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Staatsangehörigkeit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Staatsangehörigkeit im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Im letzten Beschluß der meinen Betreuten betraf, wurde dessen Staatsangehörigkeit falsch angegeben. Vermutlich bei der Eingabe am PC falsch verschlüsselt. ...


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Alt 28.05.2012, 11:27   #1
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Registriert seit: 24.11.2011
Beiträge: 9
Standard Staatsangehörigkeit

Im letzten Beschluß der meinen Betreuten betraf, wurde dessen Staatsangehörigkeit falsch angegeben. Vermutlich bei der Eingabe am PC falsch verschlüsselt. Ich habe auf dem Beschluß einen Vermerk mit der Bitte um Berichtigung geschrieben und dem Gericht zurückgefaxt. Ist das ausreichend? Muß der Beschluß berichtigt werden und nach welcher gesetzlichen Fundstelle? Wie lange dauert so etwas? Vielen Dank für Euere Mithilfe.
Konstantin ist offline  
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Alt 28.05.2012, 14:27   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,917
Standard

Hallo,

Warum sollte die Angabe der Staatsangehörigkeit Auswirkungen auf den Betreuungsbeschluß haben?

Wenn du das Gericht bereits auf den Fehler hingewiesen hast kann es den Fehler ja berichtigen. Deine Legitimation ist ja auch eher der Betreuerausweis und in dem hab ich bislang noch nie einen Zusatz zur Staatsangehörigkeit gehabt.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 30.05.2012, 12:32   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.11.2011
Beiträge: 9
Lächeln Staatsangehörigkeit

Naja, weil meines erachtens die betreute Person nicht eindeutig identifizierbar ist. Nicht umsonst - oder warum wohl? - wird die Staatsangehörigkeit im Beschluß erwähnt. Sonst wäre die Aufführung der Staatsangehörig doch wohl nicht vorgeschrieben, zumindest nach meinem Rechtsverständnis?
Doch vielen Dank für den Hinweis, nachvollziehbar ist er. Mit freundlichen Grüßen, Konstantin.
Konstantin ist offline  
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Alt 30.05.2012, 21:35   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
Standard

Hallo Konstantin

ich wußte noch gar nicht, dass die Angabe der Staatsangehörigkeit im Betreuerausweis vermerkt sein muss. Hier ist das nicht so üblich.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 31.05.2012, 06:08   #5
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Hallo Konstantin

ich wußte noch gar nicht, dass die Angabe der Staatsangehörigkeit im Betreuerausweis vermerkt sein muss. Hier ist das nicht so üblich.

MfG

Imre
Hier auch nicht.
Ich hatte das schon, dass Namen falsch geschrieben waren oder mal n Geburtsdatum.
Ich hab dann mit ´ner BPA-Kopie die Beschlussänderung beantragt und das wars.

Gr. R.
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 31.05.2012, 07:39   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Bei uns steht die Staatsangehörigkeit weder im Beschluss noch im Ausweis, da steht lediglich der Name und das Geburtsdatum des Betreuten.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 31.05.2012, 13:21   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.11.2011
Beiträge: 9
Daumen hoch Nochmal Staatsangehörigkeit

Hallo zusammen. Um Mißverständnisse aufzuklären, die Staatsangehörigkeit war in einem Beschluß des Gerichts (Abteilung für Betreuungssachen) falsch angegeben.
Nicht in dem Betreuerausweis, da steht diesbezüglich kein Vermerk.

Gründe, weshalb die Staatsangehörigkeit aufzuführen ist, könnten vielleicht mehrere sein (der Gedanke geht mir grad durch den Sinn): Es gibt Fälle von doppelter Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, Wechsel etc.) Hat vermutlich Konsequenzen, da gibt es doch das Staatsangehörigkeitsgesetz.
Ansonsten ist es für mich soweit gut - Thema für mich erledigt.
Vielen Dank, Konstantin.
Konstantin ist offline  
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Alt 31.05.2012, 13:29   #8
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Hallo Konstantin

ich wußte noch gar nicht, dass die Angabe der Staatsangehörigkeit im Betreuerausweis vermerkt sein muss. Hier ist das nicht so üblich.

MfG

Imre
Hier auch nicht.
Die Staatsangehörigkeit eines Betroffenen hat auch keinerlei Auswirkungen auf ein Betreuungsverfahren.
Weder in Beschlüssen, noch auf Ausweisen habe ich jemals einen entsprechenden Hinweis gesehen.
Auch doppelte Staatsangehörigkeiten, Staatenlosigkeiten haben keinen Einfluss, da § 1896 BGB nur davon spricht, dass "ein Volljähriger" seine Angelegenheiten nicht oder nur teilweise erledigen kann.
Fara ist offline  
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Alt 01.06.2012, 02:14   #9
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

Auch wenns etwas abschweift hab ich mal dazu was gelesen - wenn der Betroffene Ausländer ist, dann wirds richtig kompliziert da die Botschaft des Heimatlandes bei dem Verfahren beteiligt ist, entweder die Wiener oder Genfer Konvention regelt das.

Aber sowas ist bei Deinem nicht mit im Spiel?
gonzo ist offline  
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Alt 02.06.2012, 14:38   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.11.2011
Beiträge: 9
Standard Religion

O doch, leider. Und auch die Religion:
Vereinigte Arabische Emirate und welche Religion sag ich jetzt bewußt nicht. Over und Ende.
Konstantin ist offline  
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berichtigung, beschluß, staatsangehörigkeit

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