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gesetzliche Betreuung

 

Gesetzliche Betreuung aufheben

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzliche Betreuung aufheben im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Forumsnutzer, ich habe für meinen Mann vor 3 Jahren die gesetzliche Betreuung beantragt und bekommen, als er über Monate ...


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Alt 19.03.2012, 15:52   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.09.2011
Beiträge: 6
Standard Gesetzliche Betreuung aufheben

Liebe Forumsnutzer,

ich habe für meinen Mann vor 3 Jahren die gesetzliche Betreuung beantragt und bekommen, als er über Monate im Krankenhaus lag und etliche Notoperationen überstehen musste.
Leider ist er als Pflegefall entlassen worden. Nach der zweiten Operation war er extrem verwirrt, was zuerst als nicht unübliches 'Durchgangssyndrom', später vom Krankenhausneurologen als Folge chronischen Alkoholismus, noch später in der neurologischen Reha als (hypoxischer) Hirnschaden diagnostiziert wurde.
Sein Zustand hat sich jetzt stark gebessert. Allerdings ist er nach wie vor nicht in der Lage, im Alltag allein zurecht zu kommen und benötigt ständige Unterstützung.
Ist es in dieser Situation möglich, die gesetzliche Betreuung aufheben zu lassen und die Betreuung statt dessen über (notariell beglaubigte) Vollmachten zu regeln? Wie müsste man dazu vorgehen?
Blaustrumpf
Blaustrumpf ist offline  
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Alt 19.03.2012, 17:17   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
Standard

Zitat:
Zitat von Blaustrumpf Beitrag anzeigen
Ist es in dieser Situation möglich, die gesetzliche Betreuung aufheben zu lassen und die Betreuung statt dessen über (notariell beglaubigte) Vollmachten zu regeln? Wie müsste man dazu vorgehen?
Hallo Blaustrumpf,

wenn sich der Gesundheitszustand wieder soweit gebessert hat das dein Mann wieder geschäftsfähig wäre dann könnte er im Prinzip eine notarielle Vollmacht erstellen lassen und diese dem Gericht anschließend mit der Bitte um Aufhebung der Betreuung übersenden.

Was du schreibst klingt ja eher noch nach sehr starken Einschränkungen. ihr solltet daher mit dem behandelnden Neurologen klären wie er die Geschäftsfähigkeit deines Mannes einschätzt. Wenn der Neurologe attestiert das dein Mann zur Erteilung einer Vollmacht in der Lage ist solltet ihr dies dem Gericht mit der Vollmacht übersenden.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 27.03.2012, 20:56   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.09.2011
Beiträge: 6
Standard

Hallo Andreas,

vielen Dank für diese Antwort. Mit der Geschäftsfähigkeit ist das so eine Sache. Für mich ist das ein sehr schwammiger Begriff. Oder gibt es dafür eine exakte Definition? Warum kann sein Neurologe das besser beurteilen als ich als Lebenspartner? Oder warum kann der Notar das nicht selbst beurteilen? Wenn es denn dann ein Arzt sein muss, können wir den aussuchen oder bestimmt vielleicht das Gericht, wer das feststellen darf?
Wie Du siehst, Fragen über Fragen (zur Geschäftsfähigkeit)...
Blaustrumpf ist offline  
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Alt 27.03.2012, 21:09   #4
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard

Zitat:
Zitat von Blaustrumpf Beitrag anzeigen
Mit der Geschäftsfähigkeit ist das so eine Sache. Für mich ist das ein sehr schwammiger Begriff. Oder gibt es dafür eine exakte Definition?
Ja, gibt es: § 104 BGB Geschäftsunfähigkeit.

Zitat:
Zitat von Blaustrumpf Beitrag anzeigen
Warum kann sein Neurologe das besser beurteilen als ich als Lebenspartner? Oder warum kann der Notar das nicht selbst beurteilen?
Für die Beurteilung krankhafter Störungen (siehe Definition) und ihrer Folgen sind nunmal Ärzte zuständig...

Zitat:
Zitat von Blaustrumpf Beitrag anzeigen
Wenn es denn dann ein Arzt sein muss, können wir den aussuchen oder bestimmt vielleicht das Gericht, wer das feststellen darf?
Im Prinzip könnt ihr den aussuchen, sofern er vom zuständigen Fachgebiet (Neurologie/Psychiatrie) ist.

Gruß, J.
Janina ist offline  
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Alt 27.03.2012, 21:13   #5
Stammgast
 
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Ort: OWL
Beiträge: 588
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Moin,
was spricht gegen die Weiterführung der rechtliche Betreuung und für eine Vollmacht mit gleicher Auswirkung?
Wenn ich Dich richtig verstanden habe bist Du die Betreuerin, so dass doch ansicht alles in Eurem Interesse laufen sollte und Euch kein Dritter "reinfunkt".

Grüße!
gonzo ist offline  
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Alt 27.03.2012, 21:32   #6
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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@ gonzo:

Der Betreuer wird vom Gericht kontrolliert, ein Bevollmächtigter nicht. Das kostet a) Geld und funkt einem b) mehr oder weniger rein. Seit ich mich hier mit dem Betreuungsrecht auseinandergesetzt habe, käme die Option "Betreuung" für mich nur noch in Frage, wenn ich absolut niemanden hätte, dem ich eine Vorsorgevollmacht erteilen kann. Und sei es nur, damit privat auch privat bleibt.

Lieben Gruß, Janina
Janina ist offline  
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Alt 27.03.2012, 22:05   #7
Stammgast
 
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Ort: OWL
Beiträge: 588
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Zitat:
Zitat von Janina Beitrag anzeigen
Der Betreuer wird vom Gericht kontrolliert, ein Bevollmächtigter nicht.
was spricht gegen Kontrolle, wenn alles korrekt läuft/laufen soll?
Zumal die Ehefrau eh befreit ist, bis auf die Schlussrechung halt.

Zitat:
Zitat von Janina Beitrag anzeigen
Das kostet a) Geld und funkt einem b) mehr oder weniger rein.
Die Betreuung wird doch ehrenamtlich von der Partnerin geführt - ausser das Vermögen ist ü25T dann kämen die Gerictskosten hinzu. Achja bei mir hat das Gericht noch nie gefunkt?!

Zitat:
Zitat von Janina Beitrag anzeigen
Und sei es nur, damit privat auch privat bleibt.
das sollte es bei der Ehefrau doch ansich sein
gonzo ist offline  
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Alt 27.03.2012, 22:53   #8
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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Naja, in meinem Bekanntenkreis hat eine ehrenamtlich ihren Mann betreuende Ehefrau schon die Erfahrung gemacht, dass es nach Einrichten der Betreuung nicht so weiterlief wie bisher, sondern dass sie jetzt einen Schwung Verwaltungskram an der Backe hat. Wie es da im Einzelnen aussieht, weiß ich nicht und ist hier wohl auch nicht interessant...

Jedenfalls ist es auch meine Erfahrung, dass - sobald man irgendwelche Behörden für was auch immer mit im Boot hat - das Leben komplizierter und meist auch reich an Wartezeiten auf Bescheide oder Belege wird. Und das darf man dann auch noch bezahlen, wenn man ein bisschen Vermögen hat.

Nö, das wollen weder meine Angehörigen noch ich so haben. Da ist auch egal, wenn das Gericht üblicherweise nicht oder wenig reinfunkt. Es könnte - und das möchte ich nicht. Setzt natürlich voraus, dass man sich auf diejenigen, die man zu bevollmächtigen gedenkt, wirklich verlassen kann.

Liebe Grüße, Janina
Janina ist offline  
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Alt 27.03.2012, 23:13   #9
Gesperrt
 
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Beiträge: 6
Standard

Zitat:
Zitat von Janina Beitrag anzeigen
Der Betreuer wird vom Gericht kontrolliert, ein Bevollmächtigter nicht. Das kostet a) Geld und funkt einem b) mehr oder weniger rein.
Das ist genau der Punkt. Allein für Gutachten, die das Gericht eingeholt hat, haben wir über 700,-- € bezahlen müssen. Dieses Geld könnte ich für Therapien sicher sinnvoller einsetzen.
Außerdem möchte ich, genau wie Janina, auch gern unsere Privatheit zurückhaben (die Geister, die ich rief,...)
Blaustrumpf ist offline  
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Alt 28.03.2012, 21:31   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.03.2012
Ort: Nordharz
Beiträge: 61
Standard

Der Notar hat auch Erfahrung, die Du hinzuziehen solltest.

Bei mir ging es um meine Eltern. Ich hatte zwar Vorsorgevollmacht, aber keine Bankvollmacht. Ein engagiertes Amtsgericht, Ärzte und nicht zuletzt der Notar machten es möglich, dass keine Betreuung eingerichtet werden musste.

Im Betreuungsfall hätte ich Miete zahlen müssen im Elternhaus. Ich hatte aber mein ganzes Leben aufgegeben, um meinen Eltern nahe sein zu können. Also Job weg, ETW verkauft und Vermögen in die dringend notwendige Renovierung des Hauses gesteckt. Ich hätte unter die Brücke ziehen müssen, denn das Haus konnte ich mir vom ALG I nicht leisten. Inzwischen ist meine Mutter verstorben und ich bin finanziell unabhängig.

Es hat mal im KH eine Ärztin geplärrt, für meinen Vater müsse unbedingt eine Betreuung eingerichtet werden. "Wenn Sie behaupten, mein Vater sei dement, verklage ich Sie!" war meine Antwort. Sollen mich doch solche Leute für eine verquere alte Zicke halten.

Ich kenne Janinas Thread und kann Dir nur raten, ziehe es durch. Rechtliche Betreuung ist oft notwendig und deshalb habe ich mich entschieden, dies ehrenamtlich für fremde Menschen zu tun. Es gibt aber Ausnahmen, die besser privat geregelt werden. - Mein Vater (89) bekommt 3 x wöchentlich Rückenmassagen von einer fröhlichen Physiotherapeutin, er liebt dieses Vergnügen sehr, da möchte ich mit niemandem diskutieren müssen, ob ich sein Geld dafür ausgeben darf, das ist privat: mein Papa bekommt alles, was ihm noch Spaß macht.
__________________
Der glücklichste Tag meines Lebens ist HEUTE; meine Lieblingsfarbe ist BUNT.
NinaD ist offline  
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betreuungsvollmacht, gesetzliche betreuung

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