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Vorschlagsrecht für Betreuungsübernahme

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorschlagsrecht für Betreuungsübernahme im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, miteinander! Wie in meiner Vorstellung beschrieben, warte ich bereits Monate auf die schon für Januar 2012 versprochene Vorstellung durch ...


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Alt 01.06.2012, 07:59   #1
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Registriert seit: 24.05.2012
Ort: NRW
Beiträge: 5
Standard Vorschlagsrecht für Betreuungsübernahme

Hallo, miteinander!

Wie in meiner Vorstellung beschrieben, warte ich bereits Monate auf die schon für Januar 2012 versprochene Vorstellung durch die Betreuungsbehörde beim Betreuungsgericht. Meine vollständigen Unterlagen - incl. Führenszeugnis/Schufaauskunft liegen dort seit August 2011 vor. Immer wieder werde ich vertröstet und 'auf die Füße treten' kann ich denen ja wohl schlecht. Andererseits will ich beharrlich bleiben.

Nun gibt es für mich folgende Situation:
Ich habe z. Z.t Kontakt mit drei Familien, in denen die inzwischen betagte Eltern die rechtliche Betreuung ihrer im BeWo lebenden und in einer Behindertenwerkstatt arbeitenden Kinder (inzwischen ca. 45 Jahre jung)
geleistet haben und nun aber aus gesundheitlichen Gründen diese Pflichten an eine Berufsbetreuung abgeben möchten, mangels anderer Alternativen.
Für die Übernahme dieser Aufgabe(n) würden sie mich nun gerne dem BG vorschlagen, da sie und die Betreuten Vertrauen gefasst haben zu mir.
Meine Frage an Euch: ist es möglich, dass sie mich für die berufliche Weiterbetreuung der betroffenen Angehörigen beim BG vorschlagen, auch wenn ich dort offiziell immer noch nicht bekannt bin (und auf diese Weise die Betreuungsbehörde umgangen wird)?
Ist dieser Weg vielleicht sogar sinnvoll, damit die Betreuungsbehörde unter 'Zugzwang' endlich mal 'in die Pötte' kommt?
Ansonsten macht es mich mutlos, wenn die Arbeit wartet, ich sie aber noch nicht tun darf....

Herzliche Grüße!
Einen möglichst unbeschwerte Wochenende wünsche
ich uns allen -

Chris.
Chris. ist offline  
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Alt 01.06.2012, 10:08   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

Moin,
was das Warten angeht "voll ätzende" Gedultsprobe, ich habe nach meinem Qualifizierungsgespräch ü8 Monate warten müssen, eh es zu einer Bestellung kam - die Zulassung hast Du seit August 11?!

Bei mir war es so, dass einfach kein passender Betroffener einen Betreuer wie mich benötigte - was ja die Unabsehbarkeit bei unserer Arbeit ist. Ich hatte wer weiß was für Gedanken in der Zeit, auch solche Pläne wie Du.

Was das Abwerben und selbst Akquirieren von Klienten angeht gibt es immer zwei Möglichkeiten: ist akzeptabel, oder nen Eigentor - gelobt wirst dafür aber wohl nicht.

Daher würde ich Kollegen fragen wie Eure Betreuungstelle drauf ist, denn immerhin entscheiden die dann in der Zukunft ob Du "passend" bist oder nicht, denn Du wirst nicht der Einzige sein, der noch Klienten annimmt... Alternativ könnten die jetztigen Betreuer bei der Betreuungsstelle ihr Anliegen vortragen und so abklopfen wie das dort gesehen wird, so dass Du da indirekt schon mal präsent wärst. Aber wenn nur mit einem, denn wie schon gesagt, ist der Ruf erstmal da...

Die Betreuungsstelle unter Zugzwang setzten kriegst nicht hin, Du hast keinen Vertrag der erfüllt werden müsste, so dass sie Dich rein theoretisch mit Deinen drei selbst Abgeworbenen allein lassen könnten.

Daher Gedult und Ausdauer, das formt den Charakter und bereitet auf die Arbeit mit Ämtern vor


Grüße!
gonzo ist offline  
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Alt 01.06.2012, 14:10   #3
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Registriert seit: 24.05.2012
Ort: NRW
Beiträge: 5
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Hallo, Gonzo,

da hab ich mich missverständlich ausgedrückt:
ich habe bisher nur das Zertifikat zum 'Berufsbetreuer' beim Weinsberger Forum gemacht und warte immer noch auf einen (versprochen) Gesprächstermin erstmal überhaupt für die Zulassung durch das BG.
Und - wie beschrieben - hätte ich ja bereits Menschen, die mich für eine Betreuertäigkeit gerne vorschlagen bzw. in Anspruch nehmen möchten.
Die Betreuungsbehörde hatte sogar von sich aus aufgrund meiner Bewerbung signalisiert, dass sie mich - neben der Betreuerarbeit - auch gerne in den Pool der Verfahrenspfleger aufnehmen möchten, da sie im Rahmen des 'Werdenfelser Weges' bei § 1906 Leute mit 'pflegerischem Hintergrund' benötigen.
Soviel zur Theorie.
Daher ja meine Frage, ob ich durch den direkten Vorschlag der Angehörigen von (bisher ehrenamtlich) Betreuten beim Betreuungsgericht, die träge Betreuungsbehörde umschiffen kann?

Chris.
Chris. ist offline  
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Alt 01.06.2012, 14:22   #4
agw
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,923
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Hallo Chris,

also vorschlagen können die Angehörigen wen sie wollen. Der Richter ist allerdings in seiner Entscheidung wen er bestellt frei.

Zu glauben das du dadurch zum Berufsbetreuer würdest halte ich für gewagt. Der Richter könnte dich ja auch in diesen Fällen als Ehrenamtler bestellen.

Warum sollte denn jetzt unbedingt eine berufliche Betreuung stattfinden müssen?

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 02.06.2012, 07:31   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.05.2012
Ort: NRW
Beiträge: 5
Standard

Hallo Andreas,

es gibt in diesen drei 'Fällen' nur zwei Gründe für die
Übertragung von der ehrenamtlichen - auf eine hauptamtliche Betreuung:
1. das keine weiteren Ehrenamtlichen verfügbar sind und
2. das die Betreuten die Betreuungen selber aus ihren Eigenmitteln finanzieren (müssen), also

der Steuerzahler nicht belastet wird.

Es sollte von mir nicht naiv gedacht sein,aber die Hoffnung, auf diese Weise einen Einstieg zu haben, der nicht kompliziert ist von der Ausgangssituation her, war schon vorhanden.

Chris.
Chris. ist offline  
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Alt 02.06.2012, 08:56   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,923
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Hallo Chris,

Sei nicht böse aber das halte ich für naiv gedacht.

-Ob ehrenamtliche Betreuer in diesen Fällen zur Verfügung stehen kannst du gar nicht wissen denn einen Überblick über mögliche Betreuer hat lediglich die Betreuungsbehörde oder das Gericht.

- Warum soll dem Betreuten denn nunmehr eine jährliche finanzielle Belastung durch Kosten für einen Berufsbetreuer zugemutet werden?


Zitat:
und nun aber aus gesundheitlichen Gründen diese Pflichten an eine Berufsbetreuung abgeben möchten,
Wie ich ja bereits geschrieben habe können die Angehörigen dich ja gerne als Betreuer vorschlagen. Das heißt abernoch lange nicht das du auch eine Anerkennung als Bufsbetreuer hättest.
Denn die Feststellung das die Betreuungen berufsmäßig geführt werden trifft das Gericht und nicht die Angehörigen. Und dem bist du bislang übrhaupt nicht präsent mit deinem Wunsch nach beruflicher Übernahme von Betreuungen.

Wenn du mal ein bißchen im Forum liest siehst du das die Gerichte sehr unterschiedlich bei Berufsanfängern agieren.

Gruß,
Andreas
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