Dies ist ein Beitrag zum Thema Organisation Begleitung zur Untersuchung o. Werkstattbesichtigung eines Heimbewohners im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Trotz Benutzung der Suche konnte ich keine passende Antwort auf mein Problem finden. Evtl. ist es ja gar keins, denn ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 20.10.2010
Beiträge: 21
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Trotz Benutzung der Suche konnte ich keine passende Antwort auf mein Problem finden. Evtl. ist es ja gar keins, denn viele von Euch sollten schon ähnlich gelagerte Fälle gemeistert haben:
Ein Betreuter von mir soll zur Entscheidung über eine unbefristete Bewilligung einer Unfallente begutachtet werden. Auf Grund seiner geistigen Behinderung kann er nicht allein zur Untersuchung und benötigt eine Begleitperson. Das Heim sieht sich nicht zuständig, da die Untersuchung nicht im Rahmen der ärztlichen Versorgung notwendig ist. Welche Hilfe kann hier organisiert werden? Kann ich das Heim gegen Kostenerstattung aus dem Vermögen des Betreuten beauftragen, eine Begleitung zu stellen? die Berufsgenossenschaft erstattet nur evtl. anfallende Reisekosten und erwartet das Erscheinen des Betreuten zur Untersuchung im Rahmen der Mitwirkungspflicht. Weiterhin soll ein anderer Betreuter in eine WfbM aufgenommen werden, der Bewilligungsbescheid der Rentenversicherung zur Kostenübernahme liegt mir schon vor. Die Werkstatt möche einen Termin zum gegenseiigen Kennelernen und gleichzeitiger Werkstattbesichtigung. Die Werkstatt bifindet sich 20 km vom Heim entfernt und der Betreute ist mittellos. Neben der Transportmöglichkeit ist eine Begleitperson erforderlich. Auch hier sieht sich das Heim nicht als zuständig an. Das Heim möchte natürlich auch, dass der Betreute die Wekstatt besucht, da er sonst nicht ausgelastet ist und eine Tagesstrukturierung schwierig ist. Ich sehe es so, dass der Bezugsbetreuer aus dem Heim den Betreuten am besten kennt und sicherlich der Werkstatt sämtliche gewünschte Auskünfte erteilen kann und die geeignetste Begleitperson wäre. Aus Personalmangel soll wohl die Begleitung bzw. der Fahrdienst nicht möglich sein. Als Betreuer biete ich natürlich aus keinen Fahrdienst an und meine Anwesenheit bei der Untersuchung bzw. Werkstattbesichtigung ist auch nicht nötig, da hier keine Entscheidungen zu treffen sind. Wie habt Ihr in sochen Fällen reagiert? Grüsse Thomas |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
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Hallo Thomas,
der erste Fall - naja, irgendwie haben sie ja Recht im Heim. Diese Untersuchung ergibt sich weder aus der Leistungsvereinbarung fürs das Wohnen, noch aus der Pauschale Tagesgestaltung. Ob es rechtlich zulässig ist, die Begleitung vom Konto heraus zu finanzieren? (frag das Gericht)... Fall 2: Mittellos ist relativ, immerhin hat er ja noch seinen Barbetrag - und über dessen Verwendung kannst du verfügen! An der Stelle könntest du pokern, so nach dem Motto: naja, er hat halt nen Vertrag mit euch, welche Probleme ihr mit der Tagesgestaltung habt, ist nicht mein Bier! Da ich aber auch auf dieser bösen anderen Seite arbeite, merke ich mal salopp an: Was hindert dich daran, die Beiden zu begleiten? Erstens ist dies jeweils eindeutig eine rechtliche Angelegenheit und zweitens würde ich sowas als persönlichen Kontakt betrachten, was ja auch Aufgabe eines Betreuers ist. Das ist jetzt sicherlich nicht auf dich gemünzt, aber so langsam habe ich auf der Arbeit einiges dicke - etwa 6seitige Vermögensabfragen, die ich ausfüllen soll; Bewohnern diese langweiligen Heizkostenzuschussformulare erklären, die sie eh nicht verstehen; ständig unterschreibe ich i.V oder i.A. Rezepte für KG oder Taxischeine; muss mich am Telefon rechtfertigen, wenn ein Krankenhaus ein persönliches Erscheinen eines Betreuers für eine OP verlangt oder weil ich schriftlich aufnehme und weiterleite, dass ein Bewohner bitte seine neue Betreuerin persönlich kennen lernen möchte, bevor er der Betreuung durch diese Person zustimmt. In mehr als 15 Jahren haben mich genau 2 Betreuer befragt, warum sie einer Beantragung eines höheren Hilfebedarfs zustimmen sollten (von etwa 30 "Fällen"); wenn die Sozialberichte an den Kostenträger anstanden - die Bewilligung auf welchem Zeitraum sie sich beziehen und wann neue Anträge gestellt werden müssen, liegen jedem Betreuer vor - kam in diesem Zeitraum für locker 60 Personen noch nie eine Nachfrage, was ich da eigentlich dem Kostenträger übermittle...die Liste lässt sich beliebig erweitern. Vieles mache ich, obwohl ich nicht berechtigt bin und refinanziert ist dies auch nicht - also bitte nicht über das böse Heim schimpfen. In unserer Einrichtung werden in diversen Settings rund 1600 Menschen mit Behinderung betreut - 2 Jahre nach offizieller Einführung des "persönlichen Budgets" gab aus bei uns 3-4 Anfragen von Betreuern in diese Richtung, wohl gemerkt Anfragen, also auch: was heißt dies? Will sagen: Klar ist es engstirnig, wenn ein Heim sofort alles abblockt und die allermeistens gesetzlichen Betreuer sind schlichtweg damit überfordert, bei solchen Gesprächen auch nur ansatzweise adäquate Anworten zu geben - dennoch wäre es verfehlt darin den Berufstand in Frage zu stellen, genauso wie es verfehlt wäre den "Heimen" eine gewisse Bockigkeit vorzuwerfen. Im Interesse der betreuten Menschen sollten beide Seiten sich aufeinander zu bewegen - ebenso wie die alte Komplexeinrichtung, die Konten führt, Berichte schreibt, Ausweise beantragt tot sein sollte, ist es auch notwendig, dass die Illusion eines Betreuers, der bei jeder Blutentnahme "Händchen hält" niemals Realität wird... Gruß
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I need a fistfull of medication just to keep it in my pants (Monstermagnet) |
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#3 | ||||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen,
also, zur Untersuchung bei der BG würde ich auf jeden Fall persönlich mitgehen. Bei einer Bewilligung von Unfallrente oder auch nur Arbeitsfähigkeit habe ich schon die dollsten Dinger erlebt indem z. B. versucht wurde berechtigte Ansprüche des Betreuten abzuwehren. Letztes Beispiel: Mann mit deutlich sichtbarem Klumpfuss und schwer gehbehindert wurde für voll arbeitsfähig erkannt. ![]() Den Ärger hatte dann hinterher ich mit dem Widerspruch usw. Da schwinge ich mich lieber gleich auf. Bei dem WfbM Fall sehe ich das anders weil ich mich auch frage, wenn der Betreute nicht alleine zur Besichtigung kann, wie kommt er dann zukünftig täglich zur Arbeit? Das ist für die Zukunft ja dann ja ein riesen Problem bzw. die Teilnahme an der WfbM eigentlich unmöglich. Hier sehe ich aber das Heim in der Pflicht. In den meisten Heimverträgen steht bei den zu erbringenden Hilfen: Aufsuchen von anderen nötigen Stätten, Arztbesuche usw. Da würde ich hart bleiben. Zu Tower: Ein Werkstattbesichtigungstermin ist keine rechtliche Vertreteung, das ist Tourismus. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ich habe noch nie Rezepte unterschrieben oder das machen sollen, auf welcher Grundlage denn auch? Zitat:
Ich will jetzt nicht in Klagekonkurrenz treten aber meine Erfahrung ist die, dass gerade Heime versuchen alles abzuwälzen was zu ihren Aufgaben gehört. Andererseits habe ich es bislang selten erlebt, dass ein Heim einen Betreuer direkt mal auf seine Nicht- Anwesenheit angesprochen oder sich wirklich z.B. bei Gericht darüber beschwert hat. Wenn Du einige Pfleger fragst wo ich Betreute habe dann würden die auch sagen: sehen wir nie. Wissen dabei aber gleichzeitig nicht, dass ich z.B. mit dem Sozialdienst wöchentlich in Verbindung stehe. Es ist ja nun nicht so, dass in Heimen oder Einrichtungen Transparenz ganz gross geschrieben würde. Nix für ungut. ![]() Gruss Michaela |
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#4 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,609
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Moin moin
Was die Begleitung zu der Begutachtung oder Vorstellung in der WfB angeht, teile ich die Meinung von Michaela. Ob ich mit dem Betreuten fahre mache ich aber auch einerseits von meiner Laune bzw. davon abhängig, ob ich die Begleitung für den Aufbau oder Erhalt des Vertrauensverhältnisses zu dem Betreuten für angebracht halte oder nicht. So eine Aktion kann zwar Zeit dauern, aber auf der anderen Seite auch eine Menge Zeit einsparen, die ich anderweitig aufwenden müßte um den Kontakt zum Betreuten zu halten (Wünsche und Bedarfe eruieren etc.). Der Versicherungsstatus und die Sicherheit als solche spielt aber auch eine Rolle, ob ich wen mitnehme oder nicht. Ich habe keinen Bock drauf, dass einer aussteigt ohne vorher das Anhalten abzuwarten. Oder dass noch mal einer unbedingt mit mir kämpfen will (bei 130 auf der Autobahn...) MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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