Dies ist ein Beitrag zum Thema Konto sperren? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
mein Betreuter ist spielsüchtig und für mich nur per Telefon zu erreichen. Die Betreuung läuft erst seit 3 Wochen. ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
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Hallo,
mein Betreuter ist spielsüchtig und für mich nur per Telefon zu erreichen. Die Betreuung läuft erst seit 3 Wochen. Ich habe die Verrmögenssorge. Laut Kontoauszug hatte er letzte Woche noch 1500 € auf dem Konto, jetzt nur noch -111 €. Der Betreute hat seit 1 Monat einen Job und er hatte Gehalt bekommen. Ich habe die Vermögenssorge und der Betreute hat eine Menge Schulden. Meine Frage ist, kann ich irgendwie das Konto vor seinem Zugriff schützen/sperren? Soweit ich weiß: Nein. Die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes macht nach meiner Meinung auch keinen Sinn, da er sog. Wechsel einlöst. Das sind laut Bank keine Wechsel im herkömmlichen Sinne, sondern eine Geldbeschaffung per EC karte die man an Tankstellen und Spielcasinos vornimmt. Ein Einwilligungsvorbehalt würde mir nichts nützen, da ich davon erst erfahre, wenn ich den Kontoauszug überprüfe und die Auszahlung von Bargeld kann ich nicht rückgängig machen. Außerdem überlege ich die Vermögenssorge aufheben zu lassen, da unter den Umständen eine Rechnungslegung nicht möglich ist. Die Bank verlangt Gebühren um herauszufinden, wo der Wechsel stattgefunden hat. Die Bank war mit dem Wort -Wechsel- auch überfordert, das hatten die noch nie gesehen. Kann ich irgendwie sein Konto so sperren, dass er nur einen kleinen Betrag abheben kann? Ober muss ich warten bis ein Gläubiger die Kontenpfändung beantragt? Danke für Antworten |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Andrea,
mit einem Eiwi wird ihm keine EC Karte mehr zur Verfügung stehen weil die Bank diese dann sperrt. Gruss Michaela |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
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Hallo Michaela,
wenn er garkeine Karte mehr hat, wie soll er an Geld kommen? Das Problem ist, dass er einen Job in K hat 400 km entfernt von hier d.h. er ist quasi nie hier. Ich könnte ihm kein Geld persönlich aushändigen. Ich habe ihm bereits geraten sich in K anzumelden und sich dort betreuen zu lassen, dass er will er nicht. Er ist hier bei seiner Ehefrau gemeldet. Kann man mit einwilligungsvorbehalt das KOnto auch bis z.B. Pfändungsfreibetrag sperren lassen? |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
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gelöscht weil doppelt
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#5 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Einwilligungsvorbehalt bedeutet, dass er für jede Transaktion, für jeden Vertragsabschluss die Unterschrift des Betreuers (und dieser ggfs. die Genehmigung des Gerichts) benötigt.
Wenn Du dann mit der Bank die Abrede treffen kannst, dass er sich wöchentlich einen Betrag X aushändigen lassen kann, bzw. Du ein sog. Unterkonto einrichtest, auf das ein wöchentlicher Betrag überwiesen wird und über dieses Unterkonto der Betreute frei verfügen kann, ist soweit alles ok. Andere Absprachen wirst Du m. W. mit keiner Bank treffen können. |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
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Das hört sich schon mal gut an
Danke
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Andrea,
Faras Vorschlag ist gut aber Banken machen da oft nicht mit. (Beim Eiwi) Es wird ein harter Kampf werden ihm in einem anderen Ort ein Konto zu eröffnen. Es hört sich so an wie wenn dein Betreuter auf der Suche nnach der eierlegenden Wollmilchsau ist. Ich weiss nicht ob ich da mitmachen würde. Ich habe Betreute in mehr als 400 km Entfernung, aber die sind überaus kooperativ. Das hier liest sich so wie wenn jemand macht was er will und der Betreuer darf im Nirgendwo sitzen und die unangnehmen Dinge regeln. Mache dem gericht Mitteilung über den Aufenthaltsort deines Betreuten und rege die Abgabe des Verfahrens an das dort zuständige Gericht an. Gruss Michaela |
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
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Michaela du triffst den Nagel auf den Kopf. Genauso kommt mir das ganze auch vor. Er will angeblich seine Ehe retten, die Ehefrau wohnt hier. Als Anschrift in dem Ort K, wo er arbeitet hat er mir die Adresse seiner angeblichen Ex Geliebten genannten .... usw.
Ich habe dem Gericht bereits mitgeteilt, dass ich es für fraglich halte, ob die Betreuung unter den Umständen überhaupt möglich ist. Heute hat er mich gebeten ich solle mal zu seiner Ehefrau fahren, die würde da was nicht verstehen, ich könnte doch mit der einen Kaffee trinken ...der glaubt scheinbar jetzt regele ich alles und er macht lustig weiter wie bisher. Ich werde den Einwilligungsvorbehalt beantragen, habe auch geschrieben das ich unter den Umständen keine Rechenschaft für sein Vermögen ablegen kann. Mal sehen was vom gericht kommt, wenn die den ganzen Sachverhalt lesen. |
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#9 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Hallo Andrea,
ich habe gerade kurz vor der Tiroler Grenze folgende Praxis kennengelernt: Bei Konto für Betreuten mit Einwilligungsvorbehalt bekommt der Betreuer Barschecks, die er dann dem Betreuten schicken kann und die dann nur er auf seinen Namen einlösen kann. Du brauchst also nur ein Konto bei einer Bank, die da wo der Klient sich aufhält , eine Filiale betreibt, wo er Barschecks einlösen kann. Aber ich denk mir, da kann frau/man schon noch was machen. Die Frage ist allerdings , ob die Betruung nicht vielleicht doch dort geführt werde sollte, wo der Betreute arbeitet und sich bei 400 km Entfernung wohl auch von Montag bis Freitag aufhält - andersrum gefragt, wann ist er denn noch in der Ehewohnung ?? schöne Grüße fwu |
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#10 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
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Moin,
ich kann Dir bei den vorherigen Tips nur noch einen Tip geben was Du nicht machen solltst - ein Sparbuch auf das sein Haushaltsgeld für ihn überwiesen wird. Bei Eiwi Betreuten hat unsere Spasskasse sich etwas ganz lustiges ausgedacht "seit ein paar Wochen laut Rechtsabteilung". Abhebung vom Sparbuch nicht wie bisher "der darf verfügen über 50,- von mir per Fax" nein, jetzt muss das Gericht jede Abhebung die durch den Eiwi Betreuten erfolgt und von mir genehmigt wurde, genehmigen. Erklärung ist, da das Sparbuch per Eiwi für den Betreuten zu ist und versperrt ist gegen mich ist, kann nur das Gericht zustimmen und dann jedesmal individuell über Summe x Ich hoffe die blöde Kasse lässt sich auch ein für immer Beschluss vom Gericht ein, denn so habe ich das Gefühl dass dieser "Auszahlungsweg" für Betreute mit Eiwi einfach mal steing gemacht wird, damit ein 2. Giro. oder Schecks kommen.... Grüße! |
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