Dies ist ein Beitrag zum Thema Schaden an Möbeln des Seniorenheims im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Mein Klient lebt in einem möglierten Zimmer in einem Altenheim.
Vorgestern ist er gestürzt (Epileptiker + Parkinson) und hat beim ...
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#1 |
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Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 887
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Mein Klient lebt in einem möglierten Zimmer in einem Altenheim.
Vorgestern ist er gestürzt (Epileptiker + Parkinson) und hat beim Fallen versucht sich an einem Sekretät abzustützen. Dabei ist das Holzrollo eingedrückt worden. Das Heim fordert nun einen Schadensersatz in Neuwerthöhe des Möbelstücks. Wer muss zahlen? Danke für Eure Tipps Marsupilami |
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Einsteiger
Registriert seit: 03.06.2012
Ort: OWL
Beiträge: 22
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Zitat:
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Wenn einer was kaputtmacht, muß er es ersetzen.
Wie das allerdings in dieser speziellen Situation ist, vermag ich auch nicht zu sagen, denn
Frag sicherheitshalber einen Anwalt. Und sag uns, was dabei rausgekommen ist.
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.02.2012
Ort: im Hohen Norden
Beiträge: 172
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Das Heim nimmt doch monatliche Investitionskosten, m. E. sollte das mit inkludiert sein! Da würde ich mich echt beraten lassen!
Auch mich würde das Ergebnis sehr interessieren! |
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#5 |
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Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 887
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Liebe Interessierte,
so ist es (zunächst) weitergegangen: Da mein Vorbetreuer keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatte und der Schaden 3 Tage nach Beginn meiner Betreuerschaft entstanden ist, habe ich die Angelegenheit meiner Vermögenssch.haftpflichtvers. gemeldet (der Kollege fand nicht, dass er verantwortlich sei...). Die Antwort: "eine Haftung Ihrerseits ist ausgeschlossen. Voraussetzung wäre, dass eine etwaige Haftpflichtversicherung für den von dem Betreuten verursachten Sachschaden überhaupt eingetreten wäre. Dies ist aber nicht der Fall, denn an den Sachschäden trifft den Betreuten keine Schuld weil diese allein auf seine Erkrankungen zurückzuführen sind." Spannend wird die Sache aber auch dadurch, dass mein Klient zwischenzeitlich umgezogen ist und das alte Heim die Auszahlung das angesparte Taschengeld mit Verweis auf den Haftpflichtschaden zurückhält. Das Argument meiner Versicherung wird ignoriert und ich muss nun wohl einen RA einschalten... Was mir zu denken gibt ist auch der Umstand, dass ein Heim (hier mit Ausrichtung Parkinson) seine Bewohner selbst offensichtlich nicht versichert, sondern eine eigene Vers. fordert. Und: die Heime erhalten doch monatlich auch Zuschläge für Investitionskosten (Gebäude und Inventar), die Bewohner zahlen also faktisch bereits für die Möbel ... Marsupilami |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.02.2012
Ort: im Hohen Norden
Beiträge: 172
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Ist ja ne Frechheit. Kannst du uns schreiben, um welche Höhe es hier geht und wie viel Taschengeld zurückgehalten wird? (nur aus Neugierde
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#7 |
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Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 887
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Liebe Interessierte,
nachdem ich eine Frist gesetzt und rechtliche Konsequenzen angedroht habe, ist sämtliches Geld nun im Besitz meines Klienten. Übrigens ist das Taschengeldkonto (SGB-bei Leistungsempfängern) gem. § 400 BGB in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Satz 2 SGB XII unpfändbar! Es war in meinem Fall recht hilfreich, diesen Umstand so konkret benennen zu können
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.02.2012
Ort: im Hohen Norden
Beiträge: 172
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toll, vielen dank für die rückmeldung
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#9 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 31.07.2012
Beiträge: 38
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@ marsupilami: super gelaufen, souverän gemacht! Freut mich für Dich!
![]() Ist aber vom Heim echt unglaublich! Das Taschengeldkonto hätten sie so oder so rausrücken müssen, da das Geld nicht Eigentum des Heims ist, sondern von diesem nur treuhänderisch verwaltet wird. Und den Neuwert des Möbelstücks zu fordern, ist auch frech. Selbst eine Versicherung hätte nur den Zeitwert erstattet. In der Investitionspauschale ist beweglicher Hausrat meines Wissens nicht drin, das Argument "ist doch schon alles mitbezahlt" greift hier nicht. Was mich wundert: daß sich das Heim darauf eingelassen hat, einen Bewohner ohne Haftpflichtversicherung überhaupt aufzunehmen. |
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