sein

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzl.Betreuung ohje, so kann das doch nicht sein im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo und schönen guten Morgen, ich wende mich an Euch da ich mir Antworten erhoffe. Ein sehr guter Freund von ...


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Alt 10.02.2012, 10:50   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.02.2012
Beiträge: 4
Unglücklich Gesetzl.Betreuung ohje, so kann das doch nicht sein

Hallo und schönen guten Morgen, ich wende mich an Euch da ich mir Antworten erhoffe.
Ein sehr guter Freund von mir ist seit längerer Zeit depressiv und hat sich selber eine gesetzliche Betreuung zugelelegt, da er behördliche Gänge usw. einfach noch nicht selbstständig hinbekommt.
Der Betreuer ist für behördliche/finanzielle/gesundheitliche Angelegenheiten eingetragen.
Nun fing es damit an, das der Betreuer meinen Freund bereits bei dem ersten Termin vergessen hat. Er begleitet ihn nicht zu den Behörden sondern stellt ihn davor ab um dann wieder zu fahren.
Weiterhin kümmert er sich nicht darum, das mein Freund die Termine in der psychatrischen Ambulanz wahrnimmt, was nichtextra geschieht, sondern er einfach vergisst. Mein Freund hatte einen Termin verpasst ,woraufhin ihn der Betreuer anrief und der Mutter meines Freundes mitteilte, das wenn er nicht kooperiere, das Gericht alles canceln würde . Ich mein Hallo? ER ist der Beauftragte und "droht " ?! Das kann doch so nicht in Ordnung sein, zumal er seine Aufgaben nciht vernünftig wahrnimmt.
Weiterhin hat jener Betreuer einfach veranlasst, das das Krankengeld von nun an auf sein Konto geht und nicht mehr auf das Konto meines Freundes ohne es vorher mit ihm abzusprechen . Das kann doch so nicht ok sein.
Wie kann man sich wehren? Und was darf ein Betreuer und was nicht ?
Lieben Gruß
rosine75 ist offline  
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Alt 10.02.2012, 11:06   #2
mungo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Erstmal langsam.
Das Geschilderte hört sich nicht schön an, nur kennen wir nicht alle Hintergründe.

Ein paar Fragen:
  • Wie genau lauten die Aufgabenkreise?
  • Was für Vereinbarungen haben Betreuter und Betreuer miteinander?
Den "Behördenfahrdienst" finde ich merkwürdig, denn das ist nicht Aufgabe des Betreuers, auch nicht unbedingt die Begleitung - wenn Anträge nämlich schriftlich gestellt werden können.

Begleitung zu Terminen gehört auch nicht zu den Betreueraufgaben, sondern müßte durch einen Ambulanten Dienst sichergestellt werden - den wiederum der Betreuer in Absprache mit dem Betreuten installieren könnte.

Was die "Drohungen" bei der Mutter angeht, finde ich die grenzwertig; ich spreche nur in Absprache und mit Genehmigung meiner Klienten mit bestimmten Vertrauten über die Schwierigkeiten meiner Betreuten.

Sollte der Betreuer einen Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge haben, kann er durchaus das Krankengeld umleiten, etwa, um Schulden zu bezahlen oder das Geld einzuteilen, wenn der Betreute damit Probleme hat. Auch das mache ich allerdings nur in Absprache mit dem Klienten.
 
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Alt 10.02.2012, 11:08   #3
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
Standard

Liebe rosine,

ich kann verstehen, wenn Du in Sorge um Deinen guten Freund bist.
Und ich kenne das, dass depressive Personen einfach nicht genügend Antrieb haben, um Termine wahrzunehmen, sondern diese auch gerne vermeiden, weil ihnen der Druck zuviel ist.

Aber: der Betreuer hat ihn ja zu dem Termin hingefahren, und damit geholfen, dass der gebremste Antrieb unterdrückt wurde. Damit wäre ja die größte Schwierigkeit erstmal gelöst. Wenn Dein Freund auch noch Angststörungen hat, mit Menschen zu sprechen, mit Behörden zu reden, dann muss er das ganz klar dem Betreuer sagen. Das könnte dann der Anlass sein, eine psychosoziale Betreuung einzurichten, die hilft, den Tagesablauf wieder neu zu strukturieren.

Und der Betreuer hat insoweit Recht, dass er erwarten kann, dass der Betreute Termine nicht einfach "vergisst", sondern einen Kalender benutzt, etc. Ziel der Betreuung ist auch die Aktivierung und die Begleitung hin zu einer Besserung. Wenn der Betreuer deinem Freund alles abnimmt, dann gibt es keinen Grund, sich aus der Depression hinauszubewegen. Aber die Grundlage für eine Besserung ist, die Behandlung regelmäßig wahrzunehmen.

Wenn der Betreuer die Krankengelder auf sein Konto geleitet hat, ist das nicht rechtmäßig. Hier sollten die beiden auf jeden Fall noch einmal mit einander sprechen, um Klärung zu schaffen und auch zu schauen, ob die zuvor besprochenen Ziele zu ereichen sind.
Mein Vorschlag: wie wäre es, wenn seine Mutter oder Du ihn am Tag vor dem Behandlungstermin telefonisch daran erinnern. Dann kann er es nicht vergessen. Es ist nicht Sache des Betreuers, ihn an Termine zu erinnern, wenn er dies selbst kann, und ihn zu jedem Behördentermin zu begleiten, wenn er durchaus Herr seiner Sinne ist, und dies selbstständig könnte.

Ich erlebe oft von Betreuten und Angehörigen, dass sie eine Art "Alltagsbegleiter" von den Betreuern erwarten, das ist nicht unsere Aufgabe, und nicht leistbar.

Gruß
efb
EFB ist offline  
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Alt 10.02.2012, 11:31   #4
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

Im Rahmen der rechtlichen Betreuung hat der Betreuer dafür Sorge zu tragen, dass Anträge gestellt werden, die ambulante Versorgung sicher gestellt ist, Rechnungen gezahlt werden etc.

Was genau zum Aufgabenkreis des Betreuers gehört, steht in dem Beschluss und in dem Betreuerausweis.

Es ist nicht die Aufgabe des Betreuers, den Betreuten von A nach B zu fahren, zum Arzt zu begleiten etc. Das muss der Betreute selbst, bzw. die Familie und ambulante Diente haben den Betreuten zu unterstützen.

Gelder des Betroffenen dürfen NUR und ausschließlich auf Konten des Betreuten gezahlt werden.
Allein die Tatsache, dass der Betreuer Gelder einer dritten Person (hier Betreuer) auf sein eigenes Konto übertragen lässt (mit welchen Hintergrundgedanken auch immer) würde schon den Straftatbestand der Unterschlagung erfüllen.
Denn der Betreute ist nicht entmündigt und muss auch über sein Geld selbst verfügen können.
Selbst wenn ein Einwilligungsvorbehalt besteht, darf der Betreuer nicht das Konto des Betreuten leeren.
Fara ist offline  
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Alt 10.02.2012, 11:46   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.02.2012
Beiträge: 4
Standard

Zunächst einmal Danke für die schnellen Antworten.

Ich glaube, das ich mich ungeschickt ausgedrückt habe. Ich meinte nicht, das der Betreuer meinen Freund jederzeit von A nach B fahren soll, sondern vielmehr dafür Sorgen sollte, das die Fahrten gesichert werden.

Was mich aufregt ist, das er sich wirklich 0 darum kümmert und dann direkt über die Mutter meines Freundes meint Drohungen aussprechen zu müssen anstatt sich nochmal damit auseinanderzusetzen warum er nicht beim Termin wahr um dann Verbesserungen zu besprechen.

Wie gesagt, die Sache mit den Geldern kommt mir auch nicht ganz koscher vor.
Er ist für behördliche und finanzielle Angelegenheiten eingetragen aber mein Freund ist nicht entmündigt.

Ich finde es traurig das er es durch die Krankenkasse erfahren hat, das das Geld nun auf das Konto des Betreuers geht und nicht mal von ihm selbst.

Ich habe meinem Freund nun vorgeschlagen das wir zusammen das Gespräch mit dem Betreuer suchen, daher ist es halt für mich so wichtig zu wissen, was ein Betreuer darf und was nicht und wie die Gesetzeslage dazu ist.

Danke schon mal im voraus
rosine75 ist offline  
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Alt 10.02.2012, 11:51   #6
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

Der Betreuer kann und soll (wenn er die entsprechenden Aufgabenkreise [hier: Sorge für die Gesundheit; Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten; ambulante Dienste) hat, auch für die Fahrten sorgen.
Antreten muss der Betreute die Reise schon selbst.

Zitat:
Ich habe meinem Freund nun vorgeschlagen das wir zusammen das Gespräch mit dem Betreuer suchen, daher ist es halt für mich so wichtig zu wissen, was ein Betreuer darf und was nicht und wie die Gesetzeslage dazu ist.
Das Gespräch ist in jedem Fall empfehlenswert!
Das Gericht sollte jedoch auch Kenntnis davon erhalten, dass der Betreuer sich die Gelder des Betreuten auf sein Konto überweisen lässt (Fremdgeldkonten darf der Betreuer auch nicht führen, dazu wurde schon an anderer Stelle geschrieben).
Eine ordnungsgemäße Vermögensverwaltung muss gewährleistet sein.

Was ein Betreuer darf und was nicht, kann Dir auch die Betreuungsbehörde sagen. Informationsbroschüren bekommst Du auch beim Betreuungsgericht.
Fara ist offline  
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Alt 10.02.2012, 12:16   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.02.2012
Beiträge: 4
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Zitat:
Zitat von mungo Beitrag anzeigen
Erstmal langsam.
Das Geschilderte hört sich nicht schön an, nur kennen wir nicht alle Hintergründe.

Ein paar Fragen:
  • Wie genau lauten die Aufgabenkreise?
  • Was für Vereinbarungen haben Betreuter und Betreuer miteinander?
Den "Behördenfahrdienst" finde ich merkwürdig, denn das ist nicht Aufgabe des Betreuers, auch nicht unbedingt die Begleitung - wenn Anträge nämlich schriftlich gestellt werden können.

Begleitung zu Terminen gehört auch nicht zu den Betreueraufgaben, sondern müßte durch einen Ambulanten Dienst sichergestellt werden - den wiederum der Betreuer in Absprache mit dem Betreuten installieren könnte.

Was die "Drohungen" bei der Mutter angeht, finde ich die grenzwertig; ich spreche nur in Absprache und mit Genehmigung meiner Klienten mit bestimmten Vertrauten über die Schwierigkeiten meiner Betreuten.

Sollte der Betreuer einen Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge haben, kann er durchaus das Krankengeld umleiten, etwa, um Schulden zu bezahlen oder das Geld einzuteilen, wenn der Betreute damit Probleme hat. Auch das mache ich allerdings nur in Absprache mit dem Klienten.

Ich habe meinen Freund darum gebeten, mir das Schreiben vom Gericht vorbeizubringen, dann kann ich es nochmal zu 100 % sagen .
rosine75 ist offline  
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Alt 11.02.2012, 13:16   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 77
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Da ich noch allzu lange Betreuer bin und meine meisten Kenntnisse hier im Forum erlange, wollte ich bei diesem Fall mal nachfragen, über welchen ambulanten Dienst kann man denn eine Begleitung bzw. Fahrten zu Arztterminen organisieren???
jero155 ist offline  
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Alt 11.02.2012, 17:49   #9
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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learning by doing.... wo geht das so gut wie bei Betreuten.....
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 11.02.2012, 17:51   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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@Nam,

hör auf Leute anzupampen die sich auf höfliche Art weiterbilden wollen.

Gr Michaela
michaela mohr ist offline  
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