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Eigentumswohnung vermieten oder verkaufen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Eigentumswohnung vermieten oder verkaufen? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Kolleginnen und Kollegen, folgende Frage treibt mich um: ich habe für meine Betreute, 65 J, schwer dement, jetzt einen ...


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Alt 03.06.2012, 22:27   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 205
Standard Eigentumswohnung vermieten oder verkaufen?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

folgende Frage treibt mich um:

ich habe für meine Betreute, 65 J, schwer dement, jetzt einen Platz im Heim. Dieses liegt 150 km weg von hier. Ihre Rente wird die Kosten nicht decken.
Sie hat eine Wohnung, die sie möbliert vermieten will. Ist natürlich problematisch. Evt. kann man es versuchen. Tatsache ist aber, dass sie nie mehr in diese Wohnung zurückkehren wird, auch kein Verwandter, Kinder sind keine da.
Nun ziehe ich den Verkauf in Erwägung. Die Preise sind derzeit o.k. und hier ist es ein Leichtes, die Wohnung loszubringen. Damit spart man sich das Risiko von Mietausfällen.
Eine Verwandte meinte jedoch, der Verkauf berge das Risiko, dass sie bei einem Währungsverfall mittellos dastünde.

Ich sehe dieses Risiko nicht, denn dann würde ich Sozialleistungen beantragen.

Übersehe ich etwas? Mache ich es mir zu einfach? Hat jemand von Euch Anregungen oder stand ebenfalls schon mal vor der Situation?

Viele Grüße
Geranie
Geranie ist offline  
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Alt 03.06.2012, 22:40   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

Moin,

hm der Währungsverfall, ist dieser Mensch als Erbe im Spiel - auch wenn es vielleicht zu negativ gedacht ist, kommt mir bei solch Einwänden dieser Gedanke...
Mögliche Mietausfälle würde ich nicht als großes Conta einer Vermietung sehen, vielmehr die Unwirtschaftlichkeit. Könnte die Wohnung die Differenz erwirtschaften bei einer leer Vermietung, falls nicht würde das SA wohl eh nicht mitspielen und der Verkauf "muss" geschehen.
Ist bereits alles Vermögen aufgebraucht, denn um vermieten zu können bzw. die Wohung zu halten braucht es auch Geld.

Da dieses Geschäft eh genehmigt werden muss, soll der RP die Pros und Contras zwischen Mietausfall und Währugsverfall aufwiegen


Grüße!

Geändert von gonzo (03.06.2012 um 22:45 Uhr)
gonzo ist offline  
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Alt 04.06.2012, 07:43   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen Geranie,

Zitat:
Da dieses Geschäft eh genehmigt werden muss, soll der RP die Pros und Contras zwischen Mietausfall und Währugsverfall aufwiegen
Hat zwar gonzo gesagt und nicht Du, aber trotzdem geht das nicht so. Die Rpf entscheiden nicht, entscheiden muss der Betreuer. Die Rpf genehmigen dann diese Entscheidung.

Zitat:
Nun ziehe ich den Verkauf in Erwägung.
Damit solltest Du dich beeilen wenn die Rente für die Heimkosten nicht reicht. Vom Sozialamt wirst du wahrscheinlich eh nur darlehensweise- wenn überhaupt- den Rest fürs Heim bekommen.

Die Verwandte die vom Währungsverfall spricht weiss aber schon dass wir in Deutschland und nicht in Griechenland leben?

Vermietung birgt das Risiko dass man vielleicht immer der Miete nachrennen muss, sich mit dem Rest der Eigentümer regelmässig einigen muss, Rücklagen müssen gebildet werden, Reparaturen können anfallen, Hausverwalter muss bezahlt werden, evtl.Räumungsklagen müssen gezahlt werden oder willst Du das dann machen?
So eine Wohnung unterhält sich ja nicht von alleine.

Du solltest ausrechnen ob die evtl. Miete alle diese Kosten wirklich deckt und wieviel dann noch für den Rest fürs Heim und vor allem die Betreute zur Verfügung steht? Ich vermute soviel Miete wirst du gar nicht kriegen.
Möbliert vermieten geht schon mal gar nicht, da hat nämlich jeder- Mieter wie Vermieter- viel zu kurze Kündigungsfristen- und schon ist`s Essig mit dem regelmässigen Zahlen der Heimkosten.

Es kann ja auch nicht darum gehen dass die Rechnung über den Daumen nur ganz spitz aufgeht, die Betreute solls ja auch schön haben im Heim. Besuchsdienste, Ausflüg usw. usw.

Es ist zwar bitter für die Verwandtschaft wenn die Oma jetzt tatsächlich ihre Wohnung verlebt aber wohl nicht zu ändern.

Mit dem Verkaufsgedanken machsst du es dir nicht zu einfach, damit erfüllst du deine Pflicht als Betreuerin.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 04.06.2012, 08:28   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 205
Standard Danke

für die schnelle Antwort!

Grüße
Geranie
Geranie ist offline  
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Alt 04.06.2012, 13:37   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

was die Entscheidung angeht hab ichs zu kurz geschrieben gemeint hatte ichs wie Michaela es sagt, wenn musst Du dem RP sagen warum und wieso Du etwas genehmigt haben möchtest welche Vor- und Nachteile Dich dazu bewegt haben, dann wird der RP entweder Deiner Argumentation folgen und genehmigen, oder nicht.
gonzo ist offline  
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Alt 04.06.2012, 18:30   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 205
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen

Vermietung birgt das Risiko dass man vielleicht immer der Miete nachrennen muss, sich mit dem Rest der Eigentümer regelmässig einigen muss, Rücklagen müssen gebildet werden, Reparaturen können anfallen, Hausverwalter muss bezahlt werden, evtl.Räumungsklagen müssen gezahlt werden oder willst Du das dann machen?
Ja. Wenn sie 150 km weg wohnen, muss das ja zwangsläufig ich machen. Und im Heim sind sie gut aufgehoben, da wird sich dann die Betreuungstätigkeit zum Großteil auf die Überwachung der Mieter und die zugehörige Verwaltungsarbeit beschränken ohne dass es eine ehrenamtliche Tätigkeit wird. Falls im Heim dann neue Entscheidungen zu treffen sind, geht das vermutlich auch im engen Kontakt.

Geranie

Geändert von Geranie (04.06.2012 um 18:34 Uhr)
Geranie ist offline  
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Alt 04.06.2012, 18:37   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 205
Standard

Zitat:
Zitat von gonzo Beitrag anzeigen
musst Du dem RP sagen warum und wieso Du etwas genehmigt haben möchtest welche Vor- und Nachteile Dich dazu bewegt haben, dann wird der RP entweder Deiner Argumentation folgen und genehmigen, oder nicht.
Wie genau muss ich das aufschlüsseln? So eine Art Kosten-Nutzen-Rechnung erstellen? Oder argumentieren mit dem, was der Makler meinte und dem was Michaela sagt, von wegen möbliert vermieten...

Geranie
Geranie ist offline  
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Alt 04.06.2012, 18:41   #8
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
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Beiträge: 4,923
Standard

Zitat:
Zitat von Geranie Beitrag anzeigen
Wenn sie 150 km weg wohnen, muss das ja zwangsläufig ich machen.
Warum musst du dies zwangsläufig machen. Es sollte wohl eher ein Hausverwalter für die Wohnung bestellt werden, wenn sie denn vermietet würde.

Zitat:
da wird sich dann die Betreuungstätigkeit zum Großteil auf die Überwachung der Mieter und die zugehörige Verwaltungsarbeit beschränken
Also ich kenne deinen beruflichen Hintergrund jetzt nicht aber es ist ja prima das du dir u.a. auch die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung zutraust. Ich gebe solche Dinge lieber in professionelle Hände. Das Kontrollieren des Geldeingangs ist dabei das kleinste Problem.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 04.06.2012, 21:11   #9
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
die Überwachung der Mieter und die zugehörige Verwaltungsarbeit beschränken ohne dass es eine ehrenamtliche Tätigkeit wird.
Wie kommst Du in dem Zusammenhang auf Ehrenamt?
Was beim Vermieten auf Dich zukommt ist harte und schwere Arbeit- und wahrscheinlich ausserhalb deiner Profession. Von den Risiken ganz zu schweigen.

Zitat:
Wie genau muss ich das aufschlüsseln?
Fürs Gericht gar nicht. Das ist völlig egal- Du triffst deine Entscheidung. Aber vor allem haftest Du auch für Deine (Fehl)entscheidung.

Zitat:
Und im Heim sind sie gut aufgehoben, da wird sich dann die Betreuungstätigkeit zum Großteil auf die Überwachung der Mieter und die zugehörige Verwaltungsarbeit beschränken
Inhaltlich auch ziemlich dünnes Eis. Wieso ist jetzt jemand im Heim ohne Kontrolle und Intervention gut aufgehoben?
Dazu sage ich .....bei weitem nicht.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 04.06.2012, 21:53   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 205
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Wie kommst Du in dem Zusammenhang auf Ehrenamt?
Was beim Vermieten auf Dich zukommt ist harte und schwere Arbeit- und wahrscheinlich ausserhalb deiner Profession. Von den Risiken ganz zu schweigen.


Inhaltlich auch ziemlich dünnes Eis. Wieso ist jetzt jemand im Heim ohne Kontrolle und Intervention gut aufgehoben?
Dazu sage ich .....bei weitem nicht.
Es handelt sich um ein familiäres erstklassiges Heim. Bisher haben wir in einem engen fruchtbaren Kontakt kommuniziert. Ich hoffe, dass das so bleibt. Was wegfällt sind die häufigen persönlichen Kontakte und die Organisation der Arztbesuche. Ich muss nicht wöchentlich erscheinen, um mir ein tatsächliches Bild machen zu können, sondern werde das telefonisch und ggf. schriftlich erledigen.
Deshalb ist ein Teil der Zeit, den ich jetzt aufwende frei und ich kann mich den Wohnungsangelgenheiten widmen ohne übermäßig unbezahlte Stunden (Ehrenamt).

Gruss
Geranie
Geranie ist offline  
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