Betreuung
Hallo,
ich habe gestern dieses Forum entdeckt und hoffe, dass ihr mir mit Rat weiter helfen könnt. Ich habe folgendes Problem. auf Grund einer depressiven Episode war ich nicht mehr in der Lage meine Wohnung aufzuräumen. Müll habe ich zwar nicht angesammelt aber Berge von Kleidern, Büchern, etc. Nach einigen Wochen hatte meine Familie die Schnauze voll und hat beim Amtsgericht eine Betreuung für mich erbeten. Mittlerweile sieht die Wohnung wieder ordentlicher aus, aber die Betreuung steht noch an. Ich muss demnächst zum Psychiater und mich begutachten lassen. Nun stellen sich mir einige Fragen, für die ich gerne eine Antwort hätte. 1. Was machte der Psychiater da mit mir, bzw. wie sieht die Begutachtung aus? 2. Muss ich die Betreuung und das Gutachten zahlen? 3.Was passiert, wenn ich eine Betreuung ablehne? 4. Was macht der Betreuer beim mir in der Wohnung, und wie oft käme so jemand? 5. Kann ich meine zukünftige Mitbewohnerin als Betreuung eintragen lassen? Für konstruktive Antworten wäre ich sehr dankbar, da das Ganze mich und meine Beziehung sehr belastet. |
Hallo Lea
Zu deinen Fragen: 1. Der Psychiater wird auf der Grundlage ein er Fragestellung durch das Amtsgericht die entsprechenden Feststellungen treffen. Ich weiss jetzt nicht um was es geht. Evtl. die Verlängerung der Betreuung. Er wird also dann dem Gericht zuarbeiten, ob die Verlängerung der Betreuung erforderlich ist oder nicht. 2. Die Begutachtung bezahlt das Gericht. Die Betreuung bezahlt ebenfalls das Gericht bzw. die Justizkasse, wenn du unter der Vermögensfreigrenze von 2.600 € bleibst. D.h., diese Grenze darf nicht dadurch unterschritten werden, wenn die Vergütung des Betreuers bezahlen musst. 3. Gem. § 1896 Abs. 1a BGB, darf in Dt. niemand gegen seinen freien Willen betreut werden. D.h., die Willensbildung des Betroffenen darf nicht soweit eingeschränkt sein, dass er Sinn und Bedeutung der Betreuung nicht erkennen kann. Dazu dient auch die Begutachtung durch einen Psychiater. 4. das kommt drauf an, welche Absprachen du mit deinem Betreuer triffst. 5. Die Frage ist wirklich unklar formuliert. Wenn du damit meinst, dass deine zukünftige Mitbewohnerin deine Betreuerin wird, halte ich dies für eine wirklich ungünstige Konstellation. Das Gericht wird nur jemanden in die Betreuung bestellen, den es auch für in der Lage hält, diese verantwortlich durchzuführen. Gr. R |
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Lieben Gruß, Janina |
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Mir wurde mitgeteilt, dass man mich auch zwangsweise abholen lassen könnte, soll heißen zum Termin beim Amtsrichter hätte man mich per Polizei hinbringen können. |
Um das nochmal zu verdeutlichen, die Betreuung wurde nur angeregt,
weil ich unordentlich war und man befürchtete ich könnte zum Vollmessie werden. Es geht NICHT darum, dass ich in Geld oder sonstigen Angelegenheiten betreut werden soll. Ich bin voll geschäftsfähig und regel alle meine Angelegenheiten selbst! |
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Hallo Lea,
wie Du schon selbst erkannt hast, solltest Du zum Psychiater und später auch zur Anhöhrung gehen, denn darauf zu warten, dass Du vorgeführt wirst, nur weil Du nicht vorgeladen wurdest, ist absoluter Schwachsinn und ändert nichts und spräche halt nicht für Dich. Bei Deiner Schilderung kann es auch gut kommen, dass keine Betreuung eingerichtet wird, denn das Verfahren läuft automatisch ab Antrag, ohne dass es sicher ist ob, oder ob nicht eine Betreuung notwendig ist. Hier wird zB auch die örtliche Betreuungsbehörde um einen Sozialbericht und eine Einschätzung gebeten, eh überhaupt das Gutachten beauftragt wird und es dannach zu einer Anhörung durch einen Richter kommt. So wird im Vorfeld abgeklärt, ob überhaupt ein Grund besteht, denn wenn nicht würde das Verfahren nicht weiter laufen, warum auch. Gab es im Vorfeld schon Gespräche mit der Betreuungsstelle? Grüße! |
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§ 283 FamFG Vorführung zur Untersuchung - dejure.org Ich denke die Vorführung nach richterlicher Anordnung durch die Betreuungsbehörde kommt selten vor, ist aber notwendig wenn sich der Betroffene dem Verfahren komplett entzieht. Grüße! |
Als ich die Nachricht vom Amtsgericht bekam, dass man dort für mich um Betreuung ersucht hat, habe ich der für die Betreuung zuständigen Dame die bei mir einen Hausbesuch machen wollte, gesagt dass eine Betreuung für mich nicht nötig ist, und ich diese auch nicht möchte.
Daher bräuchte sie auch keinen Hausbesuch machen. Und dem Arzt der mir einen Termin zwecks Begutachtung zuschickte, habe ich gesagt dass ich diesen nicht wahrnehmen möchte, weil ich das Ganze für einen schlechten Witz halte. Daraufhin bekam ich vom zuständigen Amtsrichter einen Termin in seinem Büro, zudem ich, wenn ich ihn nicht wahrnehmen würde auch per Polizei gebracht werden könnte. Da ich ja schon mehrfach gehört hatte, dass man niemanden zu einer Betreuung zwingen kann dachte ich, die Sache mit der Betreuung würde sich erledigen,, wenn ich überall klipp und klar sage, dass ich die nicht möchte und benötige. |
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