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Vollstreckungsbescheid bekannter Abzocker

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vollstreckungsbescheid bekannter Abzocker im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Kollegen, mein neuer Betreuter hat bei der XY irgendetwas unterschrieben/abgeschlossen. Leider kann er mir dazu keine Angaben machen ...


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Alt 19.07.2012, 09:09   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.11.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 24
Standard Vollstreckungsbescheid bekannter Abzocker

Hallo liebe Kollegen,
mein neuer Betreuter hat bei der XY irgendetwas unterschrieben/abgeschlossen. Leider kann er mir dazu keine Angaben machen da er im Koma liegt. Nun erhielt er einen Vollstreckungsbescheid dieser Firma. Daraufhin habe ich mich beim Mahngericht in Mayen als Betreuer vorgestellt. Nun möchte das Gericht innerhalb von 14 Tagen wissen ob ich Einspruch erheben möchte oder nicht.
Mein Betreuter hat viele Schulden und ein P Konto (vor einem Monat eröffnet) ist eingerichtet, leider verbraucht er kein Geld da er sich in der Klinik befindet. Nun ist meine Befürchtung, dass diese augenscheinlichen Abzocker dadurch an sein Geld kommen könnten und Ihre haarsträubende Forderung (12,94€ Hauptforderung - heute 243,58€) befriedigen.
So nun meine Fragen
Würdet Ihr Einspruch erheben nur weil das Internet die Firma XY als Abzocker darstellt.
Kann der Gläubiger die neue Kontoverbindung ermitteln? (Der GV kann meinen Betreuten keine eidesstattliche Erklärung abnehmen)
Wie würdet Ihr an meiner Stelle handeln?

Viele Grüße an Euch
Mitscher ist offline  
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Alt 19.07.2012, 09:31   #2
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Hallo Mitscher,

also ich habe mit besagter Firma die Erfahrung gemacht, dass gerade die veranschlagten Nebenkosten nicht immer rechtens sind und ich nach eingelegtem Einspruch vorerst nichts mehr von der Firma gehört habe. Da Du zur Zeit nicht mit Deinem Betreuten über die evtl. Berechtigung dieser Forderung reden kannst, würde ich an Deiner Stelle Einspruch erheben.
Der Gläubiger kann die neue Kontoverbindung herausfinden. Im Allgemeinen werden die bestehenden Konten bei der Schufa gemeldet.

Lg Christine
BetrKl ist offline  
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Alt 19.07.2012, 09:49   #3
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

Diese Firma gehört zu den sogenannten Großgläubigern, die sehr viele Forderungen aufkaufen.
BetrKl ist zuzustimmen, wenn sie sagt, dass viele der im Forderungskonto genannten Kosten nicht in Ordnung sind.
Verhandeln bringt m. W. nichts.
Durch Ratenzahlungsvereinbarungen entstehen neue Kosten.
Da ich keine Rechtsberatung erfolgen darf, kann ich nur aus dem Bauch antworten: Ich würde Rechtsmittel einlegen (das richtige Rechtsmittel gegen den Mahnbescheid ist der Widerspruch ) und dann abwarten. Die XY muss dann Klage erheben. Und die muss substantiiert sein, dagegen kann man sich dann auch mit anwaltlicher Hilfe besser verteidigen
Fara ist offline  
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Alt 19.07.2012, 20:44   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
Standard

Bei einem Vollstreckungsbescheid würde ich auf jeden Fall Einspruch einlegen. Wenn du das nicht machts, dann wird der rechtskräftig, d.h. er ist ein Urteil aus dem der Gläubiger vollstrecken kann.
Durch den EInspruch kommt es von Amt wegen zur Klage. Der Vorteil ist, dass dann der Anspruchsteller, also die Abzockerfirma die Beweislast hat. Die müssen also dem Betreuten nachweisen das er einen Vertrag abgeschlossen hat. Darauf lassen sich die Abzockerfirmen meistens nicht ein. Würde nämlich einmal ein Gericht entscheiden, dass die Forderung nicht berechtigt ist, dann würde sich das Ruck Zuck im Netz rumsprechen und alle würden sich auf das Urteil berufen.
laptop ist offline  
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Alt 23.07.2012, 20:41   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.11.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 24
Standard

Vielen Dank für Eure Antworten :-)
Mitscher ist offline  
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Stichworte
abzocker, fkh, titel, uvg, vollstreckungsbescheid

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