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Allgemeine Fargen bezüglich Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Allgemeine Fargen bezüglich Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo...bin neu hier..mein Lebensgefährte bekam eine Betreuung (hab ich aber erst später erfahren, er hatte angst ich verlaß ihn...) Der ...


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Alt 18.09.2006, 15:11   #1
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Standard Allgemeine Fargen bezüglich Betreuung

Hallo...bin neu hier..mein Lebensgefährte bekam eine Betreuung (hab ich aber erst später erfahren, er hatte angst ich verlaß ihn...) Der Berufsbetreuer ist zuständig für alles Finanzielle, Post, Fernmeldeverkehr.

Wie dem auch sei...kam ich bisher noch nicht dahinter wie das ganze Zustande kam da ich ihn als Mensch kennenlernte der sowas nun wirklich nicht bräuchte.

Lt Beschluss kam das alles Zustande weil er unter folgendem Leiden soll lt. Gutachten:

Es ist erfoderlich, für den Beroffenen einen endgültigen Betreuer mit dem vorstehend umschriebenen Aufgabenkreis zu bestellen, weil er aufgrund der in § 1896 Abs 1 Satz 1 BGB aufgeführte Krankheiten bzw Behinderungen, nämlich Persönlichkeitsproblematik mit Antriebsschwäche, nicht in der Lage ist, diese Angelegenheiten selbst ausreichend zu besorgen.


Hm ich konnte beim besten Willen nichts genaues darüber finden (außer über Antriebsschwäche...)aber eine genau Definition über diese Persönlichkeitsproblematik nicht. Was muß ich mir darunter vorstellen??
Bisher kam er mir eigendlich nicht so vor als müßte man Ihn drängen was zu tun oder was zu erledigen.

Die Problematik kam auch daher das wir 135 Km entfernt voneinander wohnten und er mehr bei mir als daheim war und somit einiges liegen blieb und sein Vater nun eine Betreuung einläutete da sein Briefkasten überquoll...aber ist das schon ein Grund für eine Betreuung? Klar man hätte zumindest alle 2 Wochen dahin fahren sollen aber man konnte ja nicht Wissen das da gleich jemand sowas in die Wege leitet.

Mich beschäftigt die Sache enorm und ich habe lange im Internet suchen müssen bis ich auf dieses Forum überhaupt kam.

Ahso das nächste ich bin Schwanger von Ihm wie wirkt sich das auf diese Betreuung aus? Wir möchten eigendlich heiraten aber aufgrund der Betreuung meinte mein Freund "Wer weiß was denen noch alles einfällt" Darum werd ich auch das all. Sorgerecht haben -obwohl mir das anders lieber wäre-!

Der Betreuer ist übrigends auch der Meinung das die es nicht mit rechten Dingen zu ging und hat nun meinen Freund angeregt ein Gegengutachten erstellen zu lassen. Er hat aber Angst das man ihm nicht glaubt.

Sorry wenn es etwas chaotisch ist...bei Fragen nur zu...


PS:Wieviel Geld steht einem Betreuten eigendlich im Monat zu? Gibt es da Richtlinien?

Viele Grüße Kateleen
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Alt 18.09.2006, 18:30   #2
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Beiträge: 6
Standard Sorry noch ne Frage

Kann mein Freund trotz Betreuer die Vaterschaftanerkennung machen oder kann es da Probleme geben??
Hab nur gelesen im Netz das die meisten Betreuer auf eine Vaterschaftsfestellung pochen.
Viele Grüße Kateleen
Kateleen ist offline  
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Alt 19.09.2006, 00:51   #3
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Liebe Kateleen, da hat offensichtlich der Vater nachgeholfen. Es ist ein Gutachten erstellt und die Betreuung demnach eingeleitet worden. Vielleicht meinte man Persönlichkeitsstörung. Geht auch etwas einher mit dem Begriff Borderline. Oder aber Belastungsstörung? Schon alleine, dass ein Briefkasten überquillt, ist kein Grund für die Anregung einer Betreuung. Da kann mehr dahinterstecken. Die erste Betreuung wird nur für 1/2 Jahr, sozusagen auf Probe gemacht, dann über eine meist zweijährige Verlängerung bestimmt, dann gehts immer wieder mal im 2-Jahres-Rhytmus, oder 5 Jahre, oder 7 Jahre :twisted: weiter.

Lass Deinem Freund das Gutachten, welches ein SV im Auftrag des VormG erstellt hat, anfordern und dann soll er gegen die Betreuung vorgehen oder dich als zukünftige Mutter seines Kindes als Betreuerin einsetzen lassen.

Klingt ja verrückt, aber ihr lebt ja wohl inzwischen zusammen, es sind gefestigte Lebensverhältnisse, da braucht er keine Betreuung, die sich in euer Leben mischt, Gruss von mary
mary ist offline  
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Alt 19.09.2006, 10:41   #4
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Beiträge: 6
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Hallo Mary..erstmal vielen Dank für Deine Antwort.

Die Betreuung ist auf 2 Jahre festgesetzt worden.

Kann man das Gutachten einfach so anfordern am Gericht oder muß das der Betreuer machen?
Und wie ist das mit dem Gegengutachten? Einfach einen Arzt suchen oder wird der vom Gericht wieder herausgesucht?

Viele Grüße Kateleen
Kateleen ist offline  
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Alt 19.09.2006, 22:40   #5
Roy
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Hallo Kateleen,

zwei Jahre ist keine lange Zeit und eine Betreuung kann auch eine echte Hilfe sein, wenn z.B. wichtige finanzielle Dinge wie ein Antrag auf Arbeitslosengeld zu erledigen sind. Da der Betreuer nicht den Aufgabenkreis "Gesundheitssorge" hat, ist davon auszugehen, dass dein Freund nicht schwer erkrankt ist. Unter einer "Persönlichkeitsproblematik mit Antriebsschwäche" ist vermutlich hauptsächlich eine Depression zu vestehen. Es kann sehr gut sein, dass sich das nun durch die Liebe wieder eingränkt hat.

Da nur das Finanzielle betroffen ist, ist dein Freund von der Betreuung nicht sonderlich eingeschränkt. Wenn die Gesundheitssorge hinzugekommen wäre, müsste er damit rechnen, dass er zwangsweise in einer Klinik untergebracht würde und dort zwangsbehandelt würde. Das sind erhebliche Eingriffe in die Grundrechte, die den Straftatbestand der Freiheitsberaubung und der Körperverletzung erfüllen.

So ist der Betreuer ja nur gehalten, sich um die Finanzen zu kümmern. Deinem Freund steht ganz normal sein monatliches Einkommen zu. Allerdings ist es natürlich angebracht, dass Geld für notwendige Anschaffung gespart wird, falls etwa die Waschmschine ihren Geist aufgibt und, falls dein Freund dies möchte, z.B. Geld für einen Urlaub zurückgelegt wird. Vielleicht müssen auch Schulden abgebaut werden.

Als Betreuer würde ich jemanden, der mit seinem Geld nicht klar kommt, z.B. bei der Post ein Sparbuch mit Sparkarte einrichten und ihm wöchentlich oder täglich Geld dorthin überweisen.

Generell schränkt eine Betreuung die Geschäftsfähigkeit des Betreuten nicht pauschal ein, dazu muss ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden, was nur ganz selten gemacht wird. Wenn der Betreute geschäftsfähig ist, darf aber nicht gegen seinen Willen eine Betreuung eingerichtet werden. Das klingt widersprüchlich, aber der Gesetzgeber möchte, dass der Betreute im Alltag möglichst ganz normal behandelt wird. Und in der Regel wird ja auch der Betreuer immer bei größeren Summen die Ausgaben kontrollieren. Banken behandeln Betreute immer so, als seien sie nicht geschäftsfähig, da sie dem Betreuten das Geld erstatten müssen, das sie ihm zu einem Zeitpunkt auszahlen, an dem er nicht geschäftsfähig ist.

Inwieweit sich die Betreuung auf die Vaterschaft auswirkt ist mir leider nicht bekannt. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es sich in seinem Fall gar nicht auswirkt. In schwereren Fällen kann ich mir vorstellen, dass der Vater kein Sorgerecht für das Kind bekäme, und das Kind, falls er Alleinerziehend wäre zwangsweise in einem Heim untergebracht würde. Da du ja nicht erkrankt bist, brauchst du dir aber überhaupt keine Sorgen zu machen.

Dein Freund kann übrigens immer bei Gericht seine Betreuungsakte einsehen und kopieren. So könnt ihr an das Gutachten kommen.

Wenn dein Freund nicht mehr gesetzlich betreut werden möchte, dann kann er immer einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung stellen. Wenn ein Gutachter bescheinigt, dass er geschäftsfähig ist, muss die Betreuung aufgehoben werden. Evtl. ist ein Gutachten nicht nötig, wenn ein Arzt ihm die Geschäftsfähigkeit bescheinigt und auch der Betreuer für die Aufhebung der Betreuung plädiert.

Eine weiter Möglichkeit, die Betreuung aufheben zu lassen ist, dass er eine Vorsorgevollmacht einrichtet und jemanden als Bevollmächtigten einsetzt, der die Aufgaben des Betreuers übernimmt.

Grüsse - Roy
Roy ist offline  
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Alt 19.09.2006, 23:39   #6
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Hallo Roy,

"Eine weiter Möglichkeit, die Betreuung aufheben zu lassen ist, dass er eine Vorsorgevollmacht einrichtet und jemanden als Bevollmächtigten einsetzt, der die Aufgaben des Betreuers übernimmt."

Ich dachte, die Vorsorgevollmacht gilt vor Einrichtung der Betreuung, also nicht, wenn die Betreuung schon läuft. Natürlich kann er den Betreuer absetzen lassen und die künftige Mutter seines Kindes einsetzen.

Allerdings sehe ich da auch wieder Gewissenskonflikte, denn Angehörige tun sich sehr schwer, Beschlüsse zu erwirken, wo der eigene Partner oder das Kind mit Zwangseinweisung "rein kommt".

Klar kann er zu Gericht gehen und sich vor Ort das Gutachten kopieren - wie will er gegen Gutachten vorgehen, wenn er es nicht kennt - kann aber auch die gesamte Gerichtsakte von einem RA anfordern lassen, diese wird kopiert. Kostet allerdings RA-Kosten, Gruss von mary
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Alt 19.09.2006, 23:44   #7
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Es fiel mir noch was ein: wenn Angehörige dem Gericht oder Betreuer Schriftstücke zuleiten, wird dies in der Akte des VormG abgelegt.

Allerdings hätte der Betreute bei Einsicht oder Zuziehung der Akte durch RA dann jederzeit Zugriff auch auf solche Dinge.

Und das kann dann wirklich zu ganz großen Zerwürfnissen kommen.

Es sei denn, diese Schriftstücke in der Gerichtsakte (nummeriert) werden vom Gericht vorher "entnommen" zum Schutz von Angehörigen, Gruss mary
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Alt 20.09.2006, 00:10   #8
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Also Roy, nochmals
"Als Betreuer würde ich jemanden, der mit seinem Geld nicht klar kommt, z.B. bei der Post ein Sparbuch mit Sparkarte einrichten und ihm wöchentlich oder täglich Geld dorthin überweisen".

Daran arbeiten wir seit Jahren. Nix geschieht. EV noch nie beantragt, aber inzwischen habe ich zum Rundumschlag heute ausgeholt, wegen div. Vorkommnisse in Psychiatrie. Der Richter, die Oberaufsicht des Landesverbandes sowie div. andere Stellen informiert und jur. Konsequenzen angedroht.

Es geht um ständigen Ausgang, der so locker vom Hocker dort gewährt wird trotz Beschluss, dort wird der eigene Suizid vor Personal angekündigt, wenn man rauskommt und ständig sind Weglauftendenzen . Die Betreute ist gefährdet, kein Schwein kümmerts, Gruss mary
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Alt 20.09.2006, 01:01   #9
Roy
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Zitat:
Zitat von mary
Ich dachte, die Vorsorgevollmacht gilt vor Einrichtung der Betreuung, also nicht, wenn die Betreuung schon läuft. Natürlich kann er den Betreuer absetzen lassen und die künftige Mutter seines Kindes einsetzen.
Das Vormundschaftgericht ist gehlten Kosten zu sparen, auch daher ist es daran interessiert, das die Betreuung durch eine Voorsorgevollmacht aufgehoben werden kann. Generell muss der Betreute bei Austellung der Vollmacht geschäftsfähig sein, was er formal auch ist, solange kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wird. Wenn ein Bevollmächtigter eingesetzt wird, den das Gericht als geeignet ansieht, wird es daher höchst wahrscheinlich die Betreuung aufheben.

Zitat:
Zitat von mary
Allerdings sehe ich da auch wieder Gewissenskonflikte, denn Angehörige tun sich sehr schwer, Beschlüsse zu erwirken, wo der eigene Partner oder das Kind mit Zwangseinweisung "rein kommt".
Angehörige oder Partner sind als Bevollmächtigte oder Betreuer oft nicht geeignet, da die emutionale Bindung zu stark ist. Eltern neigen zudem oft auch das volljährige Kind bevormunden zu wollen. Zwangseinweisungen sind generell nur bei erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung möglich. Am besten ist es, wenn der Betroffene in einer Patientenverfügung. die er natürlich nicht in einer Krabkheitsphase ausstellen soll (muss) auch angibt, wann er einen Klinikaufhenthalt für notwendig hält. Denn es kann ja sein, dass er bei klaremm Verstand der Behandlung zustimmen würde. Eine Bekannte von mir hat z.B. explizit die Erlaubnis zur Zwangsbehandlung in der Patientenverfügung festgelegt. Die Patientenverfügung kann aber auch genau das Gegenteil verfügen, also expizizt das Verbot jedlicher Zwangsmaßnahmen. Dann darf nur Zwangsbehandelt werden, wenn der Betreute in der Klinik gefährlich für das Personal oder seine Mitpatienten wäre. Am besten ist es aber wohl, wenn man in der Patientenverfügung festlegt, mit welchen Medikamenten man genau behandelt werden möchte. Der LPE NRW hat eine ganz gute Willenserklärung ausgearbeitet, die eine Mischform aus Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist. Siehe "Bochumer Willenserklärung
http://www.psychiatrie-erfahrene-nrw...istisches.html

Wer einen Betreuer hat, kann auch einfach nur den Teil für die Patientenverfügung übernehemen, wo steht, wie er behandelt werden möchte. Der Betreuer und die Klinik muss sich daran halten. Die Verfügung muss aber ausgefüllt werden, wenn der Betreute sich im klaren darüber ist, was er da verfügt.


Zitat:
Zitat von mary
Es fiel mir noch was ein: wenn Angehörige dem Gericht oder Betreuer Schriftstücke zuleiten, wird dies in der Akte des VormG abgelegt.

Allerdings hätte der Betreute bei Einsicht oder Zuziehung der Akte durch RA dann jederzeit Zugriff auch auf solche Dinge.

Und das kann dann wirklich zu ganz großen Zerwürfnissen kommen.

Es sei denn, diese Schriftstücke in der Gerichtsakte (nummeriert) werden vom Gericht vorher "entnommen" zum Schutz von Angehörigen, Gruss mary
Generell darf dem Betreuten nur dann eine Information vorenthalten werden, wenn dies für seine Gesundheit erheblich schädlich wäre. Der Betreute muss ja die Möglichkeit haben auf die Schreiben, die als Zeuugenaussage behandelt werden, zu reagieren. Sonst könnten ja dem Betreuten schlecht gesonnene, einfach Dinge behaupten die nicht stimmen.

Dritten, die die Betreuungsakte einsehen wollen, können dagegen Teile der Akte vorenthalten werden.

Zitat:
Zitat von mary
"Als Betreuer würde ich jemanden, der mit seinem Geld nicht klar kommt, z.B. bei der Post ein Sparbuch mit Sparkarte einrichten und ihm wöchentlich oder täglich Geld dorthin überweisen".

Daran arbeiten wir seit Jahren. Nix geschieht. EV noch nie beantragt, aber inzwischen habe ich zum Rundumschlag heute ausgeholt, wegen div. Vorkommnisse in Psychiatrie. Der Richter, die Oberaufsicht des Landesverbandes sowie div. andere Stellen informiert und jur. Konsequenzen angedroht.
Wenn der Betreute geschäftsfähg ist, darf ihm eigendlich aus rechtlicher Sicht nicht verwehrt werden sich ins Unglück zu stürzen. Das gebietet Artikel 2 des Grundgesetzt. Ein Grundsatz des Betreuungsrechts lautet, der Staat hat kein Recht, jemanden daran zu hindern, sich selbst zu schädigen, wenn er geschäftsfähig ist.

Zitat:
Zitat von mary
Es geht um ständigen Ausgang, der so locker vom Hocker dort gewährt wird trotz Beschluss, dort wird der eigene Suizid vor Personal angekündigt, wenn man rauskommt und ständig sind Weglauftendenzen . Die Betreute ist gefährdet, kein Schwein kümmerts, Gruss mary
Offensichtlich wird keine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung angenommen. Ein geschlossene Unterbringung ist rechtlich dann nur zulässig, wenn der Betreute dem zustimmt. Das könnte der Betreute z.B. in einer Patientenverfügung festlegen, wenn er selbst der Meinung ist, dass ihm zu schnell Ausgang gewährt wird.

Grüsse - Roy
Roy ist offline  
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Alt 20.09.2006, 10:26   #10
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Registriert seit: 18.09.2006
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So erstmal vielen Dank für die ganze Info...

@Roy: Also er bekommt von seinem Lohn 400 € auf ein Verfügungsgeldkonto der Rest wird auf einem Sperrkonto zurück gelegt. Schulden sind abbezahlt da sind keine mehr da...(waren eh nicht die Welt...).
Ich denke der Betreuer rechnet auch so 400 € reichen um auf die Arbeit zu kommen und um Ziggis zu kaufen Essen usw wird Ihm schon seine Freundin geben...denn müßte er von den 400 € auch noch regulär davon Leben wäre das mau da er viel Sprit braucht um auf die Arbeit zu kommen. Da haben ja noch Väter die Unterhalt zahlen mit 890 € mehr im Monat als er.
Waschmaschine ect oder so ist eh meine da muß er nix zurück legen. Und mal so gesagt von einem Verdienst von 1900 € Netto nur 400 € zu bekommen ist schon happig.
Post bekommt er garnicht mit die geht automatisch zum Betreuer. Das einzige was er mitbekam war das wegen dem Steuerbescheid und weil er eine neu Berechnung des Unterhalts zur Zeit am laufen hat wegen seinem großen Sohn.
Selbst der RA mit dem er die Sache mit dem Unterhalt ausrechnen läßt ist ein komischer Kauz. Aufgrund der Schwangerschaft hab ich mich an eine Stiftung für Schwangere in Not gewandt da ich die Kosten für die anschaffungen nicht decken kann und von meinem Freund nix zu erwarten habe. Ich mußte allerdings belegen das mein Freund Unterhalt bezahlt an den großen Sohn. Für die Kopie des Urteils brauchte der RA geschlagene 2 Monate...und wir haben dies 2x schriftlich beantragt und sogar ein paar mal angerufen. Daran hab ich gesehen das man ihn nicht für voll nimmt. :evil: Der Betreuer hat nur gemeint er soll das selber Regeln ja toll der RA samt Betreuer sitzen 1 1/2 Std Fahrtzeit von uns weg. Da ist nix mit mal ebend hinfahren.

Das mit der Akte werden wir wohl machen. Da er noch nicht mal selber weiß was er denn eigendlich haben soll. Therapie oder so wurde ja auch nicht vorgeschlagen also kann es ja nicht so wild sein *denk*

Ich habe halt auch einfach Angst irgendwie, er kann finanziell gesehen keinen Schritt machen ohne seinen Betreuer (wenn er ihn mal ans Telefon bekommt...) es bleibt alles an mir hängen. Es interssiert niemanden ob ich mit meinen schon vorhandenen Kindern mit dem Geld herumknaps...hauptsache der Betreuer hortet Geld :?

Und für mich pers wäre es auch wichtig zu Wissen ist er nun wirklich krank oder nicht....ich pers. hab bisher nix erkennen können und wir sind seit fast 2 Jahren zusammen...die Betreuung läuft seit Januar 2006.

Ahso vielleicht noch wichtig er hatte so eine Generallvollmacht (oder wie man sowas nennt..)erstellt vom Notar die auf seinen Vater lief so das er alles erledigen kann wenn er arbeitsmäßig längere Zeit im Ausland war...die hat quasi der Vater dann abgegeben und der Betreuer kam ins spiel aufgrund von den hohen Handyrechnungen (die kamen daher weil wir so sehnsucht hatten *schäm* aber Himmel Herrgott wir waren da nun mal frisch verliebt...) und diesem Gutachten mit der schwammigen Diagnose.

Klar kann man es so sehen so lange der Betreuer davor sitzt kann seine Ex-Frau schon mal keine wahnwitzige Pfändungen einleiten (sowieso meist nichtig da nicht berechtigt, aber immer ärgerlich und mit aufwand verbunden dies wieder zu revidieren...) und auch so hat man jemand der sich um den lästigen Kram kümmert....aber ich habe einfach Angst das der Typ unser ständiger Begleiter sein wird. Wenn ich sicher wüßte im Januar 2008 ist das abgeschlossen ok aber so lange das so in der schwebe ist und mein Freund Angst vor einem Gegengutachten hat weil er sagt die glauben mir doch eh nicht und halten mich für Psychisch bekloppt bin ich immer irgendwie in der merkwürdigen Situation mit den Kopf zu zermatern.

Viele Grüße Kateleen
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