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Haftung des Betreuers

Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftung des Betreuers im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Mein Betreuter, 72 Jahre, seit vielen Jahren Diabetiker (lebt nicht danach, schlecht einzustellen) wurde als Notfall im komatösen Zustand (Zuckerkoma) ...


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Alt 23.02.2012, 22:11   #1
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
Standard Haftung des Betreuers

Mein Betreuter, 72 Jahre, seit vielen Jahren Diabetiker (lebt nicht danach, schlecht einzustellen) wurde als Notfall im komatösen Zustand (Zuckerkoma) ins KH eingeliefert, wo ich dann zur Eilbetreuung kam. Folge des Komas: Nierenversagen, 3 x die Woche zur Dialyse.

Weil er zwar geistig klar, aber sehr querulatorisch und ziemlich krankheitsuneinsichtig ist, wurde er, nach dem er sich ein bisschen erholt hatte, fast während des Klinikaufenhaltes in eine geschl. Station verlegt, damit er nicht auf eigene Faust nach Hause fährt und die Behandlung abbricht. Im letzten Moment kam er zur Einsicht und wollte sich dann doch nicht aus Trotz vom Dach stürzen...

Nun ist er seit einigen Wochen zuhause, aber die Zusammenarbeit mit dem Pflegedienst klappt nicht so gut (von seiner Seite aus).
Beim täglichen 2 maligen Insulintest wurde vorgestern auf zwei unterschiedlichen Meßgeräten ein (nicht meßbarer hoher Wert) irgendwas über 500 festgestellt und die Pflegerin wollte den Notarzt holen. Es gab eine fürchterliche Schreierei und mein B. brüllte das, was ich auch öfter höre: ich gehe nicht ins Krankenhaus, jedenfalls nicht lebend. Die Pflegerin erreichte mich nicht sofort (18.30 Uhr) und die Pflegedienstleiterin meinte heute ziemlich vorwurfsvoll, das sei ja untragbar, schließlich seien sie in der Haftung...

Nachdem ich ihr klargemacht habe, dass ich aus 40 km Entfernung auch nur den Notarzt hätte rufen können, und dass ihre Leute das dann tun sollten, wenn sie das für richtig fänden, hieß es, ja, aber er läßt den Arzt ja nicht rein...

Ich denke mal, das liegt dann im Entscheidungsbereich des Notarztes, was er dann tut nach der Schilderung der Pflegerin. Oder liege ich jetzt völlig daneben.

Konstruiert den Fall: der B. schmeisst die Schwester raus. Sie hat keinen Schlüssel. Ruft dann den Notarzt. Der will rein, geht nicht. Muss ich entscheiden, ob die Feuerwehr die Tür aufbricht, oder der Notarzt?

Übrigens: die Betreuung soll nach einem halben Jahr aufgehoben werden, weil auch der Psychiater erkannt hat, dass der B. zwar krankheitsuneinsichtig ist, aber einen sehr starken, freien Willen hat und völlig klar im Kopf ist...

langer Text, große Unklarheit....
EFB ist offline  
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Alt 24.02.2012, 06:57   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.02.2012
Beiträge: 35
Standard

Ich denke mal nicht, dass du da in Regress genommen werden kannst, man ist ja als Betreuer nicht 24 Stunden erreichbar. Klar hätte der Pflegedienst den Doc anrufen müssen. Und wenn der Doc gemeint hätte, dass dringender Handlungsbedarf besteht, hätte er die Polizei anrufen müssen (hat mir jetzt ein ganz toller Rechtspfleger erklärt). Und die Polizei hätte dann entscheiden müssen, ob sie das Amtsgericht benachrichtigen etc. etc. oder ob man es lässt. Für Fälle, wo Gefahr für Leib und Seele ist, und niemand entscheiden kann, was passiert, der Betreute nicht gerade einsichtig ist, sollte man einfach die Polizei anrufen. Die haben schon die Nummer der Richter.
Ich würde an deiner Stelle, die Situation mal als Aktenvermerk fürs Amtsgericht fertigen, dass es in den Unterlagen ist. Vielleicht solltest du mal eine Prüfung verlangen, ob man das nicht auch zwangsweise machen kann (also stationär aufnehmen). Dann hast du deine Pflichten erledigt. Falls der Betreute nicht einsichtig ist.

Heike
heike10 ist offline  
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Alt 24.02.2012, 07:31   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo heike,

Zitat:
Für Fälle, wo Gefahr für Leib und Seele ist, und niemand entscheiden kann, was passiert, der Betreute nicht gerade einsichtig ist, sollte man einfach die Polizei anrufen.
Damit machst Du es Dir zu einfach meiner Meinung nach. In solchen Situation ist der Betreuer gefragt und 18.30 Uhr ist auch keine unzumutbare Zeit um sich an Entscheidungen zu beteiligen.

Die Situation ist nicht neu, welches Vorgehen ist im Vorfeld dazu besprochen?
Ein Wohnungsaufbruch ist kein Pappenstiel, sowas will wohl überlegt und vor allem begründet sein. Da sollten schon alle Beteiligten sich über die aktuelle Tagesform des Betreuten und die Risiken die das Nicht Handeln evtl. in sich birgt austauschen bevor eine Entscheidung fällt.

Letztendlich, wenn Gefahr im Verzug ist, müssen die Akteure vor Ort handeln aber bei dem geschilderten Fall verstehe ich auch das Zögern von jedem.
EFB, das ist jetzt kein Angriff auf Dich, setz Dich mit dem Pflegedienst zusammen und überlegt was beim nächsten Mal konkret passieren soll. Du hast wahrscheinlich die Gesundheitssorge, besprecht klar, am besten schriftlich, wie ihr beim nächsten Mal vorgeht.

Wenn der Betreute eh keine Betreuung braucht und will würde ich sofort die Aufhebung beantragen, wozu sollst Du noch länger das Risiko seiner Unvernunft tragen? Dem Gericht würde ich von dem Vorfall gestern Mitteilung machen.

Zitat:
Und wenn der Doc gemeint hätte, dass dringender Handlungsbedarf besteht, hätte er die Polizei anrufen müssen (hat mir jetzt ein ganz toller Rechtspfleger erklärt).
@Heike, wollen wir wetten? Wenn trotzdem was passiert wäre, sässe der Betreuer mit Sicherheit erst mal in der Klemme und in Erklärungsnot.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 24.02.2012, 08:25   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.02.2012
Beiträge: 35
Standard

@Michaela! Ich musste jetzt ungekehrt eine Erklärung abgeben, weil ich nicht so gehandelt habe. :-) Ich mache es mir vielleicht einfach, aber einfach ist es auch nicht, wenn irgendwann der Notarzt nichts mehr machen kann. So wie ich das verstanden habe, ist der Betreute nicht gerade einsichtig.. Und nach Vorwürfe anhören zu müssen, ist auch nicht gerade schön.
Der Anruf bei der Polizei war eigentlich als Möglichkeit gedacht, wenn gar nichts mehr anderes geht. Der Pflegedienst macht es sich ja meißtens sehr einfach..

Heike
heike10 ist offline  
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Alt 24.02.2012, 08:55   #5
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
Standard

@Michaela

Nur eine kleine Ergänzung am Rande, der Pflegedienst erreichte mich um 18.30 nicht sofort, ich rief aber nach etwa 45 Minuten zurück, da hatte man aber mit der PDL schon entschieden, nichts zu tun und zum nächsten Patienten weiterzuziehen. Ich kann natürlich die Gewissensnot des Pflegedienstes verstehen. Mein B., den ich dann anrief, war munter und krawetzig, und schwindelte mich auch noch an, dem sei alles gar nicht so gewesen, und er wisse ja wohl seit 40 J. wann es ihm gut oder schlecht ginge..(daher auch das Koma..)

Aber danke, Dein Hinweis ist genau der, der jetzt den gedanklichen Knoten gelöst hat. Ich werde heute Gespräche mit dem Betreuten, dem behandelnden Arzt usw führen und die Problematik besprechen.

Geändert von EFB (24.02.2012 um 08:57 Uhr)
EFB ist offline  
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Alt 24.02.2012, 09:18   #6
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Heike,

Zitat:
Und nach Vorwürfe anhören zu müssen, ist auch nicht gerade schön.
Nein schön ist das sicherlich nicht aber es ist Teil unseres Alltags. Betreuer sind nun mal die Fussabtreter der Nation und sitzen schon fast grundsätzlich auf einem heissen Stuhl.
Ich hab mich daran gewöhnt und sehe immer zuerst zu, dass mir mein eigener Hintern nicht anbrennt indem ich mich absichere. Formale Abweisungen sind dafür nicht unbedingt geeignet.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 24.02.2012, 09:22   #7
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo EFB,

Zitat:
Nur eine kleine Ergänzung am Rande, der Pflegedienst erreichte mich um 18.30 nicht sofort,
Ich hab`s wirklich ernst gemeint als ich sagte, meine Antwort beinhaltet keinen Angriff oder Kritik an Dir. Ich bin ganz sicher niemand, der der 24 Stunden Erreichbarkeit Wort redet.

Lass die Betreuung aufheben und damit kanns gut sein. Wahrscheinlich nicht für deinen Betreuten, aber für Dich.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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