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Sparkassenkonto

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sparkassenkonto im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, habe seit einem Jahr die Betreuung eines Herren, der stets selbständig war (nie angestellt). Nun ist er nach einem ...


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Alt 12.04.2012, 23:46   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 01.12.2010
Ort: Köln
Beiträge: 29
Standard Sparkassenkonto

Hallo,

habe seit einem Jahr die Betreuung eines Herren, der stets selbständig war (nie angestellt). Nun ist er nach einem Schlaganfall mit Halbseitenlähmung im Pflegeheim und bezieht Sozialhilfe. Eigene Einnahmen hat er nicht (bezieht keine Rente o.ä.), d.h., sein Konto weist keinerlei Geldeingänge auf. Das Taschengeld wird dem Heim überwiesen.
Er hat seinerzeit ein Geschäftskonto bei der örtlichen Sparkasse eingerichtet, für das nun im Quartal 20 Euro zu zahlen sind (das ist die günstigste Form der Kontoführung).
Da der Mann mit seinen 75 Jahren noch eine Weile leben kann, wird sein Kontostand (zuzeit hat er exakt den Schonbetrag) nun nur noch schrumpfen und ich muss dabei zusehen.
Wegen mangelnder Geldeingänge nehmen ihn andere Banken nicht und kündigen möchte ich das Konto auch nicht.
Was soll ich tun? Muss das Sozialamt die Kontoführungskosten übernehmen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

Viele Grüße
Nele
Liesetalle ist offline  
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Alt 12.04.2012, 23:56   #2
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Hallo Nele,


wenn ich Dich recht verstehe, liegen jetzt > 2600 € auf dem Girokonto und davon gehen monatlich 6,66 € für die Kontogebühren weg.
Der Barbetrag wird wohl direkt ans Heim gezahlt , die für ihn ein Barbetragskonto führen werden.

Folgender Vorschlag :

wenns Heim "mitspielt" 600,- € aufs Barbetragskonto einzahlen.

Sparkonto bei der Sparkasse eröffnen und beim Gericht die
Genehmigung für die Auflösung des Girokontos und Umbuchung des Guthabens auf das Sparkonto beantragen.

Bei Bedarf dann immer das Barbetragskonto etwas auffüllen .

Anderen Weg seh ich nicht, zumal das Sparkonto keine Kosten verursacht und minimale Erträge bringt.

Unter welchem rechtlichen Gesichtspunkt soll das Sozialamt verpflichtet sein, die Kosten für ein nicht benötigtes Konto zu übernehmen ?

fwu
fwu ist offline  
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Alt 13.04.2012, 08:12   #3
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

Das Konto kostet nur.
Dem Vorschlag von fwu schließe ich mich hinsichtlich der Kündigung des Kontos und der Anlegung eines Sparkontos an.
Die erforderlichen Genehmigungen bitte nicht vergessen!
MAn kann bei Gericht auch eine sogenannte Dauerfreigabe beantragen, dass monatlich der Betrag X vom Sparkonto auf das Barbetragskonto im Heim übertragen wird.
600 EUR auf das Barbetragskonto einzahlen ... da würde das Gericht hier nicht mitmachen, da die Gelder, die nicht benötigt werden, gem. § 1806 BGB mündelsicher und verzinslich anzulegen sind. Und das ist beim Barbetragskonto im Heim nicht der Fall.
Fara ist offline  
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Alt 13.04.2012, 08:51   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen,

Fara Du schreibst:
Zitat:
da würde das Gericht hier nicht mitmachen, da die Gelder, die nicht benötigt werden, gem. § 1806 BGB mündelsicher und verzinslich anzulegen sind.
Bei uns ginge das wahrscheinlich, ich könnte es auch begründen.

Immer wieder ist mal was defekt, der Fernseher, die Brille, das Hörgerät, Spezialschuhe werden gebraucht usw. Da braucht man schon einen angemessenen "Pufferbetrag" zur Verfügung. Im schlimmsten Fall müsste der Betreute nämlich wegen dem Antrag Sparbuchentnahme und dem Rechtskraftvermerk mindestens 6 Wochen warten bis er eine neue Brille o.ä. bekommen könnte. Das halte ich nicht für zumutbar.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 13.04.2012, 08:56   #5
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

Regionale Unterschiede
Fara ist offline  
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Alt 13.04.2012, 18:00   #6
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Zitat:
Zitat von fwu Beitrag anzeigen
... und beim Gericht die
Genehmigung für die Auflösung des Girokontos ... beantragen.
So´n Mist. Ich hab heute n Girokonto gekündigt - Kraft eigner Wassersuppe.
Da werd ich Mo. wohl ´n KoTau bei der RPfl. hinlegen müssen.

R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 13.04.2012, 19:32   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

schön dich wieder zu lesen
Das mit dem Kotau muss nicht zwingend sein, ich trau mich kaum das zu sagen aber hier brauch ich auch keine Genehmigung bei den "kleine" Girokonten.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 13.04.2012, 20:24   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
Daumen hoch

Sorry,

aber in unserer Einrichtung gibt es auf die Barbetragskonten Zinsen - okay, da hat wohl vor ein paar Jahren mal ein Betreuer (zu recht!) gemeckert, aber seit dem ist es eben so (und die Verzinsung ist etwa auf dem Niveau eines Sparbuchs - aufs Giro gibts ja eh nichts mehr)...

Gruß
__________________
I need a fistfull of medication just to keep it in my pants (Monstermagnet)
Towerowitch ist offline  
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Alt 13.04.2012, 22:22   #9
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
So´n Mist. Ich hab heute n Girokonto gekündigt - Kraft eigner Wassersuppe.
Da werd ich Mo. wohl ´n KoTau bei der RPfl. hinlegen müssen.

R
Das sehen die Rechtspfleger bundesweit allerdings auch sehr unterschiedlich.
Fara ist offline  
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