Dies ist ein Beitrag zum Thema Staatsangehörigkeit im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Im letzten Beschluß der meinen Betreuten betraf, wurde dessen Staatsangehörigkeit falsch angegeben. Vermutlich bei der Eingabe am PC falsch verschlüsselt. ...
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#1 |
Gesperrt
Registriert seit: 24.11.2011
Beiträge: 9
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Im letzten Beschluß der meinen Betreuten betraf, wurde dessen Staatsangehörigkeit falsch angegeben. Vermutlich bei der Eingabe am PC falsch verschlüsselt. Ich habe auf dem Beschluß einen Vermerk mit der Bitte um Berichtigung geschrieben und dem Gericht zurückgefaxt. Ist das ausreichend? Muß der Beschluß berichtigt werden und nach welcher gesetzlichen Fundstelle? Wie lange dauert so etwas? Vielen Dank für Euere Mithilfe.
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#2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,917
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Hallo,
Warum sollte die Angabe der Staatsangehörigkeit Auswirkungen auf den Betreuungsbeschluß haben? Wenn du das Gericht bereits auf den Fehler hingewiesen hast kann es den Fehler ja berichtigen. Deine Legitimation ist ja auch eher der Betreuerausweis und in dem hab ich bislang noch nie einen Zusatz zur Staatsangehörigkeit gehabt. Gruß, Andreas
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#3 |
Gesperrt
Registriert seit: 24.11.2011
Beiträge: 9
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Naja, weil meines erachtens die betreute Person nicht eindeutig identifizierbar ist. Nicht umsonst - oder warum wohl? - wird die Staatsangehörigkeit im Beschluß erwähnt. Sonst wäre die Aufführung der Staatsangehörig doch wohl nicht vorgeschrieben, zumindest nach meinem Rechtsverständnis?
Doch vielen Dank für den Hinweis, nachvollziehbar ist er. Mit freundlichen Grüßen, Konstantin. |
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#4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
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Hallo Konstantin
ich wußte noch gar nicht, dass die Angabe der Staatsangehörigkeit im Betreuerausweis vermerkt sein muss. Hier ist das nicht so üblich. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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![]() Zitat:
Ich hatte das schon, dass Namen falsch geschrieben waren oder mal n Geburtsdatum. Ich hab dann mit ´ner BPA-Kopie die Beschlussänderung beantragt und das wars. Gr. R.
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#6 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Bei uns steht die Staatsangehörigkeit weder im Beschluss noch im Ausweis, da steht lediglich der Name und das Geburtsdatum des Betreuten.
Gruss Michaela |
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#7 |
Gesperrt
Registriert seit: 24.11.2011
Beiträge: 9
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Hallo zusammen. Um Mißverständnisse aufzuklären, die Staatsangehörigkeit war in einem Beschluß des Gerichts (Abteilung für Betreuungssachen) falsch angegeben.
Nicht in dem Betreuerausweis, da steht diesbezüglich kein Vermerk. Gründe, weshalb die Staatsangehörigkeit aufzuführen ist, könnten vielleicht mehrere sein (der Gedanke geht mir grad durch den Sinn): Es gibt Fälle von doppelter Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, Wechsel etc.) Hat vermutlich Konsequenzen, da gibt es doch das Staatsangehörigkeitsgesetz. Ansonsten ist es für mich soweit gut - Thema für mich erledigt. Vielen Dank, Konstantin. |
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#8 | |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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![]() Zitat:
Die Staatsangehörigkeit eines Betroffenen hat auch keinerlei Auswirkungen auf ein Betreuungsverfahren. Weder in Beschlüssen, noch auf Ausweisen habe ich jemals einen entsprechenden Hinweis gesehen. Auch doppelte Staatsangehörigkeiten, Staatenlosigkeiten haben keinen Einfluss, da § 1896 BGB nur davon spricht, dass "ein Volljähriger" seine Angelegenheiten nicht oder nur teilweise erledigen kann. |
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#9 |
Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
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Auch wenns etwas abschweift hab ich mal dazu was gelesen - wenn der Betroffene Ausländer ist, dann wirds richtig kompliziert da die Botschaft des Heimatlandes bei dem Verfahren beteiligt ist, entweder die Wiener oder Genfer Konvention regelt das.
Aber sowas ist bei Deinem nicht mit im Spiel? |
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#10 |
Gesperrt
Registriert seit: 24.11.2011
Beiträge: 9
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O doch, leider. Und auch die Religion:
Vereinigte Arabische Emirate und welche Religion sag ich jetzt bewußt nicht. Over und Ende. |
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Stichworte |
berichtigung, beschluß, staatsangehörigkeit |
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