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Neuneinrichtung einer Betreuung: Was ist zu beachten?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Neuneinrichtung einer Betreuung: Was ist zu beachten? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Nach 3 von der AWO übernommenenen Betreuungen habe ich nun ehrenamtlich die Betreuung einer 82-jährigen Dialysepatientin übernommen, deren Ehemann im ...


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Alt 26.02.2012, 13:33   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 145
Frage Neuneinrichtung einer Betreuung: Was ist zu beachten?

Nach 3 von der AWO übernommenenen Betreuungen habe ich nun ehrenamtlich die Betreuung einer 82-jährigen Dialysepatientin übernommen, deren Ehemann im Juli 2011 verstorben ist; die Aufgabenkreise umfassen Vermögenssorge und Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden und das Öffnen der Post.
Bei den bisherigen Betreuungen ergaben sich Namen und Adressen immer schon aus zurückliegender Korrespondenz. Hier ist das aber anders: Die Kontoauszüge waren z.B. in der Zuckerdose zu finden usw.....
Mit RV, Krankenkasse, und Bank ist nun das meiste geklärt, aber nun hab ich ein anderes Problem mit den ziemlich verworrenen Familienverhältnissen der Frau:
Die Familie hat eine Adoptivtochter, die wohl psychisch krank ist. Diese war mit dem Besitzer des Hauses verheiratet, in dem die 82-jährige jetzt lebt, weil sie einen "Nießbrauch" hat. Der Mann hat bei der Scheidung das Haus mit Nebengebäude, das auf den Namen der Adoptivtochter überschrieben war, von seiner Exfrau zurückgekauft. Im Grundbuch ist die Frau nicht mehr eingetragen, wie ich vom Nachlassgericht erfahren habe.
Frage 1: Sollte/könnte ich unter diesen Umständen nach dieser Zeit einen Erbschein beantragen?
Frage2: In welcher Höhe wird Barvermögen angerechnet, wenn ich Grundsicherung im Alter beantragen will? Zahlen dazu: Rente 458,13-Altersversorgung 135,80-Barvermögen ca. 2.800 Euro.
Danke für eure Hilfestellung.

Geändert von EBunde-B (26.02.2012 um 13:37 Uhr)
EBunde-B ist offline  
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Alt 26.02.2012, 20:49   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

Zitat:
Zitat von EBunde-B Beitrag anzeigen
Frage2: In welcher Höhe wird Barvermögen angerechnet, wenn ich Grundsicherung im Alter beantragen will? Zahlen dazu: Rente 458,13-Altersversorgung 135,80-Barvermögen ca. 2.800 Euro.
Sorry Frage 1 ist mir zu verworren

Zu Frage 2,
Du solltest der Dame etwas schönes/sinvolles Kaufen, damit Du etwas unter 2600.- Schonvermögen kommst.
Dann musst Du den Nießbrauch beziffern (lassen), ob es dann noch zu Grusi reicht k.A. denk aber auch an Wohngeld, Hilfen zur Pflege etc. Pfelgestufe und Schwerbhindertenausweis hast auch auf dem Schrim?

Grüße!
gonzo ist offline  
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Alt 26.02.2012, 21:14   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,988
Standard

Hallo Ebunde-B,

Also was der Erbschein mit dem verkauften Haus zu tun haben soll erschließt sich mir nicht so ganz. Wenn du eine rechtliche Beurteilung dazu haben möchtest müsstest du dich an einen Anwalt wenden.
Falls deine Betreute ein Wohnrecht an ihrer Wohnung haben sollte findest du die Unterlagen dazu bei derGrundbuchabteilung des zuständigen Ag's. Zum einen solltest du dir mal das Grundbuch anschauen und falls ein Wohnrecht eingetragen ist auch die Urkunde dazu. Darin sind die Bedingungen des Wohnrechts geregelt.

Zu 2. Ob deine Betreute einenAnspruch auf Leistungen nach SGB XII hat hängt sehr von verschiedenen Umständen ab. Grundsätzliches zu den Leistungen kannst du z.B. Hier: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ? Wikipedia nachlesen.

Es gilt hierbei prinzipiell ein anrechnungsfreier vermögensbetrag von 2600 €. Dann ist aber noch die Frage welche Wohnkosten deine Betreute hat und ob sie mglw. Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen Behinderung hat.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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