Dies ist ein Beitrag zum Thema Notarielle Abtretung zurücknehmen? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Frage an die Profis:
Da Heimkosten geschuldet waren, wurde mit Genehmigung des Gerichts per notarieller Abtretung ein im Ausland befindliches ...
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#1 |
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Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
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Frage an die Profis:
Da Heimkosten geschuldet waren, wurde mit Genehmigung des Gerichts per notarieller Abtretung ein im Ausland befindliches Bank-Guthaben an das Heim abgetreten. Nun sind die Heimkosten durch Sozialamt etc. bezahlt, ein Grund für eine Abtretung besteht nicht mehr, wie fordere ich die notarielle Abtretung zurück? Muss ich das Gericht um Genehmigung bitten? Einfach nur ein Brieflein an den Anwalt des Heimes schreiben? Das Heim korrespondiert mit mir nur mit Anwalt, da möchte ich mich nicht blamieren.... danke! efb |
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,392
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Hallo efb
Schön, dass das Sozialamt die Heimkosten jetzt übernimmt. Aber: Wenn es im Ausland ein (möglicherweise gut gefülltes) Konto gibt, dann hat der Heimbewohner dieses als Eigenanteil einzusetzen. D.h. Wenn das Heim zusammen mit dem Anwalt (Notar ist der selbe?) jetzt versucht, an das Konto dranzukommen, dann kannst Du Dich in Ruhe zurücklehnen und abwarten. Wenn das Konto (bzw. das Geld darauf) hier im Land ist, dann hat das Heim bzw. der Anwalt Dir mitzuteilen, wieviel Geld drauf war / ist. Geht das Vermögen auf dem Konto für die Heimkosten drauf, ist es weg und das Sozialamt fordert die von dort geleistete Summe vom Heim wieder zurück. Ist mehr Geld auf dem Konto, dann hat das Heim nur Anspruch auf den Teil, der bisher an Heimkosten angefallen ist. Der Rest muss auf ein Konto des Betreuten überwiesen werden, über das du als Betreuer verfügst - und weiterhin die Eigenanteile bezahlst, bis es wieder alle ist. Dann ist wieder das Sozialamt dran. Du merkst vielleicht schon: du kannst Dich wirklich zurücklehnen. Las das Heim bzw. den Anwalt die Arbeit machen und das Konto im Ausland auflösen. Es wäre sonst nur reichlich Arbeit für Dich. Forder das Heim bzw. den Anwalt auf Dir mitzuteilen, wieviel Geld auf dem Konto ist, und ob es für die bisherigen Forderungen ausreicht oder eben nicht. Die Abtretung anfechten solltest Du nur machen, wenn Du Dich unbedingt wirklich blamieren und mit unnötiger Arbeit eindecken willst. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
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Hallo Imre,
danke für die Antwort. Das Problem bisher war, dass weder mein Betreuervorgänger, noch der Anwalt des Heimes, noch der eingebundene Notar auf die simple Idee gekommen sind, das zu tun, was die betroffene Offshorebank in Jersey verlangt: nämlich einen dortigen Anwalt einzuschalten, der über das Gericht in Jersey die Herausgabe des Geldes erreicht. Alle konnten kein Englisch und habe abenteuerliche Wege beschritten: über deutsche Botschaft, Ministerien, etc. Die Bank dort hat den ganzen Wirbel grinsend ignoriert. Ich gebe zu, mich hat der Ehrgeiz gepackt, und da ich Englisch sehr gut spreche, habe ich in zwei Telefonaten mit Anwälten in Jersey den Weg herausgefunden. Ganz billig ist das nicht, kostet 740 € inkl Gerichtsgebühren, aber es geht immerhin um ca. 30 T Englische Pfund. Aber Du hast Recht, ich sollte mich zurücklehnen und die Leute machen lassen. Übrigens: spannende Frage: der Anwalt des Heimes ist auf mich zugekommen und wollte eine Einigung, wer eventuelle Kosten der Geldbeschaffung übernimmt. Er meinte, mein Betreuter sollte das übernehmen... Ich meine nicht... Bleibt spannend. Ich werde den Anwalt dann nur noch mit den gewonnenen Informationen füttern und dann soll er mal machen. gruß efb Geändert von EFB (09.06.2012 um 17:55 Uhr) |
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