Dies ist ein Beitrag zum Thema Haus verkaufen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
Ich habe eine vermögende Betreute, die ich im Heim untergebracht haben. Sie ist sehr zufrieden dort und möchte auch ...
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17.03.2012, 15:53 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 11.12.2011
Beiträge: 21
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Haus verkaufen
Hallo,
Ich habe eine vermögende Betreute, die ich im Heim untergebracht haben. Sie ist sehr zufrieden dort und möchte auch bleiben. Sie hat ein Einfamilienhaus. Keine Familie, keine Erben. Sie sieht ein, dass sie das Haus verkaufen sollte, vor allem da sie sehr sparsam ist und keine Kosten verursachen will, die unnötig sind. Frage: Welche genehmigungen brauche ich wann. Zum Haus verkaufen ist klar. Aber.... Brauch ich schon eine Genehmigung zur Haushaltsauflösung? Brauch ich die Genehmigung zum Verkauf vorher oder hinterher. Hab jetzt in Büchern gelesen, dass das nach dem Kaufvertrag der Notar veranlasst. Was ist der richtige Weg? Gibt es Vorgaben zur Haushaltsauflösung? Meine Betreute wohnt in einer "guten" Wohngegend. Kann man ihr zumuten einen Hausratverkauf zu machen wo alle ins Haus kommen und rumschauen? Hab ich da die Pflicht so viel Geld wie möglich rauszuholen oder sollte ich es lieber still und leise und Umfeld-Verträglich gestalten. Sehr viel wird dabei sicher nicht rauskommen, da es ein Haushalt aus den 50er ist und es keine Wertgegenstände an sich gibt. Sie haben sehr sparsam gelebt und alles auf die Bank getragen. Danke |
17.03.2012, 17:28 | #2 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo toenieboenie,
Zitat:
Zitat:
Auch wegen der anderen Fragen bitte ich Dich mal in anderen Threads nachzulesen. Es ist oft etwas langweilig wenn so oft die immergleichen Freagen gestellt werden und neu beantwortet werden sollen. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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18.03.2012, 14:59 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
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Moin Toeniböni
Die möglichen Fundstellen für die anfallenden Genehmigungen hat Dir Michaela schon geschrieben. Was Du aber vielleicht noch bedenken solltest: Möglicherweise sieht das Gericht keine Notwendigkeit für den Verkauf des Hauses. Dann darfst Du es nicht verkaufen. Grund dafür ist z.B. wenn die Betreute auch so genug Geld hat, um nicht auf den Verkauf angewiesen zu sein. Dann kannst Du es vermieten... Ich durfte mir mal ganz gründlich was einfallen lassen, um die Villa einer Betreuten verkaufen zu dürfen. Was anderes ist es, wenn die Betreute das Haus selber verkaufen möchte und als Voraussetzung: versteht, worum es geht. Dann geht aber die Suche nach den genehmigungspflichtigen Sachen von vorne los, weil sie die Voraussetzungen geändert haben. Fröhliches Surfen wünscht Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
18.03.2012, 17:15 | #4 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Hallo,
Du lässt Dir von der Betreuten ein Schriftstück unterschreiben, worin sie sich mit der Wohnungsauflösung und dem Hausverkauf einverstanden erklärt. Den angestrebten Verkaufspreis gleich mit rein schreiben. Dann bittest Du das Gericht schriftlich um Genehmigung zum Wohnungsverkauf. Wenn Du den Beschluss hast und dieser rechtskräftig ist, kann es losgehen. Entweder alles selbst machen, oder einen Makler suchen oder sich an eine Bank mit rühriger Immobilienabteilung wenden. Wenn man sich mit einem Käufer geenigt hat, wieder an das Gericht schreiben, Kaufpreis mitteilen, um Genehmigung bitten usw. Ist gar nicht so schwer, aber es wird eben etwas dauern. Das sollte man auch dem Käufer sagen, Einzug innerhalb von 4 Wochen geht eher nicht . Gruß Andreas |
18.03.2012, 19:55 | #5 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
Das könnte zwar gemacht werden aber wenn die Betreute ihre Meinung so äußern kann dann wäre ja auch zu überlegen ob sie nicht gleich selber den Verkauf tätigt. Dann bräuchte es auch kein Genehmigungsverfahren. Gruß, Andreas
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