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Mitarbeiter der Einrichtung gehen recht sorglos mit dem Geld der Betreuten um

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mitarbeiter der Einrichtung gehen recht sorglos mit dem Geld der Betreuten um im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, also ich möchte mal hier im Forum nachfragen wie Ihr es findet wenn ich als gesetzliche Betreuerin, auch für ...


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Alt 22.07.2012, 18:39   #1
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 533
Standard Mitarbeiter der Einrichtung gehen recht sorglos mit dem Geld der Betreuten um

Hallo,
also ich möchte mal hier im Forum nachfragen wie Ihr es findet wenn ich als gesetzliche Betreuerin, auch für Vermögenssorge, von mir aus nach Abrechnungen für z.B. Ferienmaßnahmen frage und die Antwort bekomme, ja das Geld ist noch über und wird dann fürs nächste Ferienlager verwandt. Im letzten Jahr bekam ich ein Schreiben aus dem hervorging wieviel Geld über war und ob evtl. zurücküberwiesen werden sollte oder andere Vorschläge, in diesem Jahr mal nicht.
Muß dazu schreiben, daß ich als Mutter eine befreite Betreuerin bin aber dennoch wissen möchte wenn Geld übrig ist, da im Gegenzug gleichzeitig eine Anfrage kam wegen zusätzlichen Geldbedarfs für Freizeit die innerhalb der Einrichtung und tagesweise durchgeführt wird. Auf meine Aussage dann doch erst das übriggebliebene Geld aufzubrauchen kamen entsprechende Gegenargumente.

Ich wurde im letzen Jahr darüber informiert daß eine Mitarbeiterin Bewohnergelder unterschlagen hat und fristlos entlassen wurde.
Ist doch ein weiterer Grund nicht ganz so vertrauensvoll zu sein wie das Heim es gern hätte.

Würde mich interessieren welche Erfahrungen von anderen Betreuern gemacht wurden.

Gruß Doro
Doro ist offline  
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Alt 22.07.2012, 19:46   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Doro,

was Du schreibst klingt wirklich nicht vertrauenserweckend.

Mach doch auf "hoheitsvoll". Du bist zwar momentan von solchen Dingen wie einer Rechnungslegung befreit aber nicht am Ende der Betreuungszeit von der Schlussrechnung. Da wird dann nämlich auch von Dir ein Nachweis gefordert.

Ich würde mich jetzt mal kühl zurücklehnen, darauf -s.o.- verweisen und dass Du vorbeugend das natürlich jetzt immer schon mitlaufen lässt und deshalb Abrechnungen brauchst. Die bitte immer monatlich sonst kommst Du nicht hinterher mit der Buchhaltung.

Viel Erfolg mit dieser Strategie- die klappt.
Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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