Dies ist ein Beitrag zum Thema Bin ich an Verträge des vorhergehenden Betreuers gebunden? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich bin seit kurzer Zeit (ehrenamtlicher) Betreuer meiner Tante. Die Betreuerin, welche meine Tante vorher betreute, hat diese - ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 13.04.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 20
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Hallo,
ich bin seit kurzer Zeit (ehrenamtlicher) Betreuer meiner Tante. Die Betreuerin, welche meine Tante vorher betreute, hat diese - entgegen den Wünschen der restlichen Verwandschaft - in einem Heim in einem anderen Ort untergebracht, welches für die Verwandten (Schwestern - beide um die 80 Jahre) sehr schlecht zu erreichen ist. Angeblich war in dem Ort der Verwandten nichts zu finden. Wie sich jetzt herausstellte, hat sie bei mehreren Heimen nicht mal angefragt. Aber egal. Da ja der Vertrag mit diesem Heim von dieser Betreuerin abgeschlossen wurde und ich gegen dieses Heim bin, bin ich der Meinung, dass ICH nicht an diesen Vertrag gebunden bin und meine Tante in dem Ort ihrer Schwestern unterbringe und somit den Vertrag mit dem Heim "aus wichtigem Grund" kündige. Ein weiterer Grund ist, dass dieses Heim auf die Kündigungsfrist besteht, obwohl ab sofort ein Heimplatz in dem anderen Ort zur Verfügung steht. Das Problem ist nun, dass dieses Heim keine 6 Wochen warten will/kann (aus finanziellen Gründen), bis die Frist abgelaufen ist. Nur wie soll man das sonst machen? Auf Verdacht kündigen und hoffen, dass rechtzeitig ein Platz im anderen Heim zur Verfügung steht? Kann ja auch nicht sein, denn wenn dort kein Platz rechtzeitig zur Verfügung steht, stehe ich da und wenn dann das erste Heim auf die Kündigung besteht, weiß ich nicht, wo meine Tante hin soll. Meine Frage nun, darf ich mit sofortiger Wirkung den Heimvertrag kündigen? Vielen Dank im Voraus. Liebe Grüße Andy |
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#2 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Sofern die Aufenthaltsbestimmung in Deinem Aufgabenkreis enthalten ist, kann (Genehmigung erforderlich?! § 1907 Abs. 3 BGB) gekündigt werden. Selbstredend bist Du an die Verträge, die der Vorbetreuer geschlossen hat, gebunden. Der Betreuer handelt nur als Vertreter des Betreuten. Die Verträge sind daher immer im Namen des Betreuten abgeschlossen. Und der Betreute, in diesem Fall Deine Tante, muss sich natürlich auch an die Vertragsbedingungen (Kündigungsfristen) halten, die sie selbst (vertreten durch den Betreuer) ausbedungen hat.
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 13.04.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 20
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Hallo Fara,
danke für deine Antwort. Ich hab es mir fast gedacht... Ja, ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht in meinen Aufgaben. Daraus ergibt sich für mich eine weitere Frage: Bin ich berechtigt, trotzdem den Vertrag mit dem neuen Heim abzuschließen und somit über das Geld für die doppelten Heimgebühren (und auch das Pflegegeld, welches von der Pflegekasse an das Heim überwiesen wird) aus dem Vermögen der Betreuten zu verfügen, ohne Ärger zu bekommen? Ich muss mich bis Montag entscheiden, ob ich den neuen Heimplatz in Anspruch nehme und aufgrund der besagten Kündigungsfrist würden ja für Mai die Kosten doppelt anfallen. Darf ich dies, ohne dass mir später vorgeworfen werden kann, dass ich das Vermögen der Betreuten unberechtigt "geschmälert" habe?
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#4 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
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Moin,
nachdem Fara die rechtliche Seite etwas beleuchtet hat möchte ich etwas den sozialen Aspekt dieser Aktion klären: was möchte denn Deine Tante - ihr Wunsch, oder mehr der, der Familie? wie ist der Zustand Deiner Tante, steckt sie einen Umzug weg? ist Deine Tante geschäftsfähig und kann selbst entscheiden/unterschreiben? wie schaut es mit den Finanzen Deiner Tante aus, wäre diese Mehrausgabe im Verhältnis riesig, oder eher Peanuts? Wenn nur Du den neuen Mietvertrag abschließt und den alten kündigst, muss eh eine Genehmigung her, so dass Du mit dem Rechtspfleger dies auch klären könntest und die Mehrausgaben begründen und genehmigen lassen. In Bezug auf die doppelten Kosten kannst auch schauen was im Heimvertrag steht, so könnten bei "Urlaub" die Verpflegungskosten ausgesetzt werden, was die Kosten etwas dämpft, wenn Deine Tante dann schon umgezogen wäre. Grüße! |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 13.04.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 20
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@gonzo
Danke für die Antwort. Leider ist der Zustand meiner Tante so, dass sie immer davon redet nach Hause "zu gehen"...Zitat von meinem gestrigen Besuch "ich esse doch hier kein Abendbrot, das esse ich zu Hause..." Ich bin der Meinung, dass die Unterbringung in dem neuen Heim ihr insoweit hilft, dass sie mehrmals wöchentlich vertraute Personen sieht, welche ihr vielleicht die Eingewöhnung erleichtern. Die doppelten Kosten für Mai wären sicher keine Peanuts. Es würde ca. 15-20% des Vermögens betreffen. Warum sollte dies aber genehmigt werden müssen? Ich habe die Bestimmung des Aufenthaltes und die Finanzen in meinen Aufgaben. Das zuständige Gericht bliebe das gleiche. Danke für den Tipp mit dem Urlaub. |
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#6 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Auch wenn das zuständige Gericht auch weiterhin zuständig bliebe und Du die Aufenthaltsbestimmung hast, bleibt immer noch das Genehmigungserfordernis nach § 1907 Abs. 3 BGB.
Zudem sagst Du selbst, dass die doppelten Heimkosten keine Peanuts sind. Eine unnötige Geldausgabe bzw. unnötige Mehrfachbelastung des Vermögens hat tunlichst zu unterbleiben. Auch wenn der Betreuer die Angelegenheiten im Sinne der Betreuten zu regeln hat, hat er es dennoch zu vermeiden, Verbindlichkeiten aufzubauen, die vermieden werden können. Und: Wenn Deine Tante schon nicht mehr weiß, dass sie abends zum Abendessen nicht daheim ist - würde sie die anderen "vertrauten Gesichter" überhaupt noch erkennen? An Deiner Stelle würde ich flugs den zuständigen Rechtspfleger um ein persönliches Gespräch zur Klärung der Angelegenheit bitten. |
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#7 |
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Einsteiger
Registriert seit: 13.04.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 20
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Die Vor-Betreuerin hat die Wohnungskündigung und -auflösung mit Unterschrift der Betreuten "durchgezogen", obwohl die Betreute aufgrund ihrer Demenz bis heute nichts davon realisiert hat und noch immer davon ausgeht, "bald" wieder in ihre Wohnung zurückkehen zu können. Der Heimvertrag wurde von der Betreuerin unterschrieben. Ob sie vorher eine Genehmigung eingeholt hat weiß ich nicht, da mir bisher keine Akteneinsicht gewährt wurde.
Wenn ich dazu aber verpflichtet bin, die Genehmigung zu einem Umzug einzuholen, werde ich dies natürlich auch mit der Rechtspflegerin klären. Meine Tante kann noch sehrwohl "vertraute Gesichter" erkennen (und vermisst diese auch), nur z.B. Personen im Heim erkennt sie nicht und begrüßt bzw. verabschiedet sich von diesen mehrfach am Tag. Genau aus diesem Grund habe ich noch nichts unternommen, damit keine zusätzlichen Verbindlichkeiten aufgebaut werden. Vielen Dank für die Antwort/en. Viele Grüße Andy |
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#8 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Während die Auflösung der Wohnung genehmigungsfrei ist, bedurfte die Vorbetreuerin zur Kündigung der Wohnung die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Diese wird nach Einreichung eines entspechenden ärztlichen Attests (wenn nicht ein relativ junges Attest oder Gutachten dem Gericht vorliegt) und persönlicher Anhörung durch das Gericht erteilt - oder eben nicht.
Ich gehe davon aus, dass die Genehmigung erteilt und rechtskräftig wurde und die Betreuerin deshalb die Kündigung "durchgezogen" hat. Bei dementen Personen ist es oft der Fall, dass zuerst das Kurzzeitgedächtnis nachlässt, während das Langzeitgedächtnis (in welchem aufgrund über längeren Zeitraum erfolgter Einprägung die Erinnerungen abgespeichert sind) noch einwandfrei "funktioniert". Ich möchte Dir nicht sämtlichen Wind aus den Segeln nehmen, aber ich denke, Dir geht es hauptsächlich darum, wie Du persönlich die Angelegenheit einschätzt und empfindest. In diesem Fall stellt sich mir die Frage, warum Du erst jetzt und nicht gleich von Beginn an die Betreuung übernommen hast ... |
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#9 |
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Einsteiger
Registriert seit: 13.04.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 20
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Die Vorbetreuerin hatte zur Wohnungskündigung keine Genehmigung des Gerichts, da in einem ärztlichen Gutachten von "zeitweisen demenziellen Gedächtnisausfällen" (oder ähnlich) die Rede war und sie (auf meine Anfrage hin) mitteilte, dass meine Tante der Kündigung zustimmte und somit diese auch unterschrieb. Da sie sich bis heute nicht an die Kündigung ihrer Wohnung erinnert, kann ich nur davon ausgehen, dass sie die Kündigung nicht im klaren Bewusstsein unterschrieb. Aber daran ist ja jetzt nichts mehr zu ändern und eine Unterbringung im Heim war unumgänglich. Eine persönliche Anhörung meiner Tante durch das Gericht fand definitiv nicht statt.
Ich habe erst die Betreuung angesterbt, nachdem sich meine Tante mehrfach sehr über die Vor-Betreuerin aufgeregt hat. Es ging soweit, dass sie völlig fertig zusammenbrach. Jetzt ist es so, dass sie sich sogar freut, mich zu sehen. Sie hat von dieser Betreuerin nur sehr wenig ihrer Bekleidung erhalten, obwohl sie die Schränke voll hatte. Angeblich war alles zu klein...was aber nicht so war. Sie erhielt dann zwar neue Sachen, diese aber zu Lasten ihres Vermögens. Zu Beginn der Betreuung wusste ich noch gar nicht, dass auch ich diese übernehmen könne. Außerdem ging ich davon aus, dass die Berufsbetreuerin alles im Interesse meiner Tante unternimmt. Aber selbst als meine Tante noch nicht im Heim war, gab es Beschwerden ihrerseits, dass sie nur das Notwendigste (Margarine statt Butter, keine Brötchen usw.) an Lebensmittel erhielt. Die Verwandschaft versorgte sie dann mit den gewünschten Lebensmitteln. Hätte ich dies alles vorher gewusst, hatte ich garantiert die Betreuung von Beginn an übernommen. Natürlich geht es mir nicht darum, was ich möchte sondern darum, was für meine Tante das Beste ist. Natürlich bin ich lernfähig und werde die gegebenen Ratschläge beherzigen und ggf. den Rechtspfleger kontaktieren. Vielen Dank nochmals. |
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#10 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Tja, das ist hier und jetzt ein Stochern im Nebel und ein Befragen der reparaturbedürftigen Glaskugel, ob und inwieweit Deine Tante die Kündigung noch selbst erklären konnte oder nicht (und wenn sie die Kündigung selbst erklärt hat, braucht das Gericht keine Genehmigung mehr zu erteilen, denn das Gericht genehmigt nur die Handlungen des rechtlichen Betreuers).
Wenn Beschwerden vorzubringen sind, die die Arbeitsweise der Betreuerin betreffen, ist es sinnvoll, diese schriftlich dem Betreuungsgericht und der Betreuungsstelle vorzulegen. Für den Fall Deiner Tante wird es voraussichtlich keine Auswirkungen mehr haben, aber ggfs. kann in anderen Verfahren noch auf die Betreuerin eingewirkt werden (vorausgesetzt, es ist wirklich was dran ...). Dann darf man auch nicht vergessen, dass die Betreuerin die gesetzliche Vertreterin in den ihr übertragenen Aufgabenkreisen für die Betreute ist. Das bedeutet aber nicht, dass die rechtliche Betreuerin Einkaufshilfe oder Arztbegleitung spielt. Sie hat allenfalls dafür Sorge zu tragen, dass bspw. ambulante Dienste engagiert werden, die insoweit für die Betreute einkaufen etc. Ggfs. sind die Beschwerden über fehlende Butter ja an die Betreuerin heran-, von dieser an den ambulanten Dienst weitergegeben, aber dort nicht umgesetzt worden. Wie gesagt, meine Glaskugel hat gerade so ihre Macken ...
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