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Bin ich an Verträge des vorhergehenden Betreuers gebunden?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bin ich an Verträge des vorhergehenden Betreuers gebunden? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Fara Wie gesagt, meine Glaskugel hat gerade so ihre Macken ... Ich danke Dir trotzdem. Ja, es ...


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Alt 16.04.2012, 19:54   #11
Einsteiger
 
Registriert seit: 13.04.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 20
Standard

Zitat:
Zitat von Fara Beitrag anzeigen
Wie gesagt, meine Glaskugel hat gerade so ihre Macken ...
Ich danke Dir trotzdem.

Ja, es wurde ein Pflegedienst eingesetzt, welcher sich aber nicht mit dem Budget i.H. von 15,00 Euro wöchentlich in der Lage sah, etwas an dem Zustand zu ändern. Auch bestätigte dieser, dass das Geld wirklich nur für die nowendigsten Sachen reiche. Zu diesem Zeitpunkt beschwerte sich meine Schwester bei der Betreuerin, welche die "Nichtversorgung mit Butter" abstritt und antwortete, dass meine Tante diese sicher in der Wohnung versteckt habe....

Ich habe "meine" Beschwerden der Richterin vorgetragen. Diese wollte aber nichts von den "alten Sachen" hören und statt dessen nur über die Zukunft meiner Tante reden. Natürlich ist dies auch das Wichtigste, aber die Vorbetreuerin kann somit so weitermachen...
Feierfox ist offline  
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Alt 16.04.2012, 21:01   #12
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
Daumen hoch

Hallo Andy,

bzgl. der "doppelten Kosten": Wenn die Unterbringungskosten in der Altenpflege ebenso berechnet werden wie in der Eingliederungshilfe, dann steht dem Heim allenfalls für die 6 Wochen die sog. Grundpauschale (kurz alles was die Miete im weiteren Rahmen abdeckt) zu. Zumindest in der Eingleiderungshilfe wird diese getrennt von der sog. Massnahmenpauschale (also das, was konkret am Menschen geleistet wird!) berechnet, wüsste keinen Grund warum dies im Bereich der Altenhilfe anders sein sollte, Kostenträger ist ja in der Regel derselbe (und hier nun das Argument für dich - die Grundpauschale beträgt in der Regel nur zw. 20-30% der Kosten, also vonwegen doppelte Kosten!).

Gruß
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I need a fistfull of medication just to keep it in my pants (Monstermagnet)
Towerowitch ist offline  
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Alt 16.04.2012, 21:41   #13
Einsteiger
 
Registriert seit: 13.04.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 20
Standard

Hallo Towerowitch,

danke für den Hinweis. Ich werde mich dahingehend mal schlau machen. Eigentlich logisch, dass keine Pflegekosten anfallen, wenn die Betreute bereits woanders untergebracht ist...analog zu den Verpflegungskosten nehme ich an.

Gruß
Andy
Feierfox ist offline  
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Alt 16.04.2012, 21:57   #14
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,981
Standard

Hallo,

Da liegt ein Irrtum vor. Die rechtlichen Grundlagen für Eingliederungshilfe und Pflege sind durchaus sehr unterschiedlich.
die Zahlungsverpflichtungen ergeben sich aus dem Heimvertrag. IdR wird lediglich der Verpflegungsanteil abgezogen. Die Kosten für das Vorhalten der Pflegekräfte entstehen dem Heim ja trotzdem. Also am besten erst einmal nachlesen.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 18.04.2012, 01:42   #15
mungo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Wenn aus dem Gutachten hervorgeht, daß die Tante bereits nicht mehr geschäftsfähig war, war die Kündigung der Wohnung ohne Genehmigung des Gerichtes rechtswidrig.
Das gilt übrigens auch für eine Kündigung, die Du jetzt aussprechen würdest.

Also: Akteneinsicht, mit dem Rechtspfleger sprechen und dann ggf. einen Antrag auf Kündigung stellen. Rechtskraft abwarten. Dann kündigen, wenn Du einen passenden Heimplatz hast, der Umzug organisiert ist und das Geld reicht.

Sonst Streß.
 
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Alt 18.04.2012, 13:13   #16
Gesperrt
 
Registriert seit: 17.04.2012
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 4
Standard

Hallo Andy,
ich möchte noch etwas zu der Patientin selber sagen: Da Sie dement ist, solltest du berücksichtigen, dass jede Änderung der Lebensumstände Stress bedeutet und zu einer Verschlechterung führen kann.
Du musst dich eigentlich fragen, was zum wohle deiner Tante am meisten beiträgt. Besuche der Familienangehörigen sind ein wichtiger Punkt, genauso wichtig ist m.E. aber auch wie in der Einrichtung mit Demenzkranken umgegangen wird, gibt es besondere Angebote (z.B. zusätzliches Personal, dass sich kümmert und betreut, nicht nur pflegt.)
Ansonsten würde ich es halten, wie Mungo es eben sagte: Mit dem Rechtspfleger sprechen.
Ein Wechsel der Unterbringung kann dann auch in Ruhe vorbereitet werden.
LG
Luzelia
Luzelia ist offline  
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Stichworte
ehemaliger betreuer, heim, unterbringung, vertrag

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