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Haus verkaufen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Haus verkaufen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, Ich habe eine vermögende Betreute, die ich im Heim untergebracht haben. Sie ist sehr zufrieden dort und möchte auch ...


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Alt 17.03.2012, 15:53   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 11.12.2011
Beiträge: 21
Standard Haus verkaufen

Hallo,
Ich habe eine vermögende Betreute, die ich im Heim untergebracht haben. Sie ist sehr zufrieden dort und möchte auch bleiben. Sie hat ein Einfamilienhaus. Keine Familie, keine Erben. Sie sieht ein, dass sie das Haus verkaufen sollte, vor allem da sie sehr sparsam ist und keine Kosten verursachen will, die unnötig sind.
Frage: Welche genehmigungen brauche ich wann.
Zum Haus verkaufen ist klar.
Aber....
Brauch ich schon eine Genehmigung zur Haushaltsauflösung? Brauch ich die Genehmigung zum Verkauf vorher oder hinterher. Hab jetzt in Büchern gelesen, dass das nach dem Kaufvertrag der Notar veranlasst. Was ist der richtige Weg?
Gibt es Vorgaben zur Haushaltsauflösung? Meine Betreute wohnt in einer "guten" Wohngegend. Kann man ihr zumuten einen Hausratverkauf zu machen wo alle ins Haus kommen und rumschauen? Hab ich da die Pflicht so viel Geld wie möglich rauszuholen oder sollte ich es lieber still und leise und Umfeld-Verträglich gestalten. Sehr viel wird dabei sicher nicht rauskommen, da es ein Haushalt aus den 50er ist und es keine Wertgegenstände an sich gibt. Sie haben sehr sparsam gelebt und alles auf die Bank getragen.
Danke
toeniboeni ist offline  
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Alt 17.03.2012, 17:28   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo toenieboenie,

Zitat:
Welche genehmigungen brauche ich wann.
Bald ist Ostern und da kann man jetzt schon mal anfangen mit dem Suchen- nämlich über die Suchfunktion hier oder in den entsprechenden Threads. Davon gibt es eine ganze Menge, vielleicht schaust Du dort erstmal.

Zitat:
Brauch ich schon eine Genehmigung zur Haushaltsauflösung? Brauch ich die Genehmigung zum Verkauf vorher oder hinterher. Hab jetzt in Büchern gelesen, dass das nach dem Kaufvertrag der Notar veranlasst. Was ist der richtige Weg?
siehe oben und hier:Genehmigungspflichten ? Betreuungsrecht-Lexikon.

Auch wegen der anderen Fragen bitte ich Dich mal in anderen Threads nachzulesen. Es ist oft etwas langweilig wenn so oft die immergleichen Freagen gestellt werden und neu beantwortet werden sollen.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 18.03.2012, 14:59   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
Standard

Moin Toeniböni

Die möglichen Fundstellen für die anfallenden Genehmigungen hat Dir Michaela schon geschrieben.
Was Du aber vielleicht noch bedenken solltest:
Möglicherweise sieht das Gericht keine Notwendigkeit für den Verkauf des Hauses. Dann darfst Du es nicht verkaufen. Grund dafür ist z.B. wenn die Betreute auch so genug Geld hat, um nicht auf den Verkauf angewiesen zu sein. Dann kannst Du es vermieten...
Ich durfte mir mal ganz gründlich was einfallen lassen, um die Villa einer Betreuten verkaufen zu dürfen.

Was anderes ist es, wenn die Betreute das Haus selber verkaufen möchte und als Voraussetzung: versteht, worum es geht.
Dann geht aber die Suche nach den genehmigungspflichtigen Sachen von vorne los, weil sie die Voraussetzungen geändert haben.

Fröhliches Surfen

wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 18.03.2012, 17:15   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard

Hallo,

Du lässt Dir von der Betreuten ein Schriftstück unterschreiben, worin sie sich mit der Wohnungsauflösung und dem Hausverkauf einverstanden erklärt. Den angestrebten Verkaufspreis gleich mit rein schreiben.

Dann bittest Du das Gericht schriftlich um Genehmigung zum Wohnungsverkauf.

Wenn Du den Beschluss hast und dieser rechtskräftig ist, kann es losgehen. Entweder alles selbst machen, oder einen Makler suchen oder sich an eine Bank mit rühriger Immobilienabteilung wenden.

Wenn man sich mit einem Käufer geenigt hat, wieder an das Gericht schreiben, Kaufpreis mitteilen, um Genehmigung bitten usw.

Ist gar nicht so schwer, aber es wird eben etwas dauern. Das sollte man auch dem Käufer sagen, Einzug innerhalb von 4 Wochen geht eher nicht .

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 18.03.2012, 19:55   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Du lässt Dir von der Betreuten ein Schriftstück unterschreiben, worin sie sich mit der Wohnungsauflösung und dem Hausverkauf einverstanden erklärt. Den angestrebten Verkaufspreis gleich mit rein schreiben.
Hallo AndreasLübeck,

Das könnte zwar gemacht werden aber wenn die Betreute ihre Meinung so äußern kann dann wäre ja auch zu überlegen ob sie nicht gleich selber den Verkauf tätigt. Dann bräuchte es auch kein Genehmigungsverfahren.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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