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Heim- Regelung Todesfall, Nachlass, Erben

Dies ist ein Beitrag zum Thema Heim- Regelung Todesfall, Nachlass, Erben im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich hab mal eine Frage wie ihr das händelt. Ich habe einen Heimvertrag vorliegen der unter Regelungen im Todesfall, ...


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Alt 17.03.2012, 16:42   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 26.09.2011
Beiträge: 21
Standard Heim- Regelung Todesfall, Nachlass, Erben

Hallo,

ich hab mal eine Frage wie ihr das händelt.

Ich habe einen Heimvertrag vorliegen der unter Regelungen im Todesfall, die Einrichtung berechtigt, unabhängig von der erbrechtlichen Rechtslage, den Nachlass an einen Angehörigen auszuhändigen, dieser ist namentlich genannt. Es sind aber mehrere Angehörige da und ich bin mir gerade in diesem Fall nicht sicher ob es zu Erbstreitigkeiten kommt. Die zu betreute Person kann sich nicht mehr äußern.
Allerdings wäre es vermutlich in ihrem Sinne.

Streicht ihr so etwas, unterschreibt ihr so etwas?
Habe ich da ein Haftungsrisiko wenn es später zum Streit kommt?
Oder mache ich mir um nichts einen Kopf?

Viele Grüße
Nuriasun
nuriasun ist offline  
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Alt 17.03.2012, 17:32   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo nuriasun,

wenn im Heimvertrag schon jemand eingetragen ist für den Todesfall dann wird das doch sicher deine Betreute veranlasst haben. Warum sollte ihrem Wunsch nicht entsprochen werden?

Das Wort "Nachlass" ist eh wahrscheinlich für die paar Dinge die jemand im Heim hat etwas hoch gegriffen. Dabei gehts meistens darum, dass das Heim jemanden hat der im Todesfall das Zimmer räumt. Oder befinden sich dort erhebliche Wertsachen?

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.03.2012, 18:53   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 26.09.2011
Beiträge: 21
Standard

Hallo Michaela,

ich habe mich nicht klar ausgedrückt, sorry.
Er ist eben so, dass er noch nicht unterschrieben ist. Die Betreute ist nach Krankenhausaufenthalt erst in das Heim gekommen,ich dann eingesetz worden und mir dieser Vertrag zur Unterschrift vorgelegt worden- weder sie noch ich haben die Regelung in dieser Form veranlasst.

Wenn das der 100% Wille meiner Betreuten wäre- gar kein Problem!!

Nein da befinden sich keine Wertsachen da sie gerade erst hingekommen ist. Ich weiß nur nicht ob weitere Erben auf mich zurückgreifen könnte , weil ich diese Regelung abgenickt habe und sie anderer Meinung sind.
Grüße
Sabine
nuriasun ist offline  
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Alt 17.03.2012, 19:00   #4
mungo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ich würde schlicht die Frage stellen, wie der Name da reingekommen ist. Der Verfasser des Vertrages kann das sicherlich beantworten.
Dann sieht man klarer.

Eine Verfügung mit Wirksamwerden nach dem Tod hat ja auch was testamentarisches, und wenn der Nachlaß - oder Teile davon - an jemanden herausgegeben werden sollen (klar, die wollen natürlich das Zeug möglichst schnell loswerden und nicht noch zwischenlagern), ist der Hintergrund schon bedenkenswert.
 
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Alt 18.03.2012, 14:52   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
Standard

Moin nuriasun

Über das Wort "Nachlass" im Heimvertrag würde ich auch stolpern -
und des durch "seine Habe im Heim" ersetzen. Dann würde ich den betreffenden Angehörigen anrufen und fragen, ob er/sie damit einverstanden ist die Sachen ggf. nach dem Ableben des Betreuten abzuholen. Wenn ja, dann ist's gut. Wenn nein, ist dessen Name sowieso falsch im Heimvertrag.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 18.03.2012, 17:33   #6
mungo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ich habe schon einen Schmerz damit, testaments-ähnliche Verfügungen, also bezogen auf einen Zeitpunkt nach Ende der Betreuung (Tod des Klienten) zu unterschreiben; schon gar, wenn ich den Klienten nicht kenne und er nicht willensfähig ist.

Und die Sache mit dem "Nachlaß" - wenn er denn im Vertrag so genannt wird - würde ich sowieso nicht verfügen, ohne wenigstens zu wissen, wie der Name da reingekommen ist. Es handelt sich IMHO dabei nämlich einerseits um eine Verpflichtungserklärung (das Zeug muß dann innerhalb der genannten Frist abgeholt werden, sonst entstehen Regreßansprüche), andererseits habe ich kein Rechtsverhältnis mit diesem Menschen, für den ich dann eine Verpflichtung einginge - und wenn er nicht einverstanden ist, fällt sie auf mich zurück.
 
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