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Bitte ganz dringend Euren Rat!

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bitte ganz dringend Euren Rat! im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von KaMa Nur kann ich ja morgen nicht eine Heilbehandlung für ihn unterschreiben, wenn dies nicht sein Wille ...


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Alt 11.06.2012, 19:35   #11
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
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Beiträge: 1,404
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Zitat:
Zitat von KaMa Beitrag anzeigen
Nur kann ich ja morgen nicht eine Heilbehandlung für ihn unterschreiben, wenn dies nicht sein Wille ist. Sollte es so sein, dass er morgen aller Maßnahmen keineswegs zustimmt, könnte ich ggf. einen Antrag auf Unterbringung sowie einen Antrag zur Heilbehandlung beim Amtsgericht stellen, wobei ich mit solchen Anträgen eher vorsichtig bin. Warum stellt denn der zuständige Arzt nicht selber einen Antrag auf Unterbringung in der Klinik?
Ich will mal was zur Willensbestimmung schreiben.
Wesentlich für eine Antragstellung nach § 1904 BGB ist, dass er krankheitsbedingt in die Notwendigkeit einer Heilbehandlung nicht einsichtsfähig ist und nach dieser Einsicht nicht handeln und entscheiden kann
... und es zu den - in diesem Falle - im 1904 Abs. 2 beschriebenen Konsequenzen kommt oder kommen kann.
Deine hier durchscheinenden "Bedenken" sind unbegründet. Du hast als Betreuer/in für ihn bzw. in diesem Falle seinen Gesundheit die Verantwortung - und die solltest du auch wahrnehmen.
Wenn also die oben beschriebene Willenseinschränkung vorliegt und die Ärzte der Meinung sind, dass eine Heilbehandlung dringend erforderlich ist, dann musst du diese auch einleiten.

Viel Erfolg morgen.

Gr. R
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Rudi ist offline  
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Alt 11.06.2012, 19:50   #12
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Beiträge: 4,967
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Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
Du hast als Betreuer/in für ihn bzw. in diesem Falle seinen Gesundheit die Verantwortung - und die solltest du auch wahrnehmen.
Hallo Rudi,

Bislang ist ja wohl noch gar nicht klar aus welchem Grund der Betroffene eine Behandlung ablehnt und ob er seinen Willen noch frei bilden kann.
Es kann ja sein das die Behandlung medizinisch sinnvoll ist, aber wenn der Betreute sie bei vorhandener Einwilligungsfähigkeit ablehnt dann kann hierbei nichts gemacht werden.
Das Recht auf die Verweigerung der Behandlung hat erst einmal jeder, auch eine Betreute Person. Es ist halt die entscheidende Frage woraus die Weigerung resultiert.

Ich hatte es auch schon des öfteren das die Forensik ein "Nein" des einwilligungsfähigen Betreuten in ein "JA" durch den Betreuer umgewandelt haben wollte. Ich musste dabei oft feststellen das in den Köpfen der Mediziner immer noch die Entmündigung statt der Betreuung vorhanden ist. Und Ärzte der Forensik kennen leider nicht zwangsläufig das Betreuungsrecht.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 11.06.2012, 19:57   #13
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Bislang ist ja wohl noch gar nicht klar aus welchem Grund der Betroffene eine Behandlung ablehnt und ob er seinen Willen noch frei bilden kann.
Eben, genau darauf wollte ich hin weisen.
Ich sehe keinen Dissens.

Gr. R
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Rudi ist offline  
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Alt 11.06.2012, 20:32   #14
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,967
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Dann hatte ich es zu schnell gelesen und falsch verstanden.
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agw ist offline  
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Alt 11.06.2012, 20:37   #15
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
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Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Ich hatte es auch schon des öfteren das die Forensik ein "Nein" des einwilligungsfähigen Betreuten in ein "JA" durch den Betreuer umgewandelt haben wollte. Ich musste dabei oft feststellen das in den Köpfen der Mediziner immer noch die Entmündigung statt der Betreuung vorhanden ist. Und Ärzte der Forensik kennen leider nicht zwangsläufig das Betreuungsrecht.
Klasse Sätze !
stephan1 ist offline  
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Stichworte
heilbehandlung, unterbringung

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