Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsentnahme im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmer,
ist jetzt kein ganz großes Thema, mich interessiert dennoch die Handhabe:
Wenn ich einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss erhalte, muss ich ...
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19.03.2012, 08:51 | #1 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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Vergütungsentnahme
Liebe Teilnehmer,
ist jetzt kein ganz großes Thema, mich interessiert dennoch die Handhabe: Wenn ich einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss erhalte, muss ich dann die 4 Wochenfrist des Rechtsmittel der Beschwerde abwarten, bevor ich das Geld dem Vermögen der Betreuten entnehme oder kann ich es gleich entnehmen und muss eben die Möglichkeit bedenken, es theoretisch wieder (mit 4% Zins) zurückzahlen zu müssen? Vielen Dank, Klima |
19.03.2012, 08:53 | #2 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Du musst warten, bis der Beschluss mit Rechtskraftvermerk vor Dir auf dem Tisch liegt.
Das ist der rechtlich saubere Weg. |
19.03.2012, 22:14 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 13.12.2011
Beiträge: 60
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Hallo Klima,
der rechtlich sauberste Weg ist sicherlich der von Fara beschriebene. Wenn Du das Verzinsungsrisiko im Falle der Rückforderung tragen willst, dann ist der Weg der vorzeitigen, d. h. vor Rechtskraftvermerk, auch möglich. mfg
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