Dies ist ein Beitrag zum Thema Konto sperren? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
noch ein Tip dazu gonzo: Du kannst Dir vom Gericht für solche Dinge eine Dauergenehmigung ausstellen lassen....
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#11 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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noch ein Tip dazu gonzo: Du kannst Dir vom Gericht für solche Dinge eine Dauergenehmigung ausstellen lassen.
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#12 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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*zustimm* zu michaela mohr.
Gibt hier selten Probleme
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#13 | |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
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Zitat:
darauf setzt ich auch, und hoffe dass die Kasse die "für immer" Genehmigung anerkennt, weil in der Zwischenzeit ja wer weis was passiert sein könnte, ahne ich böses... gestern war ich von so viel Neuregelungsdrang der Kasse erstmal bedient, da die sonst halt auch geschmeidig waren.... @ fara kommt noch hier gings auch bisher ohne murren, sogar über wesentlich mehr, aber dann kam die Neuregelung
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#14 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Man darf nicht vergessen, dass Banken auch immer nur versuchen, die Haftungsfrage jemand anderem in die Schuhe zu schieben. Banken arbeiten oft mit dem BGB ... dem BankenGesetzBuch.
Oftmals versuchen Banken nur, das Gesetz zu umgehen. Man darf sie immer wieder freundlich auf die Gegebenheiten hinweisen. Wird dennoch anders gefahren, wende ich mich gerne direkt an die Rechtsabteilung. Hilft oft. Man kennt mich mittlerweile.
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#15 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
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Der Betreute rief eben an, die Post die ich ihm an die Anschrift nach K geschickt habe, sei nicht angekommen. Ich habe ihm erklärt, dass das so nicht geht. Er will jetzt das ich die Betreuung aufhebe. Ich habe ihm erklärt, dass er das beantragen muss und ihm per sms (anderen Kontakt außer Handy ist ja nicht möglich) das Aktenzeichhen, Anschrift ect. mtigeteilt. Ich werde dem Gericht mitteilen, das er keine Betreuung mehr möchte und sehen, was passiert.
Ich traue dem zu, dass er nicht dazu in der Lage ist, dem AG einen Aufhebeungsantrag zu schicken. Nicht weil er dazu zu blöd wäre, sondern weil ihn das letztlich alles nicht interessiert. |
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#16 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ich würde weder warten noch mich auf den Betreuten verlassen sondern von mir aus die Aufhebung der Betreuung mit entsprechender Begründung anregen. |
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#17 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
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Ich habe den ganzen Sachverhalt dem Gericht vergangene Woche bereits mitgeteilt. Da jeden Tag einen neue Schwierigkeiten hinzu gekommen sind. Die Post die ich ihm nach K. gechickt habe, hat er angeblich auch nicht bekommen usw.
Ich habe nicht explizit rein geschrieben, dass ich die Aufhebung der Betreuung anrege, sondern, dass ich eine Betreuung unter den genannten Umständen für schwerlich möglich halte. Soll ich dem armen Rechtspfleger jetzt nochmal schreiben, dass ich die Aufhebung anrege? Eigentlich ergibt sich das aus dem Zusammenhang. |
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#18 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Andrea,
bei uns hat das Gericht es gerne wenn ich deutlich sage was ich denke oder beantrage. Aus dem Satz, dass eine Betreuung "schwerlich möglich ist unter bestimmten Umständen" kann man sich echt viel zusammenbasteln. Das kann als Aufhebungsantrag verstanden werden- aber muss nicht. Gruss Michaela |
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#19 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
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Ok, dann schreibe ich das noch dazu. Sicher ist sicher
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